Schwerstbehinderten Sohn getötet: War es heimtückischer Mord? Stand: 28.01.2025 12:21 Uhr
Im Prozess um den Tod eines schwerbehinderten 23-Jährigen am Landgericht Oldenburg will die Verteidigung einen weiteren Gutachter einbeziehen. Angeklagt ist die Mutter. Sie hat die Tat vor Gericht gestanden.
Der Gutachter soll laut Verteidigung die Frage klären, ob der 23-Jährige die Tötungsabsicht der Mutter wahrgenommen hat. So geht es in dem Prozess am Landgericht Oldenburg insbesondere um die Frage, ob das Vorgehen der Angeklagten das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die 57-jährige Frau soll laut Anklage im Juni 2023 in Wilhelmshaven versucht haben, sich und ihrem Sohn das Leben zu nehmen. Dazu soll sie sich gemeinsam mit ihm in einen abgedichteten Wohnwagen begeben und dort einen Holzkohlegrill entzündet haben. Der 23-Jährige starb, die Mutter kam wieder zu Bewusstsein.
Mutter sah offenbar keine Zukunft für sich und ihren Sohn
ZitatMit langer Vorplanung soll die Frau den schwerstbehinderten 23-Jährigen getötet haben.
Matthias Schuch berichtet vom Prozessauftakt. (21.01.2025)
Am Dienstag sollten eigentlich die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden. Die Verteidigerin der Angeklagten hatte jedoch den Antrag für den neuen Gutachter eingereicht, weshalb es zwei weitere Prozesstermine geben soll. Vor Gericht hatte die Angeklagte ausgesagt, dass sie für ihren pflegebedürftigen und teils sehr aggressiven Sohn keine Perspektive mehr gesehen habe. Sie habe deshalb gemeinsam mit ihm sterben wollen. Sollte die Frau wegen Mordes verurteilt werden, droht ihr eine lebenslange Haft. Ein Urteil könnte im Februar fallen......
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Urteil wegen Mordes: Behinderten Sohn getötet, Mutter muss 3 Jahre in Haft
07.02.2025 - 16:23 Uhr
Oldenburg (Niedersachsen) – Eine Mutter tötete ihren schwerstbehinderten Sohn, weil sie keinen Ausweg mehr sah. Am Freitag wurde die Frau wegen Mordes schuldig gesprochen.
Zitat Die Angeklagte (57) wurde vom Landgericht Oldenburg zu drei Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Das Opfer: ihr 23-jähriger Sohn. Der Vorsitzende Richter machte klar: „Es ist ein Mord aus Heimtücke.“
Zitat Niemand dürfe über das Leben eines anderen Menschen verfügen. Das Gericht erkannte jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit an. Ein Gutachten bestätigte, dass die Frau zur Tatzeit unter einer Anpassungsstörung litt. In solchen Fällen liegt der Strafrahmen für Mord bei drei bis 15 Jahren.
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