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Belgien : Freispruch trotz Schuldspruch da "günstige Persönlichkeit d. Angeklagten"
Am Dienstag, den 1. April, wurde ein 23-jähriger Student von einem Gericht im belgischen Leuven der Vergewaltigung für schuldig befunden. Dieser erhielt jedoch aufgrund der „günstigen Persönlichkeit des Angeklagten“ keine Strafe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Gerichtsentscheidung Berufung ein.
Es ist ein Fall, der in Belgien für viel Aufregung sorgt. Am Dienstag, den 1. April, wurde ein 23-jähriger Student der Gynäkologie, der der Vergewaltigung für schuldig befunden wurde, dennoch nicht bestraft. Das Gericht in Leuven war der Ansicht, dass der junge Mann aufgrund der „günstigen Persönlichkeit des Angeklagten“ keine verdient hätte, wie der RTBF berichtete. Stattdessen wurde er vom Universitätskrankenhaus Leuven suspendiert, wo er als Arzt tätig war.
Die UZ Leuven hielt es nämlich für notwendig, den für schuldig befundenen Studenten als Vorsichtsmaßnahme zu entfernen. Die Hochschule wird anschließend die Auswirkungen des Urteils prüfen, bevor sie über eine endgültige Suspendierung oder Nicht-Suspendierung entscheidet. Was sind die vorgeworfenen Taten? Laut Le Parisien gehen die Ereignisse auf den Oktober 2023 zurück, während einer Halloween-Party in Leuven.
Die vorgeworfenen Tatsachen
Der Mann soll eine betrunkene Frau mit nach Hause genommen haben, die zuvor das Bewusstsein verloren hatte. Anschließend wurde sie von dem Gynäkologiestudenten in bewusstlosem Zustand vergewaltigt. Das Gericht selbst bezeichnete die Tat als „schwerwiegend und inakzeptabel“ und erkannte auch an, dass die Studentin formal nicht in der Lage war, ihr Einverständnis zu geben. In den sozialen Netzwerken wurden dem Opfer zahlreiche Solidaritätsbekundungen übermittelt. Die Studentin, deren Aussagen von RTLInfo wiedergegeben wurden, sagte aus, dass sie „erleichtert“ über das Urteil gewesen sei.
Sie fügte hinzu: „Nach einem langen Verfahren gibt es einen Schuldspruch, der anerkennt, was in dieser Nacht passiert ist“, sagte sie aus. „Meine Sorge war die weitere Ausbildung des Angeklagten in Gynäkologie, eine hohe Strafe war nie mein Ziel. Inzwischen habe ich erfahren, dass er von der KU Leuven suspendiert wurde“. Die Staatsanwaltschaft Leuven legte gegen das Urteil des Strafgerichts Berufung ein.
Übersetzt mit Hilfe von deepl.com, kostenloser Version. Danke.
Nachbrenner : Einmal ist er "Gynäkologie-Student", was das auch immer sein mag, dann Arzt, dann wieder Student. Entweder ist er noch im Studium oder er hat eine Approbation als Arzt und ist in der Facharztausbildung. Je nach Einschätzung eines Berufsgerichts rikiert er, seine Approbation, falls er schon eine hat, zu verlieren. Über den Entzug entscheidet aber wein ziviles Gericht. Bleibt abzuwarten, was da wirklich vorgefallen ist; schlimm ist das allemale.