Schockfund in NRW: Polizei entdeckt Leichenteile in Tiefkühltruhe Eine Mordkommission untersucht jetzt das Verbrechen
13.10.2024 - 14:20 Uhr
Verl – Grauenvolle Entdeckung in NRW: Polizisten haben bei einer Hausdurchsuchung Leichenteile in einer Tiefkühltruhe gefunden. Ob die Überreste von einem Mann oder einer Frau stammen, ist noch unklar.
Zitat Am Sonnabend waren die Beamten von Zeugen alarmiert worden, die gehört hatten, wie sich zwei Männer am Bahnhof Verl stritten. Einer von beiden habe dabei gesagt, dass er jemanden umgebracht hätte. Polizisten nahmen die beiden Männer daraufhin fest. Es handelte sich um einen 40-Jährigen aus Verl mit polnischer Staatsangehörigkeit und einen 33 Jahre alten Deutschen, der ebenfalls aus Verl kommt.
ZitatDie Staatsanwaltschaft Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) ordnete die Durchsuchung der Wohnung des 40-Jährigen in der Humboldtstraße an. In dieser Wohnung fanden Polizeibeamte dann die Leichenteile.
Jetzt ermittelt die Mordkommission „Humboldt“ unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Stefan Esdar. Nach den ersten Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Wohnungsinhaber. Der zweite Mann wurde inzwischen entlassen.
Montag sollen die Leichenteile obduziert werden, um den oder die Tote zu identifizieren.
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62-Jähriger verschwand vor einem Jahr : Mordopfer aus Tiefkühltruhe ist Obdachloser
16.10.2024 - 16:08 Uhr
Verl (NRW) – Der Tote aus der Tiefkühltruhe ist offenbar identifiziert: Es handelt sich um Ralf L. (61) aus Verl – er verschwand bereits am 19. November 2023 ...
Polizisten hatten die zerstückelte Leiche des Mannes am Samstag in der Wohnung eines polnischen Arbeiters gefunden. Jerzy Jozef D. (40), der ebenfalls in Verl (Kreis Gütersloh, NRW) lebt, sitzt inzwischen wegen Totschlags-Verdacht in Untersuchungshaft.....
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Urteil in Bielefeld: Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes Urteil in Bielefeld Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes 04. April 2025 16:39 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Bei einem Mann werden Leichenteile in einer Tiefkühltruhe entdeckt. Nun verurteilt ihn das Landgericht Bielefeld wegen Mordes. Ein halbes Jahr nach dem Fund menschlicher Leichenteile in einer Kühltruhe ist ein Angeklagter wegen Mordes und Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das sagte ein Sprecher des Gerichts nach dem Urteil, das nicht rechtskräftig ist. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.
Das Gericht habe das Mordmerkmal der Verdeckung festgestellt, schilderte der Sprecher. Demnach habe der Angeklagte sein Opfer niedergeschlagen und dann - um die Körperverletzung zu verdecken - den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades umgebracht. Der 62-Jährige galt zum damaligen Zeitpunkt schon seit einem Jahr als vermisst.
Grausiger Fund in Gefriertruhe
Ermittler hatten im Oktober 2024 in der Wohnung des polnischen Staatsangehörigen im ostwestfälischen Verl 14 tiefgefrorenen Leichenteile entdeckt. Todesursache war laut Obduktion ein Schädelhirntrauma durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf.
Dem Fund war ein Streit unter mehreren Männern aus der Trinkerszene an einem Bahnhofsgebäude vorausgegangen. Ein Zeuge hatte gehört, dass es bei dem Wortwechsel um ein Tötungsdelikt ging. Einer Polizeistreife gegenüber hatte der damals 40-Jährige dann emotionslos eingestanden, dass die Beamten in seiner Wohnung eine Leiche finden würden.
Prozessbeginn zunächst wegen Totschlags
Der Prozess hatte zunächst wegen Totschlags vor rund einem Monat begonnen. Einem als Zeugen vernommenen Psychiater zufolge hatte der Angeklagte von fehlenden Hilfen, Suizidversuch, Alpträumen und finanziellen Problemen berichtet.
Er habe auch geschildert, wie die Leiche drei Tage lang in seiner Wohnung gelegen habe, bis er sie gewaschen, zerteilt und eingefroren habe. Am Tattag habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem Heimweg von einem Kumpel mit zu sich nach Hause eingeladen.
Der Gerichtssprecher sagte auf dpa-Anfrage, es sei in dem Verfahren auch eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums diskutiert worden. Das Landgericht habe aber nicht feststellen können, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt gewesen sei.