20.11.2015 – 02:56 Greifswald (ots) - In den späten Abendstunden des gestrigen Tages (19.11.15) wurde in einer Wohnung in Greifswald, Schönwalde 2, die Leiche einer 36-Jährigen aufgefunden. Die Frau wies massive Spuren der Gewalteinwirkung und Stichverletzungen auf. Ein 42-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen und befindet sich im Gewahrsam. Die Beamten gehen nach derzeitigen Erkenntnissen von einer Beziehungstat aus. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Anklam dauern an. Eine umfangreiche Spurensuche und -sicherung erfolgt. Die Staatsanwaltschaft geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass beim zuständigen Amtsgericht noch heute ein Antrag auf Haftbefehl gestellt wird. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wird zu diesem Tötungsdelikt unaufgefordert berichten.
GERICHTS-URTEIL Neun Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke Ein betrunkener Greifswalder hat im November seine Lebensgefährtin mit 23 Messerstichen getötet. Nun muss er dafür neun Jahre in Haft und eine Alkoholtherapie absolvieren. Streitpunkt war offenbar ein Foto der Ex-Freundin auf dem Handy des Angeklagten. dpa 15.04.2016 14:58 Uhr
GREIFSWALD · Weil er noch immer ein Foto von seiner Ex auf dem Handy hatte, bekam ein Greifswalder Stress mit seiner Freundin und stach die 36-Jährige nach einem heftigen Streit nieder. Für die tödliche Messerattacke hat das Landgericht Stralsund den 42-Jährigen am Freitag wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete es eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals sturzbetrunkene Mann im November 2015 seine Lebensgefährtin gewürgt und mit 23 Messerstichen getötet hatte. Der Mann habe dabei mit großem Vernichtungswillen gehandelt.
Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp hinter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurück, die zehn Jahre Gefängnis gefordert hatten. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und auf drei Jahren und neun Monate Haft plädiert.
Erinnerungslücken und eine Entschuldigung Der Mann hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, dass es zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Er sagte, dass er sich an die Messerstiche selbst nicht erinnern könne, bot aber der Schwester der Getöteten eine Entschuldigung an.
Auslöser der Auseinandersetzung war offenbar ein Foto der Ex-Freundin des Angeklagten, das seine Lebensgefährtin auf dessen Handy entdeckt hatte. Die beiden hatten zuvor gemeinsam Alkohol getrunken. Nach der Tat wurden bei dem Mann ein Alkoholwert von 2,6 Promille festgestellt.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein emotionales Teilgeständnis, zu dessen Lasten sein von "sinnlosen Gewalttaten geprägtes Vorleben".