28.09.2024 20:00 11.160 Weibliche Leiche in Idar-Oberstein entdeckt: Polizei hat schrecklichen Verdacht!
Von Maximilian Hölzel
Idar-Oberstein - Schock-Fund! Am heutigen Samstagmorgen meldete ein Fußgänger eine vermeintlich hilflose Person im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld), die sich später als weiblicher Leichnam entpuppte.
ZitatWie die Polizei berichtet, wurden die Beamten gegen 9.10 Uhr von einem Zeugen kontaktiert, der nahe der preußischen Brücke gegenüber der örtlichen Kläranlage am Fuße eines steilen Abhangs eine offensichtlich hilfsbedürftige Person entdeckt hatte.Unmittelbar wurde eine Streife entsandt. Vor Ort ergab sich jedoch eine ernstere Situation als zunächst angenommen.
Statt einer möglicherweise verletzten Person fanden die Einsatzkräfte einen weiblichen Leichnam. Ein Notarzt sollte später den Tod der Frau bestätigen.
Zitat Die Kriminaldirektion Trier hat mittlerweile die Ermittlungen übernommen. Ob es sich um ein Verbrechen handelt, ist derzeit noch nicht vollends geklärt und Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Weder zur Identität der Frau noch zu den Hintergründen des Geschehens konnten bisher Angaben gemacht werden.
Zitat Die Bergung der Leiche gestaltete sich aufgrund des schwer zugänglichen Geländes schwierig und dauerte bis etwa 15.15 Uhr. Es wird erwartet, dass die Ermittlungen zur Identifizierung der Frau sowie zur Rekonstruktion der Ereignisse noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Zitat Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, den Fundort nicht aufzusuchen und weder Fotos noch Videos des Geschehens zu verbreiten.
Hinweise, die zur Klärung des Falles beitragen könnten, werden hingegen dringend erbeten. Hierfür ist der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Trier unter der Rufnummer 0651/97792290 jederzeit zu erreichen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
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30.09.2024 15:02 Nach Leichenfund in Idar-Oberstein: Mann gesteht, junge Frau (†21) getötet zu haben!
Von Maximilian Hölzel
Idar-Oberstein - Der Leichenfund einer 21-jährigen Frau, die am vergangenen Samstag unterhalb eines steilen Abhangs im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein entdeckt wurde, hat sich als Tötungsdelikt entpuppt. Der Täter hat in einem Polizeiverhör die grausame Tat gestanden.
ZitatWie die Polizei am Montag mitteilte, wurde der Leichnam der jungen Frau nach der schwierigen Bergung zunächst gerichtsmedizinisch und kriminaltechnisch untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die 21-Jährige mehrere Verletzungen aufwies, die letztlich ausschlaggebend für ihren Tod gewesen seien - der Vorfall konnte damit vorerst als Tötungsdelikt eingestuft werden.
ZitatBei ihren nachfolgenden Ermittlungen konzentrierte sich die Kriminalpolizei erst einmal auf das soziale Umfeld der Getöteten. Im Rahmen einer Zeugenvernehmung wurde dabei unter anderem ein 32-jähriger Bekannter der Toten vernommen, der sich im Gespräch immer wieder in Widersprüche verstrickte und die Tat im weiteren Verlauf letzten Endes gestand. Er wurde in der Folge als dringend tatverdächtig eingestuft, vorläufig festgenommen und befindet sich nun in polizeilichem Gewahrsam.....
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Urteil im Totschlagsprozess von Idar-Oberstein today24. April 2025
Landgericht verhängt mehrjährige Freiheitsstrafe Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 32-jährigen Mann aus Idar-Oberstein wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil noch anfechtbar Alle Beteiligten haben eine Woche Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Widerspruch wird die Entscheidung rechtskräftig. Das Gericht stützte sein Urteil auf die Ereignisse eines tödlichen Streits im vergangenen Jahr.
Hintergründe der Tat Laut Anklage kam es zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Lebensgefährtin zu einer eskalierenden Auseinandersetzung. Dabei würgte der Mann seine Partnerin zunächst bis zur Bewusstlosigkeit. Danach fügte er ihr mit einem Küchenmesser eine lebensgefährliche Halsverletzung zu, an der sie letztlich starb.
Bewertung und Einordnung Das Landgericht bewertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord. Die Strafkammer ging davon aus, dass es sich um eine im Streit eskalierte Tat handelte, bei der keine besonderen Mordmerkmale vorlagen.