Eine 24-Jährige, die ihren Bekannten im September des Vorjahres getötet, ihn danach geknebelt, gefesselt, mit Benzin übergossen und angezündet hatte, ist am Mittwoch vom Landesgericht Steyr in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung der Geschworenen ist bereits rechtskräftig.
Die Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich in einem Etablissement in Steyr kennengelernt, wo die 24-Jährige als Prostituierte arbeitete. Später trafen sie sich immer wieder zu Sadomaso-Spielchen in seiner Wohnung, so auch am 21. September des Vorjahres. An diesem Tag knebelte die Angeklagte den nackten Mann, fesselte ihn an die Heizung, übergoss ihn mit Benzin und zündete das Opfer schließlich an. Dann flüchtete sie mit dem Auto des Mannes.
"Wollte nicht, dass er stirbt"
Während Staatsanwalt Andreas Pechatschek die Tötung des Mannes als Mord sieht, stellte Verteidiger Andreas Mauhart den dramatischen Vorfall lediglich als tödlichen Sex-Unfall dar. "Ich wollte nicht, dass er stirbt", beteuerte seine Mandantin in der Verhandlung. Sie räumte aber selbst ein, damals "neben der Spur" gewesen zu sein. Laut Zeugen hielt sie den Mann für einen "Dämon", glaubte, dass er sie "im Computer vergewaltigt". Zudem habe sie auch gesagt, sie werde ihn abfackeln, hieß es.
Frau höhergradig geistig abnorm und gefährlich Laut Gerichtsmediziner Fabio Monticelli kann nicht sicher gesagt werden, ob das Opfer bei Brandausbruch noch gelebt hat oder nicht. Die beiden Knebel im Rachen und das zur Befestigung verwendete T-Shirt, das auf die Halsschlagader drückte, können aber beide todesursächlich gewesen sein. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigt der Frau Zurechnungsunfähigkeit, eine höhergradige geistige Abnormität und Gefährlichkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Frau die sogenannten Anlassdelikte des Mordes, der versuchten Brandstiftung sowie - weil sie bei ihrer Festnahme eine Polizistin verletzte - des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung begangen hat. Weil sie aber zurechnungsunfähig ist und Wiederholungsgefahr besteht, wird sie in eine Anstalt eingewiesen.