Mord aus Habgier Seniorin mit 40 Messerstichen getötet – Angeklagter schweigt 07.07.2025, 13:45 Uhr
Eine 71 Jahre alte Rentnerin aus Recklinghausen wird in ihrer Wohnung erstochen. Sie hatte einen Einbrecher überrascht. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.
Nach dem gewaltsamen Tod einer Seniorin aus Recklinghausen muss sich ein 21 Jahre alter Mann seit Montag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll die 71-Jährige am 12. Januar dieses Jahres in deren Wohnung erstochen haben. Die Ärzte hatten später rund 40 Stichverletzungen gezählt – im Hals, im Gesicht und im Dekolleté-Bereich. Laut Anklage hatte die Rentnerin den Angeklagten überrascht, als er ihre Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht hat. Zum Prozessauftakt am Bochumer Schwurgericht hat sich der 21-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Angeklagte gegen 11 Uhr morgens in die Wohnung der Seniorin eingebrochen ist. Als er dabei auf die 71-Jährige traf, soll er sofort mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Dabei sollen unter anderem die Drosselblutadern und die rechte Kopfschlagader durchtrennt worden sein. Die Seniorin war noch am Tatort verblutet.
Beute bestand laut Anklage aus 150 Euro und Modeschmuck Die Beute des 21-Jährigen bestand laut Anklage aus Bargeld in Höhe von 150 Euro und Modeschmuck. Nach der Tat hatte sich der 21-Jährige wegen einer stark blutenden Handverletzung, die er bei der Tat erlitten haben soll, selbst im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Anschließend war er zur Polizei gegangen und hatte dort erklärt, dass er Opfer eines Raubüberfalls geworden ist. Das hatten ihm die Beamten jedoch nicht geglaubt.
Die Bochumer Richter haben für den Prozess noch Verhandlungstage bis Ende August vorgesehen. (dpa)
Angeklagter gesteht Mord an Rita aus Recklinghausen Veröffentlicht: Montag, 25.08.2025 19:06
Im Prozess um die in Recklinghausen getötete Rentnerin Rita hat der Angeklagte am Montag (25.08.) vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Bislang hatte er zu der Tat geschwiegen.
Überraschendes Geständnis im Prozess um getötete Rita aus Recklinghausen Wende im Prozess um die getötete Rentnerin Rita aus Recklinghausen: Der 21-jährige Angeklagte hat am Montag (25.08.) nun doch ein Geständnis abgelegt und zugegeben, dass der die 71-Jährige getötet habe, schreibt die Recklinghäuser Zeitung. Er hätte Rita flüchtig gekannt und sie habe ihm angeboten, sie mal zu Hause zu besuchen, sagte er vor dem Bochumer Landgericht. Dieses Angebot habe er angenommen – angeblich ohne die Absicht, Rita zu töten. Erst spontan bei ihr in der Wohnung sei er auf den Gedanken gekommen, einen Schrank nach Wertsachen zu durchsuchen.
Rita sei "immer lauter geworden" und habe "rumgeschrien"
Rita habe ihn dabei erwischt, anschließend sei die Situation eskaliert, berichtet die RZ. Sie sei immer lauter geworden und habe rumgeschrien. Aus Angst, dass die Nachbarn etwas hören könnten, habe er dann ein Messer gezückt und zugestochen. Insgesamt wurden 40 Stiche gezählt. Das Messer habe er zum Schutz dabei gehabt. Rita verblutete in ihrer Wohnung. Der Angeklagte habe das Messer abgewischt, die Wohnung nach Bargeld durchsucht und sei anschließend mit 120 Euro geflüchtet.
Urteil im Prozess um getötete Rentnerin soll am Mittwoch fallen Der Angeklagte hatte sich bei der Tat selber schwer an der Hand verletzt. Passanten und die Polizei habe er zunächst angelogen, woher die Verletzung stammt. Eine richtige Erklärung, warum er Rita so brutal tötete, konnte der 21-jährige Deutsche vor Gericht nicht liefern. Nach dem Geständnis soll es bereits am Mittwoch (27.08.) das Urteil geben. Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Eine Rentnerin aus Recklinghausen wird grausam getötet. Der Täter war erst 21 Jahre alt. Jetzt ist er verurteilt worden.
Nach dem gewaltsamen Tod einer Seniorin aus Recklinghausen ist ein 21 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, die 71-Jährige am 12. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung erstochen zu haben.
Nach seinen Angaben hatte ihn die Rentnerin bei einem versuchten Diebstahl erwischt und laut geschrien. Da habe er Panik bekommen und zugestochen. Die Ärzte hatten laut Urteil des Bochumer Schwurgerichts später rund 50 Stichverletzungen gezählt – im Gesicht und im Halsbereich. Richter Volker Talarowski sprach von einem „kaltblütigen Mord“ und einem „grauenvollen Übertöten“.
„Sie sollte endlich ruhig sein“ Der ebenfalls aus Recklinghausen stammende deutsche Angeklagte will die Seniorin am Tattag besucht haben. Die beiden kannten sich flüchtig. Diese Gelegenheit habe er genutzt, um ihren Wohnzimmerschrank nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Anschließend sei die Situation eskaliert. Der erste Stich sei in den Hals der 71-Jährigen gegangen. „Sie sollte endlich ruhig sein“, hatte der Angeklagte im Prozess erklärt.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft hat das Bochumer Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Mordmerkmale lauten auf Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)