Totschlag-Prozess Warum erdrosselte Arnold B. seine Frau in Spanien?
Der 53-Jährige erdrosselte seine Frau, blieb noch einige Tage neben der Leiche im Haus und flog dann nach Berlin, wo er sich am Flughafen stellte. Nun Prozessauftakt. 19. August 2015 15:50 . von Karin Hendrich
Die Malerin Gisela Sch. (69) und ihr Ehemann Arnold B. (53) kauften sich ein schickes Anwesen mit Talblick, Terrasse und Pool in der Nähe von Alicante, lebten dort ihren Traum vom Ruhestand unter der spanischen Sonne.
Bis zu dem furchtbaren Streit im Januar 2015, bei dem er sie erdrosselt haben soll.
Mittwoch begann vor dem Landgericht gegen den Frühpensionär der Prozess wegen Totschlags. Schon vor der Tragödie soll es zwischen den Eheleuten immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Vor allem wegen des übermäßigen Alkoholkonsum des Angeklagten.
An welchem Tag genau er seine Frau in der Finca in der Ortschaft Orba (2616 Einwohner) aufs Bett stieß, seine Hände um den Hals legte und so lange zudrückte, bis sie sich nicht mehr bewegte, ist unklar. Danach soll er nämlich noch ungefähr drei Tage mit der Leiche unter einem Dach gelebt haben, ehe er einen Flieger nach Berlin-Tegel nahm, um dort einem überraschten Beamten der Flughafenpolizei zu gestehen: „Ich habe meine Frau umgebracht.“
Tatsächlich fand die über Interpol verständigte Guardia Civil am Morgen des 19. Januar 2015 die Leiche von Gisela Sch. in ihrem Haus.
Ein Jahr hatte das seit 2010 verheiratete Paar dort bereits gelebt: Die ehemalige Lehrerin für Mathematik und Kunst, die in Köln eine kleine Malschule betrieb und der frühpensionierte Eisenbahner. Beide waren Fans des 1. FC Köln und der kölschen Band „Rattepack“.
Beide malten. Er vor allem Aquarelle. Sie versuchte mit ihren Bildern die schreckliche Tsunami-Katastrophe zu verarbeiten, die sie 2004 in ihrem Urlaub auf den Malediven überlebt hatte. Vielleicht deshalb war das Paar auch nicht an die Küste, sondern ins Landesinnere gezogen.
Bei den zumeist britischen Nachbarn waren beide beliebt. „Sie schienen sich perfekt zu ergänzen“, sagte einer.
Doch hinter den Mauern ihres Anwesens muss damals schon länger Spannungen gegeben haben. Vor allem wegen des übermäßigen Alkoholkonsums des Angeklagten. Hatte Gisela Sch. ihn an diesem Januartag zu heftig kritisiert? Brannten ihm deshalb die Sicherungen durch? Enthält eine erst jetzt dem Gericht übergebene Festplatte zum Computer Paares bisher noch nicht bekannte Details?
Der Angeklagte will sich erst am nächsten Prozesstag äußern.
Milderne Umstände Er erwürgte seine Frau – und kommt mit fünf Jahren davon 30.09.16, 09:25 Uhr EMAIL FACEBOOK TWITTER MESSENGER Prozess gegen Ehefrau-Mörder Arnold B. (54) bekam fünf Jahre wegen Totschlags an seiner Frau Gisela.
Moabit - Die Künstlerin und der Frühpensionär wollten unter der Sonne Spaniens ihren Ruhestand genießen. Nur ein Jahr später stieg Arnold B. (54) in Tegel aus dem Flieger: „Ich habe meine Frau getötet.“ 19 Monate später durfte er den Knast vorläufig verlassen.
Der Mann, der Malerin Gisela S. (69) im gemeinsamen Haus in der Nähe der Hafenstadt Alicante erwürgt hat, kam mit fünf Jahren Haft davon: „Schuldig des Totschlags.“ Das Gericht: „Eine Tat aus einem langwierigen Konflikt heraus.“ Weil er betrunken war, liege verminderte Schuldfähigkeit vor. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf er die Freiheit genießen.
Das Drama nach siebenjähriger Ehe. Der Ex-Bahnmitarbeiter und die Lehrerin, die zuletzt in Köln eine kleine Malschule betrieb, hatten sich in Spanien ein schickes Anwesen mit Pool zugelegt. B.: „Aber wir waren einsam.“ Er vor allem: „Bekam Depressionen, trank heimlich.“
Sein Suff führte zur tiefen Ehekrise. Arnold B.: „Am 10. Januar 2015 wollte ich mit ihr reden, aber sie hat gekeift.“ Und ihn „böse“ angesehen. „Mir ist die Sicherung durchgebrannt.“
Er vegetierte ein paar Tage neben der Leiche. Weil er nicht in Spanien verurteilt werden wollte, flog er ab und stellte sich in Berlin sofort der Polizei.
Der Anwalt des Sohnes der Getöteten hatte auf Mord plädiert: „Sie hatte mit Scheidung gedroht.“ Doch wie die Anklage urteilten die Richter: Keine Beweise, dass es anders war, als B. sagte. An den Sohn der Malerin soll er 23.600 Euro zahlen. KE