Spaziergänger finden Leiche im Hamburger Stadtpark Stand: 18.04.2025 16:37 Uhr Im Hamburger Stadtpark ist nahe des Südrings eine Leiche entdeckt worden. Passanten hätten den Toten am Donnerstagnachmittag gefunden und daraufhin die Polizei alarmiert, sagte ein Sprecher des Lagedienstes am Freitag.
Da es Hinweise auf Fremdverschulden als Ursache für den Tod des Mannes gebe, habe die Mordkommission die Ermittlungen übernommen. Die Hintergründe des Falls sind noch unklar, zur Identität des Toten machte die Polizei keine Angaben. Der Körper wird in der Gerichtsmedizin obduziert.
Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus "Man geht von einem Tötungsdelikt aus. Das Weitere müssen die Ermittlungen zeigen", sagte der Sprecher weiter. Das "Hamburger Abendblatt" berichtete, dass die Leiche Stichwunden aufwies.
Die Polizei bat Zeuginnen und Zeugen, sich zu melden.
Festnahme nach Fund einer Leiche im Hamburger Stadtpark Stand: 19.04.2025 06:42 Uhr Nach dem Fund der Leiche eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark am Donnerstag hat die Polizei einen jungen Mann vorläufig festgenommen. Der Tatverdächtige war den Angaben zufolge mit dem Toten bekannt.
Der ebenfalls 18 Jahre alte Mann sei im Laufe des Freitags in den Fokus der Ermittler und Ermittlerinnen geraten, teilte die Polizei am späten Abend mit. Nach einer Vernehmung wurde er festgenommen und dann in Untersuchungshaft gebracht. Am Sonnabend soll er laut Polizei einem Haftrichter vorgeführt werden.
Mordkommission ermittelt Polizeibeamtinnen und -beamte hatten die Leiche des 18-Jährigen am Donnerstagnachmittag - nach einem Hinweis von Passanten - im Stadtpark in einem Gebüsch in der Nähe des Planschbeckens entdeckt. Schon früh ergaben sich dann offenbar Hinweise auf ein Fremdverschulden als Ursache für den Tod des Mannes. Die Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Nach ersten Erkenntnissen soll der 18-Jährige durch Gewalteinwirkung ums Leben gekommen sein. Das "Hamburger Abendblatt" hatte berichtet, dass die Leiche Stichwunden aufwies.
Zeugen gesucht Die Hintergründe des Falls sind noch unklar. Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen im Bereich des Stadtparks sowie an der U-Bahnstation Borgweg verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden.
21.04.2025 20:46 Leichenfund im Hamburger Stadtpark: Staatsanwaltschaft erlässt zweiten Haftbefehl Von Miriam Schmidt
Hamburg - Nach dem Fund einer Leiche im Hamburger Stadtpark sitzt nun auch der zweite Verdächtige in Untersuchungshaft.
Gegen die beiden 18-Jährigen sei Haftbefehl wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags erlassen worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg.
Den beiden Deutschen wird vorgeworfen, für den Tod eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark verantwortlich zu sein.
Polizisten hatten die Leiche am Donnerstagnachmittag nach einem Hinweis von Passanten in einem Gebüsch in der Nähe des Planschbeckens im Hamburger Stadtpark entdeckt.
Am Freitag nahmen die Beamten dann den ersten Verdächtigen fest. Am Samstag erließ ein Richter den ersten Haftbefehl, der zweite folgte am Sonntag.
Mordkommission und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter in dem Fall. Die Polizei bittet Zeugen, die zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen im Bereich des Stadtparks sowie an der U-Bahnstation Borgweg verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon oder einer Dienststelle zu melden.
Tat im Stadtpark 100 Messerstiche und die Lust zu töten – Anklage wirft zwei Jugendlichen heimtückischen Mord vor Stand: 10.10.2025 Lesedauer: 2 Minuten Schlägerei und Messerstich im Hamburger Stadtpark 22.Juni 2025
Die Streifenpolizisten mussten den Abgesperten Tatort bis zum Sonntag morgen bewachen. Laut Informationen vor Ort kommen die zuständigen Ermittler erst im Laufe des Sonnntag vormittag zur weiteren Bearbeitung Spurensicherung des Falls vor Ort vorbei
Ein 18- und ein 19-Jähriger müssen sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Einer der Angeklagten soll gar aus Mordlust gehandelt haben. Der brutale Fall beschäftigt die Große Jugendkammer – und wirft Fragen nach den Hintergründen der Tat auf.
Es war ein trüber Donnerstagnachmittag im April, als Spaziergänger im Hamburger Stadtpark auf eine grausame Entdeckung stießen: Im Gebüsch nahe dem im Sommer beliebten Planschbecken lag der leblose Körper eines 18-jährigen Jugendlichen – übersät mit Stichverletzungen. Laut Anklageschrift gegen die beiden mutmaßlichen Täter, die am Freitag bekannt geworden ist, zählte die Polizei später mehr als 100 Messerstiche. Offenbar waren sie gezielt auf Kopf, Hals und Unterkörper gerichtet.
In der kommenden Woche beginnt der Prozess gegen die beiden jungen Deutschen, die sich vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Hamburg wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes verantworten müssen. Einer der Angeklagten ist 19 Jahre alt, der andere 18.
Die Anklage wirft ihnen vor, das Opfer am Abend des 16. April 2025 bewusst in den Stadtpark gelockt, es dort mit Alkohol abgefüllt und anschließend brutal getötet zu haben. Der junge Mann sei alkoholbedingt nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren oder mit einem Angriff zu rechnen – ein zentraler Punkt für den Vorwurf der Heimtücke.
Besonders schwer wiegt der Verdacht gegen den älteren der beiden Angeklagten: Er soll aus Mordlust gehandelt haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bereits im Vorfeld habe er sich mit „der Tötung eines Menschen als solchem beschäftigt und verschiedene diesbezügliche Varianten im Freundeskreis erörtert“.
Die Ermittlungen ergaben, dass sich Täter und Opfer kannten. Wie mehrere Medien berichteten sollen sich die drei in der Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Eppendorf kennengelernt haben, wo sie wegen Problemen behandelt worden waren. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden am Osterwochenende festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Da es sich bei den Angeklagten um Heranwachsende handelt, kann die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Zitat von Helios im Beitrag #5Laut Anklageschrift gegen die beiden mutmaßlichen Täter, die am Freitag bekannt geworden ist, zählte die Polizei später mehr als 100 Messerstiche. Offenbar waren sie gezielt auf Kopf, Hals und Unterkörper gerichtet.
100 Messerstiche ist sehr heftig. Das war ein regelrechter Blutrausch.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Jugendliche töten 18-Jährigen mit 100 Messerstichen: So lange müssen die Täter hinter Gitter Von Jana Steger
Hamburg - Zwei Jugendliche haben im April 2025 einen 18-Jährigen erstochen. Die Leiche fanden Spaziergänger im Hamburger Stadtpark. Jetzt wurde ein Urteil verkündet.
Insgesamt zwei Verdächtige mussten sich wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes vor der Großen Jugendkammer verantworten. Beide waren zum Tatzeitpunkt ebenfalls 18 Jahre alt.
Am Freitag wurde verkündet: Einer der beiden Angeklagten wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der andere Angeklagte wurde ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 12 Jahren verurteilt. Aktuell sei das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig, teilte das Landgericht mit.
Am 16. April 2025 sollen die mutmaßlichen Täter den 18-Jährigen erst in den Stadtpark bestellt haben. Dort sollen sie ihn gezielt mit Alkohol abgefüllt und anschließend mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.
Insgesamt erlitt der 18-Jährige 100 Stichverletzungen an Kopf, Hals und im Bereich des Unterkörpers. Aufgrund des Alkohols sei der 18-Jährige beeinträchtigt gewesen und habe nicht mit einem tödlichen Angriff gerechnet.
Passanten hatten die Leiche am Gründonnerstag 2025 in einem Gebüsch nahe dem Planschbecken im Park entdeckt und die Polizei alarmiert.
Tötung im Stadtpark: Angeklagter soll aus Mordlust gehandelt haben Einer der beiden Angeklagten sei außerdem verdächtig, aus Mordlust gehandelt zu haben. Vor der mutmaßlichen Tat soll dieser sich mit der Tötung eines Menschen als solchem beschäftigt haben.
Im Zuge dessen habe er verschiedene Tötungs-Varianten in seinem Freundeskreis erzählt. Ob sich die mutmaßlichen Täter und das Opfer kannten, geht aus dem Urteil allerdings nicht hervor.