SEXTING MIT WHATSAPP Berliner Schüler muss für verschickte Intimfotos Strafe zahlen
Sexting, also das Versenden intimer Fotos über Apps, ist bei Jugendlichen ein Trend - kann aber auch böse enden. Ein Schüler muss einer jungen Berlinerin Schmerzensgeld zahlen, da er intime Fotos von ihr über Whatsapp verbreitet hat.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat einer jungen Berliner Gymnasiastin einen Schadenersatzanspruch von 1000 Euro gegen ihren Exfreund zugesprochen, weil dieser intime Fotos von ihr über Whatsapp verbreitet hatte. Das teilt die IT-Newsseite "Golem" mit. Die Verhandlung habe bereits im Januar stattgefunden, doch erst jetzt machte der Rechtsanwalt der jungen Klägerin den Fall bekannt.
Demnach seien die beiden Teenager 2014 noch ein Paar gewesen. In der Beziehung soll der Schüler immer wieder Sexting-Fotos von der damals 13-Jährigen gefordert haben. Doch die Bilder behielt er nicht allein für sich, sondern verbreitete die intimen Fotos noch während der Beziehung in seinem Freundeskreis. Die Bilder wurden weiter geteilt und landeten sogar in der Schule des Opfers.
Was ist das? Der Ausdruck Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern ‚sex‘ und ‚texting‘ zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon.
Das Gericht sah eine Beeinträchtigung der Lebensführung der Jugendlichen und einigte sich mit der Gegenseite auf eine Geldsumme von 500 Euro, wenn der Täter das Geld bis Jahresende selbst durch Ferienjobs verdiene. Das tat er.
Der seinerzeit 13-jährige Beklagte sei aufgrund der allgemeinen Erfahrungen von Jugendlichen im Umgang mit sozialen Netzwerken, Medien und deren Gefahren "deliktsrechtlich voll einsichtsfähig", hieß es in einem Hinweis des Gerichts.
Die Teenagerin sei durch die Weiterverbreitung der Bilder "an den Pranger gestellt" worden, hieß es weiter als Begründung. Zudem könne ihre ungestörte sexuelle Entwicklung beeinträchtigt we