Der Solothurner Oberstaatsanwalt kämpfte dafür, dass der Mann, der in Hägendorf einen Doppel-Mord begangen hatte und in Frenkendorf seine Ex umbrachte, nicht freigelassen wird. Er konnte sich nicht durchsetzen.
Aktualisiert am 18.11.15, um 18:51 von Lucien Fluri
Der Mord in Frenkendorf wäre wohl nicht passiert, hätte sich der Solothurner Oberstaatsanwalt Matthias Welter durchgesetzt. Gemäss der «Schweiz am Sonntag» entschied er vor sechs Jahren, dass Heinz S., der Mann, der 1994 zwei Leute in Hägendorf umgebracht hatte, nicht aus dem Gefängnis entlassen wird. Er sei zu gefährlich.
Das Gutachten sah dies jedoch anders. Das Risiko eines weiteren Delikts wurde damals als «gering» eingestuft. Laut der «Schweiz am Sonntag» zeigte Heinz S. laut dem Gutachter eine «erhöhte Therapiebereitschaft». Zudem sei er nicht als gemeingefährlich einzustufen.
Für Matthias Welter war aber klar, dass sich «eine derart narzisstische Persönlichkeit nicht wesentlich ändern wird». «Ich habe mich aufgrund der Unterlagen, aber möglicherweise auch aufgrund meines Bauchgefühls dafür eingesetzt, dass er nicht freigelassen wird», sagt er.
Welter kannte den Mörder schon aus dem Gerichtsverfahren im Jahr 1996. Genau deswegen sei der Staatsanwalt jedoch nicht unabhängig, befand ein Gericht. Welter hätte in den Ausstand treten sollen. Darauf setzten sich die Psychiater durch und der Mörder kam frei.
Heinz S. erstach laut Baselbieter Staatsanwaltschaft vor einer Woche in Frenkendorf seine Ex-Freundin mit einem Messer.
Der Doppelmörder von Hägendorf SO hat wieder zugeschlagen Das Messer steckte noch in ihrem Rücken
Seit vier Jahren ist Heinz S.*, der Doppelmörder aus Hägendorf SO, auf freiem Fuss – trotz lebenslänglicher Haftstrafe. Jetzt wurde er wieder zum Mörder.
Von Gabriela Battaglia und Ralph Donghi
Es ist unfassbar: 1994 wird Heinz S.* (61) zum eiskalten Doppelmörder. Er bekommt lebenslänglich. Im Jahr 2011 kommt er bedingt frei. Letzte Woche wurde er wieder zum Mörder!
Weil seine Ex-Freundin Iris K.* († 64) keine Beziehung mehr wollte, sticht S. sie gegen 21.30 Uhr beim offenen Carport vor ihrer Wohnung in Frenkendorf BL nieder. «Ich sah eine Tasche und ein Messer beim Eingang», sagt Nachbarin Maria O.* (43). «Als ich zu ihrem Auto blickte, sah ich Iris, tot hinter dem Steuer, halb zur Tür heraushängend. Das zweite Messer steckte noch in ihrem Rücken. Alles war voller Blut!»
Rückblick: Am 24. Februar 1994 dreht Kaufmann Heinz S. durch, weil ihn seine Freundin Daniela N.* († 27) drei Tage zuvor verlassen hat. Er fährt nach Hägendorf SO und richtet sie und ihren Bruder Arno († 30) mit 40 Schüssen aus einem Sturmgewehr hin.
Auch BLICK berichtet damals über den Fall. Und findet 1995 heraus, dass S., obwohl er erst im vorzeitigen Vollzug sitzt, bereits Hafturlaub hat. Der Strafvollzug und ein Psychiater sehen «praktisch» keine Rückfallgefahr. Dennoch wird S. zurückgebunden. Weil er Mithäftlinge terrorisiert. Und weil er über einen Angehörigen dem damaligen BLICK-Reporter ausrichten lässt, dass er ihn töte, wenn er wieder frei sei.
Am 12. Juni 1996 kommt S. in Solothurn vor Gericht. Am 13. folgt das Urteil: lebenslänglich. Im Februar 2009 will er nach 15 Jahren Haft raus. Ein Gutachten und eine Fachkommission sagen Nein. S. legt Rekurs ein. Im November 2009 entscheidet das Verwaltungsgericht: Eine Neubeurteilung ist angebracht. Ende November 2009 ist S. laut Gutachter nicht mehr gemeingefährlich.
Im Juli 2011 kommt der Doppelmörder frei. Probezeit: bis Juli 2016. Heinz S. muss weiter zur Bewährungshilfe und zum Psychologen. «Er war kooperativ und hielt sämtliche Termine ein», sagt Thomas Fritschi, Chef vom Solothurner Amt für Justizvollzug. Und: «Es bestanden keinerlei Anzeichen für eine neuerliche Gewaltstraftat.»
Ein Restrisiko bestand, wie sich am letzten Donnerstag zeigte. Noch am gleichen Abend wird Heinz S. in einem nahen Quartier verhaftet.
Die Trauer um Iris K. ist gross: bei ihrem Arbeitgeber, einer Schule in Liestal, aber auch bei ihrem Mann in Laufen BL. Heinz S. ist wieder im Gefängnis. Diesmal als Dreifachkiller. * Namen der Redaktion bekannt
Doppelmörder Heinz S. ersticht seine Ex Solothurn findet Haftentlassung trotzdem «korrekt»
Es gab laut der Solothurner Regierung keine Hinweise, dass Doppelmörder Heinz S.* rückfällig werden könnte. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren normal.
Bei der bedingten Entlassung des verurteilten Doppelmörders Heinz S.* (61) durch die Behörden nach 15 Jahren Haft ist nach Meinung der Solothurner Regierung alles korrekt abgelaufen. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass der Mann rückfällig werde und einen weiteren Menschen umbringe. Genau dies tat S. jedoch im vergangenen November in Frenkendorf BL.
Ende Juli 2011 kommt S. aus dem Gefängnis frei. Jetzt hat er seine Affäre Iris K.* umgebracht. Die Polizei am Tatort in Frenkendorf.
Der Ex-Bodybuilder, der 1994 im Kanton Solothurn seine Ex-Freundin Daniela N.* († 27) und ihren Bruder erschossen hatte, stand nach dem Absitzen seiner lebenslangen Strafe schon 2009 vor der bedingten Entlassung. Doch das solothurnische Departement des Innern weigerte sich.
Erst im Juli 2011 wurde S. bedingt entlassen. Es habe keine Hinweise auf neuerliche Gewaltdelinquenz oder einen Anlass gegeben, von den Empfehlungen von Experten abzuweichen, schreibt die Solothurner Regierung in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren Normalfall.
Die bedingte Entlassung sei damals ein rechtskonformer Entscheid gewesen. Sowohl die psychiatrischen Einschätzungen als auch die Fachkommission hätten gestützt auf das Verhalten des Mannes eine Entlassung empfohlen.
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf eine nachträgliche Verwahrung seien beim Entlassungszeitpunkt nicht erfüllt gewesen, schreibt die Regierung weiter. Bei der Verurteilung des Mannes sei zudem eine lebenslange Verwahrung rechtlich nicht möglich gewesen, da die Verwahrungsinitiative erst später vom Volk angenommen wurde.
S. erstach am 12. November letzten Jahres in Frenkendorf BL seine Ex-Freundin Iris K.* († 64), weil sie ihn verlassen hatte. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Auch Daniela N. musste 1994 sterben, weil sie keine Beziehung mehr mit S. wollte. (SDA/noo)
*Namen der Redaktion bekannt
Publiziert am 15.01.2016 | Aktualisiert am 10.03.2016
Heinz S. tötete seine Ex Mord-Anklage gegen Messer-Killer von Frenkendorf BL FRENKENDORF - BL - Im November 2015 soll Heinz S.* in Frenkendorf Iris K.* (†64) erstochen haben. Sie hatte sich kurz vor der Tat von ihm getrennt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Anklage gegen ihn erhoben. Es geht um Mord!
12. November, 21.30 Uhr: In Frenkendorf BL wird an jenem Donnerstagabend Iris K.* (†64) vor ihrer Wohnung getötet. Passanten finden die Leiche der erstochenen Schweizerin in einem offenen Auto-Unterstand eines Mehrfamilienhauses. Noch in der gleichen Nacht verhaftet die Polizei einen Mann. Es ist Heinz S.*, damals 61 Jahre alt und bereits verurteilter Doppel-Mörder. Iris K. hatte sich kurz davor von ihm getrennt.
Das Opfer Iris K. (64) hatte eine Wohnung an der Bahnhofstrasse in Frenkendorf BL. Drittes Opfer von Heinz K., seine damalige Freundin Iris K. (†64). BLICK Bereits 1994 hatte der Kaufmann in Hägendorf SO ein zweifaches Tötungsdelikt begangen. Am 24. Februar 1994 drehte Heinz S. durch, weil ihn seine Freundin Daniela N.* († 27) drei Tage zuvor verlassen hat. Er fuhr nach Hägendorf SO und richtete sie und ihren Bruder Arno († 30) mit 40 Schüssen aus einem Sturmgewehr hin. Seine Strafe für das Verbrechen: Lebenslänglich. Doch 2011 kommt Heinz S. frei. Ein Psychiater attestiert ihm keine Rückfallgefahr. Ein tragischer Trugschluss.
Nun muss sich Heinz S. erneut vor einem Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen ihn wegen Mordes erhoben. Ob er dieses Mal für immer weggesperrt wird, bleibt abzuwarten. (jmh) * Name der Redaktion bekannt Publiziert am 15.09.2017 | Aktualisiert vor 11 Minuten
Nach der lebenslangen Haftstrafe tötete der Doppelmörder von Hägendorf SO auch seine Ex Jetzt steht Heinz S. (63) wieder vor Gericht MUTTENZ BL - Er hat drei Menschenleben auf dem Gewissen. Heinz S. befand sich noch in der Probezeit nach einer lebenslangen Haftstrafe, als er erneut zuschlug. Mit 20 Stichen tötete er seine Ex-Freundin Iris K. (†64). Nun hat der mehrtägige Prozess begonnen.
Seit Dienstag steht Heinz S.* (63), der verurteilte Doppelmörder von Hägendorf SO, vor dem Baselbieter Strafgericht. Er muss wegen eines neuen Falls, dem Mord an seiner Ex-Freundin Iris K.* (†64), verantworten. Nun steht ihm ein viereinhalbtägiger Prozess bevor.
Vor Gericht zeigte sich der 63-Jährige bisher reuig. Er entschuldigte sich für die «schreckliche Tat». Der Mord sei nicht geplant gewesen – seine Ex-Freundin habe unerwartet reagiert, er habe die Kontrolle verloren.
Er liess das Messer in ihrem Rücken stecken Die kaltblütige Tat ereignete sich am 12. November 2015. Heinz S. lauerte seiner Ex-Freundin Iris K. vor ihrem Haus in Frenkendorf BL auf. Als die 64-Jährige ihn entdeckte, begann sie zu schreien, wehrte sich gegen seine Annäherungsversuche. Mit einem mitgebrachten Messer stach Heinz S. ihr schliesslich 20-mal in den Rücken. Das Messer liess er in seinem Opfer stecken, wie eine Nachbarin damals BLICK erzählte.
An jenem Tag im November 2015 war Heinz S. noch in der Probezeit nach einer lebenslangen Haftstrafe. Er hatte bereits 21 Jahre zuvor gemordet. Am 24. Februar 1994 drehte er zum ersten Mal durch – er richtete seine damalige Ex-Freundin Daniela N.* (†27) und ihren Bruder Arno* (†30) in Hägendorf SO mit 40 Schüssen.
Racheakt für die Trennung Zwei Jahre später verurteilte ihn das Gericht Solothurn zu einer lebenslangen Haft. Obwohl er im Gefängnis Mithäftlinge terrorisiert und einen BLICK-Reporter bedroht hatte, kam er im Juli 2011 frei. Nach insgesamt 17 Jahren hinter Gittern. Er sei nicht mehr gemeingefährlich, hielten die Gutachter damals fest.
Dass doch ein Restrisiko bestand, zeigte sich dann vier Jahre später. Iris K. hatte sich wenige Wochen vor ihrem Tod von Heinz S. getrennt. Der Grund: Er kontrollierte ihr Handy und mischte sich in ihre Beziehung mit ihrem getrennt lebenden Ehemann ein. Bei der Trennung schenkte Iris K.* ihrem späteren Mörder einen Geschenkgutschein.
War das ihr Todesurteil? Heinz S. habe sich von dieser Aktion «massiv gekränkt» gefühlt, heisst es in der Anklageschrift. Nach der Trennung plante er seinen Rache-Akt: Systematisch kundschaftete er seine Ex-Freundin aus und fand heraus, dass sie sich wieder mit ihrem Ehemann traf.
Wollte er sie noch foltern? Am Abend des 12. November recherchierte er im Internet «brutale Foltermethoden», bevor er sich mit dem Auto zu Iris K.s Haus aufmachte. Mit dabei hatte er neben mehreren Messern auch eine Axt. Nach dem Mord fuhr er zunächst ins drei Kilometer entfernte Liestal BL. Doch noch am selben Abend kehrte er zurück und wurde nach einer Polizeikontrolle am Tatort festgenommen. Seitdem sitzt Heinz S. wieder im Knast.
Vor Gericht sprach der Gerichtspräsident von einem Fall von «äusserster Brutalität». Während der Befragung am Dienstag sagte er, ein Gutachter habe bei dem Beschuldigten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Die Urteilsverkündung ist für Mittwoch, den 25. April, angesetzt. (hah/SDA)
* Namen der Redaktion bekannt
Publiziert am 17.04.2018 | Aktualisiert um 21:18 Uhr