Zwei Taten, eine Waffe - Wer ermordete Gitta Siebert?
Ein Berliner Geschäftsmann kommt abends nach Hause. Plötzlich kracht es hinter ihm. Er sieht einen Mann davonrennen. Dann merkt er, dass er am Kopf blutet.
Eine Kugel hat ihn am Kopf gestreift. Dass er nur leicht verletzt wird, ist purer Zufall: Im Moment der Schussabgabe hatte er sich gerade gebückt, um seine Taschen abzustellen. Untersuchungen der Munition ergeben, dass zehn Tage zuvor, am 17.12.1997 mit derselben Waffe eine Frau erschossen worden war.
Die andere Tat Ihr Name: Gitta Siebert. Sie war Kassiererin in einem Supermarkt in Basdorf, Landkreis Barnim. Am Tattag hatte sie als letzte den Supermarkt verlassen und abgesperrt. Sie wollte zu ihrem Sohn gehen, der nur wenige Meter weiter wohnte. An der Haustür wurde ihr dann von hinten in den Kopf geschossen. Geraubt wurden eine Tüte mit Einkäufen und eine Handtasche. Vielleicht dachte der Täter, dass sie die Tageseinnahmen dabei hat. Gitta Siebert überlebt das Verbrechen nicht. Sie stirbt noch am Tatort.
Personenbeschreibung: Bei beiden Taten (1997) wurde in der Nähe des Tatorts ein junger Mann beobachtet: 18-25 Jahre alt, 1,80-1,90 Meter groß, schlank, auffallend dünne Beine, dunkelblondes, kurzes Haar. In Berlin trug er eine Jeans, helle Turnschuhe und eine Jacke (vermutlich Fleece): Grundfarbe dunkelrot mit gelben/grünen Ornamenten. Möglicherweise war der Mann drogensüchtig.
Fahrzeugbeschreibung: Kurz nach der Tat in Basdorf beobachtete ein Zeuge, wie ein Unbekannter sich mit dem Auto vom Tatort entfernte. Es war ein helles Auto mit Stufenheck, eckige Form, keine Radkappen; möglicherweise ein Volvo 740 GL, ein Opel Rekord (Baujahr 1977) oder Opel Senator (Baujahr 1985).
Geraubter Gegenstand: Bei der Tat in Basdorf raubte der Täter eine braune Lederhandtasche des Opfers: Metallklappverschluss, zwei Trageriemen. In der Tasche befanden sich keine Wertsachen.
Tatwaffe: Eine Pistole, Kaliber 7,65 mm, möglicherweise eine umgebaute Schreckschusspistole oder eine Waffe, an der anderweitig manipuliert worden ist.
Belohnung: Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen ist eine Belohnung von 2 500 Euro ausgesetzt.