Tötungsdelikt in Kulmbach: Ermittler bestätigen Details 08. März 2025 · 10:27 Uhr
Nach dem Tötungsdelikt vergangenen Sonntag in einer Wohnung im Kulmbacher Stadtteil Blaich dringen nach und nach Einzelheiten an die Öffentlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen dem Nordbayerischen Kurier bestätigt, dass die 60-jährige Claudia K. von mehreren Messerstichen getroffen wurde, einer im Bereich des Kopfes.
Genauere Angaben zur Todesursache erwartet man sich vom Obduktionsergebnis, das in ein bis zwei Wochen vorliegen soll.
Bestätigt hat die Staatsanwaltschaft auch, dass zwischen der Rückkehr von Claudia K. in die Wohnung in der Kulmbacher Blaich und ihrem Tod nur Minuten lagen. Die getötete Frau habe noch ihre Jacke getragen.
Der 54-jährige Lebensgefährte hatte am Sonntag gegen 17 Uhr 30 Verwandte angerufen, die Polizei und Notarzt verständigt haben. Der Mann sitzt seither unter Mordverdacht in Untersuchungshaft und ist auch vernommen worden, wie ein Polizeisprecher unserem Sender bestätigt hat. Details werden aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht genannt.
Unterdessen läuft auf „betterplace.me“ eine Spendenaktion der Kinder von Claudia K. , die auf die Art eine Beerdigung ihrer Mutter auf einem Waldfriedhof finanzieren wollen. Mehr als 1.100 Euro sind dort bisher gespendet worden.
Landkreis Kulmbach Kulmbach: Claudia K. (60) ermordet - Lebensgefährte sitzt in Untersuchungshaft! Polizei ermittelt wegen Mordverdacht Am Sonntag (02. März) wurde in Kulmbach eine 60-jährige Frau gewaltsam getötet. Tatverdächtig ist ein 54-jähriger Mann.
Beim Eintreffen der Polizei wurde der Tatverdächtige festgenommen. TVO berichtete am Montag. Laut Medienberichten soll das Opfer und der Tatverdächtige eine gemeinsame Beziehung gehabt haben. Auch zwei Tage nach der grausamen Tat sind viele Fragen noch nicht beantwortet!
Obduktion des Opfers geplant
Derzeit wertet die Kriminalpolizei Bayreuth ihre Spuren aus und führt Vernehmungen durch. Zudem wird das Opfer rechtsmedizinisch untersucht. Dadurch wollen die Beamten Licht in das bringen, was sich in den letzten Stunden der 60-Jährigen in ihrer Kulmbacher Wohnung zugetragen hat.
Frauenmord in Kulmbach: Lebensgefährte steht ab 20. August vor Gericht 31. Juli 2025 · 10:30 Uhr Ab 20. August beginnt vor dem Landgericht in Bayreuth der Schwurgerichtsprozess um den Tod von Claudia K. aus dem Kulmbacher Stadtteil Blaich. Das teilt das Landgericht Bayreuth mit.
Angeklagt wegen Mordes ist der Lebensgefährte. Er soll die damals 60-jährige Frau Anfang März mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine geplante Tat vor. Weil Claudia K. sich trennen wollte, nachdem er wieder mit dem Alkohol trinken angefangen habe, habe er sie nach einem Besuch bei einer Freundin direkt angegriffen, als sie nach Hause kam. Und weiter, der Angeklagte habe seine Angriffe mit massiver Brutalität fortgesetzt. Für das Gerichtsverfahren sind zunächst neun Verhandlungstermine angesetzt, es sollen 22 Zeugen und mehrere Gutachter gehört werden.
Frau in Kulmbach erstochen - Mord oder Totschlag? 26. September 2025 17:47 Uhr
Ein Mann soll in Kulmbach seine Partnerin getötet haben. Während die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert, sieht die Verteidigung den Fall etwas anders. Der Prozess gegen einen Mann, der in Kulmbach seine Partnerin erstochen haben soll, steht vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Bayreuth eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidigung sieht den Fall anders und verlangte, den 54-Jährigen lediglich wegen Totschlags zu verurteilen und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahre zu verhängen. Ein Urteil wird am 8. Oktober erwartet, wie eine Justizsprecherin mitteilte.
Mehr als 20 Messerstiche
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Frau im März in der gemeinsamen Wohnung in Kulmbach mit mehr als 20 Messerstichen getötet zu haben. Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft, dass sich die Frau von dem Angeklagten trennen wollte. Der Mann habe nach längerer Abstinenz wieder begonnen Alkohol zu trinken. Das habe seiner Partnerin missfallen, sie soll aufgrund der bevorstehenden Trennung bereits eine andere Wohnung in Aussicht gehabt haben.
Als die Frau am 2. März abends nach Hause kam, soll sie der Angeklagte unvermittelt mit einem langen Messer angegriffen und mit zahlreichen Stichen tödlich verletzt haben. Sie starb noch in der Wohnung. Vor der Tat soll der Deutsche Alkohol getrunken haben, zwei Blutproben ergaben Werte von um die 1,7 Promille.
Mann aus Oberfranken droht lebenslange Haft: Ex-Partnerin wegen Trennung ermordet? 08.10.2025 1 Min Autorenliste Platzhalter Artikel von: Agentur dpa Aktuelle Nachrichten
Ein Mann aus Kulmbach steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Prozesses vor dem Landgericht Bayreuth. Er soll seine Ex-Partnerin getötet haben.
Ein 54-jähriger Mann aus Kulmbach wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, da er seine frühere Partnerin angeblich mit einem Messer brutal ermordet hat. Die erste Strafkammer des Landgerichts Bayreuth sprach laut einer Gerichtssprecherin das Urteil aus.
Die Richter sind demnach überzeugt, dass der Angeklagte am 2. März dieses Jahres seine ehemalige Partnerin in der noch gemeinsamen Wohnung mit einem Jagdmesser plötzlich angegriffen hat, als die Frau von einem Treffen mit einer Freundin nach Hause kam. Durch die zahlreichen Stiche erlitt die Frau so schwere Verletzungen, dass sie innerhalb weniger Minuten verstarb.
Motiv: Gericht sieht Wut und Frust über Trennung Grund für die Tat war aus Sicht des Gerichts unter anderem der Zorn und die Frustration des Mannes über die Trennung von seiner Partnerin. Der Deutsche wurde direkt nach der Tat noch in der Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Auch wenn der Mann bei der Tat unter Alkoholeinfluss stand, gibt es aus Sicht des Gerichts keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit. Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer jedoch keine besondere Schwere der Schuld.
Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.