Polizeimeldung Polizei fahndet nach vermisster Frau aus Bad Urach 21.02.2025 15:21
BAD URACH. Die Polizei sucht derzeit nach der 43 Jahre alten Anja Staiger aus Bad Urach, die seit Donnerstag vermisst wird. Den aktuellen Ermittlungen zufolge wurde die Gesuchte am Nachmittag, gegen 16.30 Uhr, in Zwiefalten zuletzt gesehen und ist seither unbekannten Aufenthalts, berichtet die Polizei.
Alle bisherigen Suchmaßnahmen, in die neben mehreren Streifenwagenbesatzungen auch ein Polizeihubschrauber sowie Spürhunde eingebunden waren, verliefen erfolglos. Zwischenzeitlich muss davon ausgegangen werden, dass sich Frau Staiger in einer hilflosen Lage befinden könnte. Daher wird nun auch öffentlich nach ihr gefahndet.
Frau Staiger ist 160 Zentimeter groß und hat dunkle Haare. Sie könnte mit einer schwarzen Mütze, einer schwarzen Kapuzenjacke sowie einer schwarzen Jeanshose bekleidet sein.
Wer die Vermisste gesehen hat oder Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sich unter Telefon 071219423333 beim Kriminalkommissariat Reutlingen oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. (pol)
Polizei-Meldung Reutlingen: Zwiefalten / Bad Urach (RT): Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung nach 43 Jahre alter Frau Polizeipräsidium Reutlingen - 25.02.25 Blaulicht-News: Zwiefalten / Bad Urach (RT): Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung nach 43 Jahre alter Frau. News Reader bietet die neuesten News zu Polizei- und Feuerwehr-Einsätzen aus Ihrer Region. Hier der aktuelle Blaulichtreport der Polizei Reutlingen.
Reutlingen Nachtrag zur Pressemitteilung vom 21. Februar 2025 / 14.43 Uhr
Die seit Donnerstag, 20. Februar 2025, aus Zwiefalten bzw. Bad Urach vermisste 43-Jährige ist am Montagmittag (24. Februar 2025) tot aufgefunden worden. Zeugen hatten den weiblichen Leichnam kurz vor 13 Uhr auf einem Grundstück in Zwiefalten entdeckt und die Polizei informiert. Den bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie dem vorläufigen Ergebnis einer am Dienstag (25. Februar 2025) durchgeführten Obduktion zufolge liegen keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter vor. Die eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung wird hiermit zurückgenommen. Wir bitten, das bereitgestellte Lichtbild aus dem Geschäftsgang zu nehmen.