Zitat von eugene1975Christine Der Nick pöbelt nur mit Zeitungs und I-Net Wissen.
Eugene
Wenn Du dich da mal nicht irrst !
Wer,und nicht nur hier jeden User der anderer Meinung ist,anpöbelt ist hinreichend bekannt. Deine Pöbeleien findet man im gesamten I Net und haben dir mittlerweile zu einem gewissen fragwürdigen Ruhm verholfen. Wie kann man mit Presseberichten von div.Einsteller und deinen eigenen Interneteinträgen pöbeln ? Das diese dir nun unangenehm sind kann ich nachvollziehen.
ZitatErst - ich habe den Farbsplitter (0,25mm groß) dort hin verschleppt, behauptet er, dann rudert er etwas zurück.
Aktenkundig ist,das Du der einzigste warst der sich den bewussten Spaten ausgeliehen hat und dort gegraben hat .Es spielt auch kene Rolle wer aus deinem Grabungsteam tatsächlich den Lacksplitter dort hinterlassen hat.
ZitatNach meinem Wissen sitzt der Tatverdächtige wegen einem anderen Mord ein. Somit wird sich keiner mehr darum reissen, sich erneut die Finger zu verbrennen.
Beweise doch endlich das O.W. im Fall Y.Stieler als Tatverdächtiger gilt ! Willst Du mal wieder Hieronymus Carl Friedrich Freiherr von Münchhausen Konkurenz machen?
Du solltest vielleicht hier einmal lesen !
Fast auf den Tag genau 15 Jahre nach dem Fund des zerstückelten Torsos der Celler Rentnerin hat der damalige Mordkommissions-Leiter Jürgen Schmidt ein Team von RTL-Nord zu Gast. Für „Der Monat vor 15 Jahren“ in der Sendung „RTL Nord für Niedersachsen und Bremen“ berichtet der Kripochef in einem dreiminütigen Beitrag über die Ermittlungen. Die Sendung soll am 14. März ab 18 Uhr laufen. „Er sitzt noch in der regulären Haft in der Justizvollzugsanstalt Celle“, sagt Schmidt im AZ-Gespräch Nach-15-Jahren-Torso-Moerder-geht-in-Sicherungsverwahrungüber W. Wenn der Mörder danach in die Sicherungsverwahrung wechselt, werde in regelmäßigen Abständen geprüft, ob er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei und in Verwahrung bleiben müsse. Theoretisch könnten die 15 Jahre echtes „Lebenslänglich“ werden. „Da war schon Druck“, erinnert sich Schmidt an die Ermittlungen. Kurz vor dem Gifhorner Torso-Fall wurden im Kreis Peine zwei zerstückelte Leichen gefunden - die Angst vor einem Serientäter ging um. Es gab viel zu tun: Das Opfer erst einmal identifizieren, den Kanal nach dem bis heute nicht aufgetauchten Kopf absuchen, Binnenschiffer befragen: „Es war von der kriminalistischen Arbeit ein spektakulärer Fall“ - aber nicht „der spektakulärste als solcher“, sagt der Kripochef mit Blick auf den Dreifachmord im Kleingarten 2008.
Mit dem Urteil war der Fall für die Mordkommission noch nicht abgeschlossen. „Wir haben ein Jahr lang nachermittelt.“ Schmidts Leute wiesen W. weitere Taten nach - sexuelle Missbräuche und Vergewaltigung, allerdings keinen Mord.
Also kommt W.O auch nicht als Mörder von Y.Stieler oder H.Rimbach in Frage. Sein Vorgehen im Mordfall R.Buchelt (Trunkenheit,Vergewaltigung,Tatgeschehen) noch die anderen Vergehen passen weder zu den beiden erwähnte Fällen noch zu den Mordfällen in der Nähe seines Wohngebietes.Dort handelte es sich in den Jahren 1991-96 bekanntlich um Erschiessungen von Rentnern sowie eines jungen Höhlenforscher,wahrscheinlichen mit einer NVA Waffe.
Zitat[der gelernte Schlachter ..... auch als der Torso Mörder bekannt - wurde , in Lüneburg zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er sitzt in Celle ein . Die Haftstrafe ist bald um - danach hat er eine lebenslange Sicherungsverwahrung , die er in Hamburg Ochsenzoll verbringen wird.]
Diesen Beitrag von Templer ( v.13.11.2014 um 14:37 ) hast Du wörtlich inkl.aller Zeichen bei Crime House runter kopiert und hier eingestellt,inkl.den inhaltlichen Fehlern. Oder bist Du bei Crime House sogar Templer selber,wundern würde es mich nicht?
Da Du nichts zu deinen angeblichen Behauptungen bzw.Feststellungen beitragen kannst und auch durch den Beitrag des Mordkommissions-Leiter Jürgen Schmidt alles wiederlegt ist,ist der Wahrheitsgehalt deiner Beiträge gen 0.
Natürlich hat er das alles auch wieder frei erfunden schlampig ermittelt und hat überhaupt keine Ahnung !
Du nimmst ja für dich in Anspruch das Du alles ausermittelst.Fakt ist jedoch das Du der unbelehrbare Troll in den Foren bist und auch wie hier zu lesen ( dein Beitrag von Crime House) auch nur ein I Net Kopierer bist.
Der Textscreen war zum Aufzeigen das gelernter Schlachter falsch ist.
Was für dich eh zu hoch ist
Eugene
ZitatDie Haftstrafe ist bald um - danach hat er eine lebenslange Sicherungsverwahrung , die er in Hamburg Ochsenzoll verbringen wird.
Ob er gelernter Schlachter ist oder nicht,ist in der Sache doch unwichtig. Auch 6 Smilies verhelfen dir nicht zu mehr Wissen. Du behauptest bzw kopierst schon wieder etwas was laut StGB noch gar nicht entschieden sein kann.
Es ist vielmehr so: Wenn der Mörder danach in die Sicherungsverwahrung wechselt, wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ob er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei und in Verwahrung bleiben müsse.
§ 67e StGB
Überprüfung
(1) Das Gericht kann jederzeit prüfen ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.
(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung
in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,
in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,
in der Sicherungsverwahrung ein Jahr, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung neun Monate.
(3) Das Gericht kann die Fristen kürzen. Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.
(4) Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.