Er wollte einen Jungen (12) töten: Richter schickt Kopfschuss-Täter (14) in U-Haft
17.12.2024 - 18:49 Uhr
Rottweil (Baden-Württemberg) – Ein mysteriöses Verbrechen, das sprachlos macht!
Er soll seinem Freund (12) in den Kopf geschossen haben: In Rottweil (Baden-Württemberg) hat ein Richter einen Jugendlichen (14) in Untersuchungshaft geschickt. Es handele sich um einen dringenden Tatverdacht der versuchten Tötung, teilten die Ermittler am Dienstagnachmittag (17. Dezember) mit.
Der Junge ist laut Polizei am Sonntagabend in einem Wohnhaus infolge eines Schusses schwer verletzt worden. Die bisherigen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht wegen versuchter Tötung. Der Junge sei von der Kugel getroffen und nicht nur gestreift worden, hieß es weiter.
ZitatVater des Tatverdächtigen ist Schrotthändler Der 14-jährige Tim (Name geändert) wohnt mit seiner Familie im beschaulichen Irslingen (900 Einwohner), sein Vater betreibt einen Schrotthandel. Eine Nachbarin zu BILD: „Am Montag rückte die Polizei zum zweiten Mal bei Tims Familie an. Es waren auch Spürhunde dabei.“ Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil in Baden-Württemberg erließ ein Haftrichter am Nachmittag Haftbefehl gegen den beschuldigten Jugendlichen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Hintergründen und Umständen dauern an.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Schuss auf Zwölfjährigen: Prozess gegen 14-Jährigen startet 02. Juni 2025 17:12 Uhr
Kopiere den aktuellen Link
Zur Merkliste hinzufügen Ein Schuss verletzt einen Jungen im Kreis Rottweil schwer am Kopf. Nun muss sich der mutmaßliche Schütze bald vor Gericht verantworten. Er ist nicht viel älter als das Opfer. Nach einem Schuss auf einen Zwölfjährigen in Dietingen (Kreis Rottweil) muss sich der mutmaßliche Schütze vom 13. Juni an vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Dem 14-Jährigen wird versuchter Mord zur Last gelegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Verhandlung werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer stattfinden. Dem Angeklagten drohten maximal zehn Jahre Jugendstrafe. Weitere Details zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden mit Verweis auf das Alter des Jugendlichen nicht gemacht. Zunächst hatte die "Südwest Presse" darüber berichtet.
Der Zwölfjährige war Mitte Dezember nach dem Schuss mit schweren Kopfverletzungen in eine Klinik nach Stuttgart geflogen worden. Nach früheren Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll ein 14 Jahre alter Freund des Jungen den Schuss abgegeben haben. Dies wollten damals Polizei und Staatsanwaltschaft weder dementieren noch bestätigen.
Der Vorfall ereignete sich in einem Wohnhaus. Der Junge sei von der Kugel getroffen und nicht nur gestreift worden, hieß es im Dezember weiter.
Anklage wegen versuchten Mordes: Junge (14) soll Damian (12) aus Rache in den Kopf geschossen haben
Teilen Posten Senden
Hagen
Stegmüller
04.06.2025 - 17:40 Uhr Dietingen (Baden-Württemberg) – Das Schicksal von Damian (12) erschütterte Deutschland. Der Junge ist erblindet, weil ihm sein Kumpel (14) absichtlich in den Kopf schoss. So unfassbar wie die Tat ist das Motiv.
Am 15. Dezember, einem Sonntag, wurde Damian von seinem zwei Jahre älteren Freund nach Hause eingeladen – angeblich „zum Chillen“. Tatsächlich legte der Gastgeber in Dietingen (Baden-Württemberg) zwei geladene Pistolen bereit, hielt dem Jungen eine Waffe vors Gesicht. Dann drückte er ab. Ärzte versetzten den schwer verletzten Damian ins Koma, retteten in einer Not-OP sein Leben. Der Freund wurde verhaftet und wegen versuchten Mordes angeklagt.
Jugendkriminalität: Zwölfjähriger erblindete nach Schuss - Freund vor Gericht
13. Juni 2025 09:36 Uhr
Ein Schuss verletzt einen Jungen im Kreis Rottweil schwer am Kopf. Er erblindet. Nun steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht - ein Jugendlicher. Ein Zwölfjähriger erblindete nach einem Schuss aus der Waffe eines Vierzehnjährigen - jetzt hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen vor dem Landgericht Rottweil begonnen. Dem 14-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Dem Angeklagten drohen demnach maximal zehn Jahre Jugendstrafe. Weitere Details zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden mit Verweis auf das Alter des Jugendlichen nicht gemacht.
Der Angeklagte soll am 15. Dezember seinem Freund in den Kopf geschossen haben. Dazu soll der Angeklagte, als sein Freund ihn besuchte, zwei Pistolen fertig geladen zurechtgelegt haben. Als sich beide gemeinsam im Zimmer des Angeklagten aufhielten, soll dieser eine Pistole an sich genommen und aus kurzer Entfernung auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Dieser überlebte, erblindete aber infolge der Verletzungen. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft.
Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Später sollen ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger aussagen. Das Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 14. Juli anberaumt.
Verfahren findet nicht öffentlich statt Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Urteilsverkündung ist laut einem Gerichtssprecher nicht öffentlich.
Wird jemand wegen Taten angeklagt, die er als Jugendlicher begangen hat, so findet die Hauptverhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Der Schutz des Angeklagten hat deshalb Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.
Nach Kopfschuss auf ein Kind: Jugendlicher am Landgericht Rottweil wegen versuchten Mordes verurteilt Stand 15.7.2025, 8:51 Uhr
Hardy Faißt
SWR Redakteurin und Reporterin Samantha Happ
Charlotte Schönberger, Redakteurin und Reporterin beim SWR Von Autor/in Hardy Faißt, Samantha Happ, Charlotte Schönberger
Der 14-Jährige muss für sechs Jahre in Jugendhaft. Das hat das Landgericht Rottweil entschieden. Der Jugendliche hatte im Dezember vergangenen Jahres seinem Freund aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen.
Im Prozess gegen einen 14-Jährigen hat das Landgericht Rottweil am Dienstagmorgen das Urteil verkündet: Die Jugendkammer verurteilte den Jugendlichen aus dem Dietinger Ortsteil Irslingen (Kreis Rottweil) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Jugendhaft. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
14-Jähriger hatte Pistole vorbereitet Das Gericht sieht folgenden Tathergang als erwiesen an: Der Angeklagte traf sich im Dezember vergangenen Jahres abends mit seinem zwölfjährigen Freund in seinem Kinderzimmer. Nachdem die beiden eine Zeit lang auf dem Bett „gechillt“ hatten, griff der 14-Jährige plötzlich zu einer geladenen, manipulierten Schreckschusspistole und schoss seinem Freund gezielt an die rechte Schläfe. Der Junge überlebte die Tat, ist seitdem jedoch blind. Ein konkretes Motiv konnte das Gericht nicht feststellen. Vielmehr spielten, nach Angaben der Jugendkammer, mehrere Faktoren eine Rolle: Wut, Kränkung und die Faszination für Waffen. Auch sei der 14-Jährige durch Computerspiele enthemmt gewesen.
Gericht spricht von bedingtem Tötungsvorsatz Eine Tötungsabsicht habe nicht vorgelegen, allerdings ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz: Der Angeklagte sei interessiert daran gewesen, was durch den Schuss mit seiner manipulierten Schreckschusspistole passieren könnte. Er habe billigend in Kauf genommen, dass sein Freund durch den Schuss sterben könnte.
Der Angeklagte ließ am letzten Verhandlungstag über seinen Verteidiger mitteilen, dass er die Tat bereue und das Geschehene - wenn möglich - rückgängig machen würde.
Jugendpsychater: Angeklagter ist schuldfähig Der jugendpsychiatrische Sachverständige führte aus, dass beim Angeklagten eine Störung des Sozialverhaltens vorliege. Der Angeklagte sei aber uneingeschränkt schuldfähig und besitze die erforderliche Strafreife. Von dem Angeklagten seien weitere Straftaten zu erwarten, so der Sachverständige. Er gehöre zu einer Hochrisikogruppe. Der Angeklagte bleibt bis zum Antritt der Jugendstrafe in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ermittlungen auch gegen die Eltern des 14-Jährigen Die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Polizei Konstanz hatten nach der Tat auch gegen die gesetzlichen Vertreter des 14-Jährigen Ermittlungen aufgenommen - wegen "waffenrechtlicher Verstöße und des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung", so die Staatsanwaltschaft. Diese Ermittlungen dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft aktuell noch an.
Sendung von heute 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg