Staatsanwaltschaft Koblenz Nürburgring, Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen einen Finanzvermittler und stellt Verfahren gegen anderen Finanzvermittler und eine weitere Person ein
2050 Js 23922/14
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage zum Wirtschaftsschöffengericht in Koblenz gegen einen der beiden deutschen Finanzvermittler erhoben, die von der Nürburgring GmbH mit der Vermittlung einer Finanzierung für das Projekt „Nürburgring 2009“ beauftragt worden waren. Dem Angeschuldigten wird in der Anklage Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zur Last gelegt. Gegenstand der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz in dem Verfahren gegen einen früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz und andere Verantwortliche der Nürburgring GmbH war u.a. der Vorwurf, der frühere Finanzminister habe, unterstützt von einem früheren Prokuristen der Nürburgring GmbH, pflichtwidrig zu deren Lasten im Mai 2009 in zwei Fällen insgesamt 150.000,-- € an die unter der Firmenbezeichnung IPC handelnden Finanzberater bezahlt. Der Grund für die Zahlungen wurde im Rechnungswesen der Nürburgring GmbH durch inhaltlich unzutreffende Rechnungen verschleiert. Dem nun angeklagten Finanzberater wird zur Last gelegt, dem früheren Prokuristen der Nürburgring GmbH vor der Auszahlung der Summen zugesagt zu haben, ihm 10% hiervon weiterzugeben, um so seine Unterstützung für die Auszahlung durch die Nürburgring GmbH zu erlangen. Entsprechende Zahlungen sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch erfolgt. Soweit die angeklagten Taten den früheren Prokuristen der Nürburgring GmbH betreffen, sind sie Teil des aus dem Verfahren gegen einen früheren Finanzminister und andere abgetrennten Verfahrens gegen ihn vor dem Landgericht Koblenz. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen den weiteren deutschen Finanzberater und eine weitere Person, in deren Namen Rechnungen zur Abdeckung der Zahlungen an den Prokuristen geschrieben worden waren. Insoweit hat sich allerdings kein Nachweis dafür ergeben, dass diese Personen an den angeklagten Taten beteiligt waren oder die Hintergründe der Zahlungen kannten. Das Verfahren ist daher insoweit eingestellt worden. Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 266 StGB wird Untreue mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft. Die Strafandrohung wegen Beihilfe zur Untreue richtet sich nach der der Untreue selbst. Allerdings ist die Strafe wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB von Gesetzes wegen zu mildern. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Das Amtsgericht Koblenz hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest. Anfragen zum weiteren gerichtlichen Verfahren bitte ich zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Amtsgericht Koblenz zu richten. gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle