OLG hebt Beschluss auf: Wird dem KZ-Wärter (100) doch der Prozess gemacht?
03.12.2024 - 09:39 Uhr
Muss sich KZ-Wächter Gregor Formanek mit 100 Jahren doch noch für seine Taten verantworten? Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen aus dem August letzten Jahres lautet auf Beihilfe zum Mord in 3300 Fällen. Das Landgericht Hanau (Hessen) hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen SS-Mann im Mai wegen „dauernder Verhandlungsunfähigkeit“ abgelehnt. Doch jetzt hob das Oberlandesgericht diesen Beschluss nach BILD-Informationen auf.
ZitatRechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der Nebenkläger in dem Verfahren vertritt, erklärt gegenüber BILD: „Mit Beschluss vom 22. Oktober hat der 7. Strafsenat des OLG Frankfurt am Main auf die sofortige Beschwerde von mir und der Staatsanwaltschaft den Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau vom 6. Mai 2024 aufgehoben, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten F. abgelehnt worden war.“
Erst gestern wurde dem Anwalt diese Information mitgeteilt.......
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Was bezweckt man mit einem Prozess bei einem 100 jährigen? Er hat sein Leben sowieso gelebt und ist vermutlich Haftunfähig?
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Verfahren gegen KZ-Wächter : Wem hilft es, einen 100-Jährigen anzuklagen? Warum es wichtig ist, NS-Verbrechen weiter juristisch aufzuarbeiten
03.12.2024 - 19:11 Uhr
Auch 79 Jahre nach Kriegsende fahndet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg weiterhin nach NS-Tätern. Denn Mord verjährt nach deutschem Recht nicht. Dies beschloss der Bundestag 1979 nach einer jahrelangen Verjährungsdebatte.
Zitat Nach einem Beschluss des Oberlandgerichts Frankfurt/Main könnte dem 100-jährigen früheren SS-Wächter Gregor Formanek jetzt möglicherweise doch noch der Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 3322 Fällen im KZ Sachsenhausen gemacht werden. Das Landgericht Hanau hatte im Mai die Verhandlungs-, Vernehmungs- und Reiseunfähigkeit des Angeklagten festgestellt. Nach der OLG-Entscheidung muss der Gesundheitszustand wegen eines mangelhaften Gutachtens jetzt neu untersucht werden.
Zitat Verfahren gegen greise Täter wie Formanek werfen bei Kritikern immer wieder die Frage auf: Wem hilft es, einen 100-Jährigen anzuklagen? „Die Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum“, sagt Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident Internationales Auschwitz Komitee, zu BILD. „Nur die wenigsten SS-Täter haben einen deutschen Gerichtssaal von innen gesehen. Deswegen ist für die Überlebenden jeder Prozess gegen einen SS-Täter ein Zeichen der Gerechtigkeit, auf das sie viel zu lange haben warten müssen.“
ZitatRechtsanwalt Hans-Jürgen Förster vertritt in dem Verfahren gegen den 100-jährigen KZ-Wächter drei Nebenkläger. Darunter ist der 97-jährige Shimon Rothschild aus Polen, der heute in Israel lebt. Er wurde von den Deutschen in die Konzentrationslager Auschwitz und Sachsenhausen verschleppt. In Sachsenhausen unternahm die SS an ihm und 10 weiteren Kindern grausame Menschenversuche und infizierte ihn mit Hepatitis.
Was die Nebenkläger wirklich wollen „Meine Mandanten wollen alle und ausnahmslos, dass die SCHULD der jetzt uralten Täter durch ein demokratisch legitimiertes Gericht festgestellt wird“, sagt Förster zu BILD: „Von einem solchen Urteil erhoffen und ersehnen sie einen Beitrag zum ,Nie wieder‘, dass damit ihr eigenes entsetzliches Leid im Nachhinein einen Wert erfährt. Keiner ist jetzt an Strafe oder gar Strafvollzug interessiert.....“
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ZitatWas die Nebenkläger wirklich wollen [b]„Meine Mandanten wollen alle und ausnahmslos, dass die SCHULD der jetzt uralten Täter durch ein demokratisch legitimiertes Gericht festgestellt wird“,
Das könnte man ja ohne aufwändiges Verfahren, im Beschlussverfahren durchaus feststellen?
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