Auch ein Mittäter hat den Tatbestand des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB vollendet, obgleich er selbst „aus einer plötzlichen Unlust heraus“ mit der Nebenklägerin den zunächst beabsichtigten Geschlechtsverkehr nicht mehr „eigenhändig“ ausführte1, sondern lediglich mit Interesse und Kommentar den Vollzug des Geschlechtsverkehrs durch den Mitangeklagten verfolgte.
Dass beide Täter ihr Opfer gemeinsam in das Schlafzimmer brachten und ihr dort Schuhe, Hose und Slip auszogen, um unter Ausnutzung ihrer Widerstandsunfähigkeit nacheinander und jeweils in Gegenwart des Mittäters den Geschlechtsverkehr mit ihr durchzuführen, stellt für sich schon eine vollendete sexuelle Handlung im Sinne des § 179 Abs. 1 i.V.m. § 184h Nr. 1 StGB dar. Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist2. Dies war hier zweifelsfrei schon bei der Entblößung des Unterkörpers der Geschädigten der Fall.
Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat3, kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen4.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. März 2015 – 5 StR 521/14
MünchKomm-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 179 Rn. 3; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 179 Rn. 8? BGH, Urteile vom 24.09.1980 – 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 20.12 2007 – 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340; und vom 22.10.2014 – 5 StR 380/14, NJW 2014, 3737, 3738 mwN? vgl. BGH, aaO? vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MünchKomm-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MünchKomm-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 04.08.2004 – 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13.02.1997 – 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN? - See more at: http://www.rechtslupe.de/strafrecht/die-...h.1Y6NJnAq.dpuf