01. Februar 2026 | 15:39 20-Jähriger mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen in Klinik Mordkommission eingerichtet PLZ 51103 Polizei Köln
Teilen Polizei Köln Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:
Ein 20 Jahre alter Kölner hat bei einer Auseinandersetzung auf dem Lindweilerweg im Stadtteil Longerich in der Nacht zu Sonntag (1. Februar) lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten.
Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet.
Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der 20-Jährige gegen 1.45 Uhr mit seiner Freundin und seinem Vater von einer Feier nach Hause fahren.
In der irrigen Annahme, bei einem stoppenden Auto handele es sich um das bestellte Uber-Fahrzeug, entwickelte sich eine tätliche Auseinandersetzung mit dem hinzugekommenen Ehemann (25) der Fahrerin. Der soll den 20-Jährigen zu Boden geschlagen haben.
Das Kriminalkommissariat 11 hat die Ermittlungen übernommen und eine Mordkommission eingerichtet
04.02.2026 13:06 Harmloser Uber-Irrtum hat tödliche Folgen: Junger Kölner stirbt nach brutaler Prügel-Attacke Von Laura Miemczyk
Köln - Nach der brutalen Prügel-Attacke auf einen 20-Jährigen in Köln-Longerich, der versehentlich in ein falsches Auto gestiegen war, ist der junge Mann wenige Tage nach dem Vorfall seinen lebensgefährlichen Verletzungen erlegen.
Nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei hatte der 20-Jährige am vergangenen Sonntag (1. Februar) lebensgefährliche Kopfverletzungen durch einen 25-Jährigen erlitten, nachdem er irrtümlicherweise auf dem Lindweilerweg ins Auto der Ehefrau des Schlägers eingestiegen war.
Demnach hatte der junge Mann nur kurz zuvor gegen 1.45 Uhr in der Nacht ein Uber bestellt und angenommen, bei dem stoppenden Auto handle es sich um das gerufene Fahrzeug.
Der 25-jährige Ehemann der Fahrerin kam daraufhin dazu und schlug den 20-Jährigen dermaßen brutal zu Boden, dass der Kölner lebensgefährlich verletzt in eine Klinik gebracht werden musste, wo er am Montag (2. Februar) starb.
Zuvor hatte der junge Mann nach bisherigen Kenntnissen der Polizei gemeinsam mit seinem Vater und seiner Freundin eine Feier besucht und wollte nach Hause fahren.
Die Beamten haben eine Mordkommission eingerichtet, die Ermittlungen dauern zurzeit noch an.
Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:
Der 20-Jährige, der am vergangenen Sonntag (1. Februar) bei einer tätlichen Auseinandersetzung in Longerich lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten hat, ist am Montag (2. Februar) seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Kölner war nach der irrigen Annahme, bei einem stoppenden Auto handele es sich um das bestellte Uber-Fahrzeug, von dem hinzugekommenen Ehemann der Fahrerin zu Boden geschlagen worden. (cw/de)
Drama nach Party 20-Jähriger stirbt nach Missverständnis in Köln-Longerich Von Daniel Taab 04.02.2026, 17:45 Uhr
Teilen Auseinandersetzung in Longerich Lindweilerweg
Ein 20-Jähriger verstarb nach einem Streit im Kölner Norden; die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Hintergrund war ein Streit um ein vermeintliches Uber.
Es ist eine Tragödie. In Longerich schlägt ein Mann einen 20-Jährigen. Der hatte ein Auto mit einem Uber-Fahrzeug verwechselt. Nun ist das Opfer in einem Krankenhaus gestorben. Der dramatische Vorfall ereignete sich nach einer Party am Wochenende im Kölner Norden.
Der junge Mann hatte bei einem eskalierten Streit auf dem Lindweilerweg zunächst lebensgefährliche Verletzungen am Kopf erlitten und erlag am Montag seinen Verletzungen. Polizei und Staatsanwaltschaft machten den Tod des 20-Jährigen am Mittwochvormittag öffentlich. Der Tod des jungen Manns sorgt besonders im Kölner Norden für Entsetzen, wo der 20-Jährige bekannt ist und zur Schule ging.
Die Ermittler einer Mordkommission versuchen seit dem Wochenende, den tragischen Fall zu rekonstruieren. Sie befragten Zeugen im Polizeipräsidium und verschafften sich am Tatort einen Überblick.
Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der 20-Jährige mit seiner Freundin und seinem Vater gegen 1.45 Uhr von einer Party nach Hause fahren und nahm an, dass es sich bei einem stoppenden Auto um das von ihm bestellte Uber-Fahrzeug handelte.
Tatsächlich aber war es das Auto einer jungen Frau. In der Folge des Missverständnisses kam es zu einer Auseinandersetzung, in die sich auch der 25 Jahre alte Ehemann der Fahrerin einschaltete. Der Ehemann schlug den 20-Jährigen dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge zu Boden, wobei das Opfer die Verletzungen am Kopf erlitt.
Ein verhängnisvolles Missverständnis Was weiter bekannt ist: Die vermeintliche Fahrerin des Ubers wohnt am Lindweilerweg, wollte zur Tatzeit nach Hause und parkte ihren Wagen, um dann in ihre Wohnung zu gehen.
Als sich die Frau noch im Auto befand und im Begriff war auszusteigen, kam der 20-Jährige auf den Wagen zu. Dann forderte er die Frau auf, ihn, seine Freundin und seinen Vater nach Hause zu fahren. Die Frau betonte, dass sie nicht die Fahrerin des Uber sei, und wollte nach Hause gehen. „Die Frau fühlte sich bedrängt und belästigt“, hieß es aus dem Polizeipräsidium.
Der Ehemann bekam den Vorfall mit und eilte herbei. Ob die Ehefrau ihren Mann per Handy angerufen hat und um Hilfe bat oder ob der Mann den Streit auf der Straße mitbekam, teilte die Polizei nicht mit.
Die Situation eskaliert Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich und der Ehemann soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen ein Mal gegen den Kopf geschlagen haben. Der 20-Jährige stürzte zu Boden und zog sich lebensgefährliche Kopfverletzungen zu, an denen er später verstarb.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den mutmaßlichen Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ermittlungen würden im Moment nicht wegen Totschlags geführt.
„Derzeit liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der eine Schlag mit Tötungsvorsatz ausgeführt worden ist“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Rundschau.
Die Staatsanwaltschaft hat die Obduktion des Leichnams veranlasst, um die Todesursache zu klären. In Untersuchungshaft kam der 25-Jährige nicht: „Die Beantragung eines Haftbefehls zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens scheidet aus, weil keiner der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Haftgründe, wie zum Beispiel eine Fluchtgefahr, vorliegt“, ergänzte Bremer.
Wann und ob es zu einer Anklage kommt und wann eine Gerichtsverhandlung stattfinden könnte, können die Ermittlungsbehörden derzeit nicht absehen.
Möglicherweise bestellte er das Fahrzeug nicht über die Uber-App, denn nach Zuteilung werden Fahrerfoto, Kennzeichen und Fahrzeugdetails in der App angezeigt, um die Anfahrt zu verfolgen.
Alternativ erfolgte vielleicht deshalb diese Bestellung über die einfache Uber-Webseite und es kam dadurch zu dieser verhängnisvollen Verwechselung.
Nach § 227 StGB verübte der Täter sehr wahrscheinlich eine Körperverletzung mit Todesfolge, da vermutlich keine reine Notwehrsituation bestand.