Verurteilung eines ehemaligen Lokalpolitikers aus dem Ruhrgebiet wegen Sexualdelikten zum Nachteil eines Kindes und mehrerer Jugendlicher sowie Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte im Schuldspruch rechtskräftig
Beschluss vom 12. März 2025 – 4 StR 488/24
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil von Jugendlichen und eines Kindes sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen nahm der Angeklagte auf Dating-Plattformen sexuell motivierte Kontakte – vorzugsweise – zu Jugendlichen auf und verabredete sich mit ihnen zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung. Auf ein 13 Jahre altes Mädchen wirkte er in einem monatelangen Chataustausch mit pornographischen Inhalten ein, um es zu sexuellen Handlungen und zur Übersendung von Nacktbildern zu bewegen. Zudem besaß er kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial. Der Angeklagte war vollumfänglich geständig, wodurch den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Zudem zahlte er ihnen Schmerzensgeld.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten den Schuldspruch und – mit einer Ausnahme – sämtliche Einzelstrafen bestätigt. Die wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren hat der Senat aufgehoben, weil der Gesetzgeber nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils den anzuwendenden Strafrahmen herabgesetzt hat. Diese für den Angeklagten vorteilhafte Gesetzesänderung ist auch noch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen. Da es sich bei der aufgehobenen Einzelstrafe um die höchste der vom Landgericht verhängten Einzelstrafen handelte, hat der Senat auch die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Vorinstanz:
Landgericht Bochum - Urteil vom 14. Mai 2024 - II - 3 KLs - 36 Js 139/23 - 2/24
Karlsruhe, den 7. April 2025
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