Verdacht auf Tötungsdelikt Tote Frau bei Hermeskeil aufgefunden: Was wir wissen – und was nicht Update | Hermeskeil · Eine junge Frau wurde am Donnerstag zufällig in den frühen Morgenstunden entdeckt – ein Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen. Nun stellt sich die Frage, was geschehen ist.
05.06.2025 , 14:49 Uhr Eine Minute Lesezeit
Von Wolfgang Steil, TV REDAKTION und Rolf Seydewitz In den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 5. Juni, wurde auf einem Wanderparkplatz an der L 151 zwischen Hermeskeil und Nonnweiler eine Frau tot aufgefunden. Das Polizeipräsidium Trier bestätigt gegenüber volksfreund.de, dass gegen 5.30 Uhr eine verletzte junge Frau im Bereich eines Waldstücks gemeldet wurde.
Eine zufällig vorbeikommende Person habe die Polizei verständigt. Rettungsdienst und Notarzt konnten beim Eintreffen jedoch nur noch den Tod der 28-jährigen Frau feststellen. Die Polizei hat mithilfe der Feuerwehr Hermeskeil einen Sichtschutz um den ganzen Parkplatz errichtet. Die Kriminaltechnik der Polizei Trier hat den mutmaßlichen Tatort und ihre ersten Ermittlungen aufgenommen.
Die Spurensicherung dauerte bis circa 11.30 Uhr, gegen 12 Uhr wurde der Platz freigegeben. Im näheren Umfeld sicherten die Beamten diverse Stücke, unter anderem eine Geldbörse, eine Handtasche und Kissen. Der Fundort der Leiche ist keine 1,4 Kilometer vom Hermeskeiler Stadtzentrum entfernt.
Nach Fund bei Hermeskeil: Todesursache unklar
Derzeit ist ungeklärt, wie die Frau zu Tode gekommen ist. Nach Volksfreund-Informationen gibt es offenbar Anzeichen dafür, dass die Frau einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es allerdings zunächst nicht. Die Ermittlungen zu den Umständen des Todes dauern an.
Direkt an der L 151 wurde am Donnerstagmorgen eine tote Frau (28) gefunden. Der Fundort bei Hermeskeil wurde abgesperrt
Ralph Stanger
Hermeskeil
05.06.2025 - 18:11 Uhr
Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) – Es ist ein mysteriöser Leichenfund: Eine junge Frau (28) wurde tot in einem Waldstück direkt an einer Landstraße entdeckt. Offenbar steckt ein Verbrechen dahinter, die Polizei spricht von einer „mutmaßlichen Beziehungstat“.
Ein Zeuge alarmierte die Polizei gegen 5.30 Uhr: Eine offenbar verletzte Frau lag auf einem Waldweg an der L 151 zwischen Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) und Nonnweiler (Saarland). Sie soll zu dem Zeitpunkt noch gelebt haben.
Blaulichtreport für Hermeskeil, 06.06.2025: 34-jähriger Tatverdächtiger in U-Haft
06.06.25
Der 34-jährige Tatverdächtige, der in der vergangenen Nacht in Wadern im Stadtteil Wadrill von Spezialeinheitskräften festgenommen wurde, steht unter dringendem Tatverdacht seine 28-jährige Bekannte getötet zu haben.
Er wurde soeben dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Die Ermittlungen zum konkreten Tatgeschehen und den Hintergründen der Tat dauern an. Wir bitte daher von Anfragen diesbezüglich abzusehen.
> Die Polizei bittet die Bevölkerung dennoch um Mithilfe und Unterstützung:
Es wird weiterhin mit Hochdruck nach dem genutzten Fahrzeug des Tatverdächtigen gefahndet.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen grauen Ford Fiesta (Baujahr2017), mit dem amtl. Kennzeichen MZG-AM 305. Ein Originalfoto des Fahrzeuges liegt der Meldung bei.
Weitere Informationen zu unserer Öffentlichkeitsfahndung auf der Fahndungsseite: https://s.rlp.de/jWmoXHO
Wer hat das Fahrzeug gesehen oder kann Hinweis über den Verbleib des Fahrzeuges geben?
Zeugen werden dringend gebeten sich bei der Kriminalpolizei in Trier unter 0651 983-43390 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Mord in Hermeskeil: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 34-Jährigen Trier/Hermeskeil. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 34-jährigen Mann aus dem nördlichen Saarland Anklage wegen Mordes erhoben.
Der Beschuldigte soll am Abend des 4. Juni 2025 eine 28-jährige Frau aus Hermeskeil auf einem Parkplatz an der L151 erschossen haben.
Tödlicher Streit um außereheliches Verhältnis Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann offenbar ein außereheliches Verhältnis mit dem Opfer. Am Tattag habe er telefonisch versucht, die Beziehung zu beenden. Als die Frau offenbar drohte, das Verhältnis zu offenbaren, soll der Angeschuldigte sie unter dem Vorwand einer Aussprache aufgesucht haben. Auf einem Parkplatz an der L151 kam es dann nach Darstellung der Ermittler zu der tödlichen Tat: Nachdem beide das Fahrzeug verlassen hatten, soll der Mann unvermittelt mit einer Pistole auf die wehrlose Frau geschossen haben. Sie verstarb noch am Tatort.
Festnahme und Untersuchungshaft Der Beschuldigte, der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde am 5. Juni 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bislang nicht fest.
Staatsanwaltschaft betont Unschuldsvermutung Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass mit der Erhebung der Anklage keine Vorverurteilung verbunden ist. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Mordprozess in Trier: Hat ein 35-Jähriger seine Affäre getötet? Eine 28-Jährige wird im Juni tot an einer Landstraße bei Hermeskeil gefunden. Ab heute muss sich ihr ehemaliger Liebhaber wegen Mordes vor dem Landgericht Trier verantworten.
Teilen Stand 13.1.2026, 6:01 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 35-Jährigen Angeklagten vor, im Juni vergangenen Jahres die Frau erschossen zu haben. Laut Anklage soll sich die Tat am 4. Juni 2025 auf einem Wanderparkplatz an einer Lansdtraße im Landkreis Trier-Saarburg ereignet haben. Der verheiratete Mann und das Opfer sollen eine Affäre gehabt haben, die der Angeklagte an diesem Tag am Telefon beendet haben soll.
Daraufhin habe die Frau belastende Fotos an die Schwägerin des Angeklagten geschickt. Diese habe ihn daraufhin aufgefordert, seiner Ehefrau von der Affäre zu erzählen.
Zwei Schüsse – Opfer stirbt noch am Tatort Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Angeklagte seiner ehemaligen Geliebten unter dem Vorwand eines klärenden Gesprächs noch am gleichen Tag ein Treffen vorgeschlagen hat. Gemeinsam seien beide zu dem Parkplatz an die Landstraße gefahren. Dort soll der Angeklagte zweimal auf die 28-Jährige geschossen haben. Sie erlitt tödliche Verletzungen und starb noch am Tatort.
Angeklagter seit Juni in Untersuchungshaft Der Angeklagte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen habe er sich bislang nicht geäußert. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Dabei werden Zeugen und Gutachten zum Tatablauf gehört. Das Urteil wird Ende Januar erwartet.
Mordprozess in Trier: Tonaufnahme der Tat abgespielt Eine Handyaufnahme wurde vor dem Trierer Landgericht gehört. Der Angeklagten soll Anfang Juni seine Geliebte auf einem Waldparkplatz bei Hermeskeil erschossen haben.
Teilen Stand 22.1.2026, 16:58 Uhr Von Autor/in Dunja von Morzé
Eine Handyaufnahme wurde vor dem Trierer Landgericht abgespielt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Juni seine Geliebte auf einem Waldparkplatz bei Hermeskeil erschossen zu haben. Mordprozess in Trier: Tonaufnahme der Tat abgespielt 00:0602:22
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Hat ein Mann seine heimliche Ex-Geliebte erschossen? Und warum? Darum geht es in einem Mordprozess in Trier. Es könnte Plädoyers und ein Urteil geben.
Trier - Er soll seine frühere heimliche Geliebte auf einem Parkplatz bei Hermeskeil erschossen haben: Der Prozess um den Mord an einer 28 Jahre alten Frau neigt sich dem Ende zu. Vor dem Landgericht Trier muss sich ein 35-jähriger Deutscher wegen der Tat verantworten. Am Mittwoch (9.30 Uhr) steht der bisher letzte Termin des Prozesses an. Noch sei die Beweisaufnahme nicht geschlossen, sagte der Gerichtssprecher.
Der Mann aus dem Nordsaarland soll die 28-Jährige im Juni 2025 getötet haben. Laut Anklage hatte er mit der Frau eine außereheliche Affäre, die er am Tattag telefonisch beendet hatte. Daraufhin habe die Frau die Affäre auffliegen lassen wollen. Der Mann lockte sie dann unter einem Vorwand auf den Parkplatz, um sie zu töten, so die Anklage.
Tödliche Schüsse auf Geliebte: Mann muss lebenslang in Haft Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine 28-jährige Frau hat das Landgericht Trier einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe aus Heimtücke gehandelt.
28.1.2026, 16:01 Uhr
Für den Mord an seiner heimlichen Ex-Geliebten muss ein 35-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Der Prozess vor dem Landgericht Trier habe bewiesen, dass der Mann die Frau im Juni 2025 auf einem Parkplatz bei Hermeskeil erschossen habe, weil sie die außereheliche Affäre auffliegen lassen wollte, sagte die Vorsitzende Richterin.
Damit ist ein spektakulärer Prozess am Landgericht Trier zu Ende gegangen. Am Abend der Tat hatte das 28 Jahre alte Opfer die Affäre, die sie mit dem Angeklagten seit fast einem Jahr führte, der Schwägerin des Angeklagten offenbart. Dafür habe sich der Angeklagte gerächt, heißt es im Urteil.
Urteil regungslos aufgenommen Wie versteinert hörte sich der Angeklagte das Urteil an. In seinem Gesicht war keine Regung zu erkennen, in dem Moment, als die Richterin das Wort "lebenslang" sagte, ging sein Blick nach unten auf die Tischplatte. Und dort blieben seine Augen dann auch während der gesamten 40-minütigen Urteilsbegründung. Er schaute kein einziges Mal in den Zuschauerraum, wo unter anderem auch seine Ehefrau saß.
Ehefrau sollte von Affäre erfahren Am Abend der Tat hatte der verheiratete Angeklagte zunächst seine Geliebte angerufen und die seit rund einem Jahr laufende Beziehung beendet. Als Reaktion darauf schickte die Frau der Schwägerin des Angeklagten kompromittierende Fotos und Handy-Tonaufnahmen, die die Affäre belegten. Und das war auch ihr Verhängnis. Er sei zu der Wohnung der 28-Jährigen nach Hermeskeil gefahren, mit dem Plan, sie zu töten. Auf einem Waldparkplatz habe er sie dann erschossen.
Landgericht Trier: Mord aus Heimtücke Die Frau sei arglos gewesen, habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Der Angeklagte dagegen habe ganz ruhig und emotionslos gehandelt, so die Vorsitzende Richterin. Das Gericht wertete das als heimtückischen Mord. Und dafür trage er auch die Verantwortung. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert und eine Tat im Affekt ausgeschlossen.
Handy zeichnet Tat auf Das Besondere an dem Fall: Ein Handy hatte den gesamten Ablauf mitgeschnitten. Der Staatsanwalt sagte, das Opfer habe seine eigene Ermordung aufgezeichnet. Eine Freundin des Opfers hatte der Frau ihr Handy mitgegeben und ihr empfohlen, das Treffen mit dem Geliebten damit aufzuzeichnen. Diese Aufnahme dauert rund eine halbe Stunde und dokumentiert das Verbrechen.
Man hört, wie die Beiden miteinander reden, schließlich fällt der erste Schuss, die Frau schreit, sie fleht um Gnade, dann der zweite Schuss. Das alles ist zu hören – und dann nur noch Stille. Der Rechtsmediziner hat später beim Opfer Einschüsse in Bauch und Kopf festgestellt. Die Frau war nach dem zweiten Schuss sofort tot.
Die Getötete, die zuletzt von ihrem Ehemann getrennt lebte, hinterlässt zwei kleine Kinder. In seinem letzten Wort im Prozess sagte der Angeklagte: "Das tut mir wirklich leid." Auch für die Kinder. Er würde gerne das Ganze rückgängig machen, wenn er könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Trier/Saarbrücken Lebenslang für Mord an Ex-Geliebter - Mann legt Revision ein
Aktualisiert am 03.02.2026, 08:53 Uhr
Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Wegen Mordes bekommt ein Mann aus dem Saarland eine lebenslange Haftstrafe. Nun geht er in Revision, wie sein Anwalt sagt.
Trier/Saarbrücken - Für den Mord an einer seiner Ex-Geliebten auf einem Parkplatz bei Hermeskeil verurteilte das Landgericht Trier einen 35-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe: Gegen die Entscheidung legt der Saarländer nun Revision ein, teilte sein Anwalt Marius Müller in Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 28-Jährige im Juni 2025 erschossen hat, weil sie die außereheliche Affäre auffliegen lassen wollte. Er habe diese Offenbarung rächen wollen, hatte die Vorsitzende Richterin gesagt. Der Mann hatte sich am Tattag von der Frau nach einem Jahr Affäre getrennt.
Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft. Sein Mandant habe die Tat aus einer akuten Bedrohungslage heraus begangen, hatte Müller in seinem Plädoyer vor Gericht gesagt. Die Familie des Opfers habe den 35-Jährigen bedroht. Die Tat geschah im Kreis Trier-Saarburg.