Polizei bittet um Hinweise: Vermisste Hamburgerin wird in Berlin vermutet Lara Fee Beyer war seit Ostern auf Reisen quer durch Deutschland. Viel Zeit verbrachte sie in Berlin. Nun aber wird sie vermisst – dabei ist sie jedoch auf Medikamente angewiesen. Die Hamburger Polizei bittet um Hilfe.
Heute, 19:22 Uhr
Die Hamburger Polizei sucht mit einem Foto öffentlich nach der 28-jährigen Lara Fee Beyer. Weil die Frau in den letzten Wochen länger in Berlin war, könnte sie noch in der Stadt sein – und so bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Vermisste zu Ostern ihr gewohntes Umfeld in Hamburg verlassen und war durch verschiedene Regionen Deutschlands gereist. Einen Großteil dieser Zeit hielt sie sich in Berlin auf. Seit der vergangenen Woche besteht kein Kontakt mehr zu ihr. Laut Polizei befindet sich die Frau in einem eigengefährdenden Zustand. Sie ist demnach dringend auf Medikamente angewiesen.
Da die bisherigen Suchmaßnahmen erfolglos blieben, hat ein Amtsrichter einen Beschluss zur öffentlichen Fahndung erlassen. Lara Fee Beyer wird als etwa 172 Zentimeter groß und schlank beschrieben, sie hat blonde, lockige Haare und trägt ein Nasenpiercing.
Die Ermittlungen führt das Landeskriminalamt der Region Hamburg-Altona (LKA 12). Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Aufenthaltsort der Vermissten machen können, werden gebeten, sich unter Telefon 040 / 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Wer die Frau sieht, soll umgehend den polizeilichen Notruf 110 wählen (Tsp)
POL-HH: 250516-2. Erledigung der Vermisstenfahndung nach 28-Jähriger aus Hamburg-Ottensen Hamburg (ots)
Zeit: seit 07.05.2025
Ort: Hamburg-Ottensen, Am Felde
Seit Mittwoch fahndete die Polizei Hamburg öffentlich nach der 28-Jährigen Frau aus dem Hamburger Stadtteil Ottensen. Unsere Ursprungsmeldung ist zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034141
Die vermisste Frau wurde vergangene Nacht von der Polizei in Berlin-Friedrichshain angetroffen. Alle Fahndungsmaßnahmen sind damit erledigt.
Hinweise auf Straftaten liegen nicht vor.
Schr.
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