Nach dreiwöchiger Suche in der ganzen Türkei: Narin (8) tot in Sack entdeckt! Erdogan droht ihren Mördern Die kleine Narin Guran verschwand am 21. August. Nun wurde ihre Leiche in der Nähe ihres Elternhauses gefunden
08.09.2024 - 22:29 Uhr
Es ist das furchtbare Ende einer wochenlangen Suche: Am Sonntag ist in der Türkei die Leiche eines achtjährigen Mädchens gefunden worden. Wie der Provinzgouverneur von Diyarbakir, Murat Zorluoglu, mitteilte, wurde Narin Guran nur rund einen Kilometer von ihrem Heimatdorf entfernt gefunden. Das Mädchen war am 21. August verschwunden.
Zitatorluoglu erklärte, die Leiche sei in einem Sack in einem Fluss entdeckt worden: „Den ersten Erkenntnissen zufolge wurde sie nach ihrer Ermordung in einen Sack gesteckt. Der Sack wurde dann in den Fluss gelegt und unter Ästen und Steinen verdeckt, um keinen Verdacht zu erregen.“
Zitat Seit dem Verschwinden von Narin hat die Staatsanwaltschaft von Diyarbakir 21 Menschen festgenommen. Unter ihnen ist der Onkel des Mädchens, gegen ihn wird wegen des Verdachts des Mordes und der Freiheitsberaubung ermittelt. Auch die Eltern des Mädchens und sein Bruder sind laut Fernsehberichten unter den Festgenommenen....
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Mord an Achtjähriger in der Türkei: Ein Dorf schweigt Fast drei Wochen wurde türkeiweit nach einem achtjährigen kurdischen Mädchen gesucht. Jetzt wurde ihre Leiche nahe ihrem Dorf gefunden.
Berlin taz | Der mutmaßliche Mord an einem achtjährigen Mädchen erschüttert und spaltet die Türkei. Rund 4.760.000 Tweets, darunter auch einer von Präsident Recep Tayyip Erdoğan persönlich, wurden in den letzten drei Wochen in den sozialen Medien zum Verschwinden des achtjährigen Mädchens Narin Güran gepostet. Kein anderes Thema hat die türkische Öffentlichkeit in den letzten Wochen so aufgewühlt.
Am 21. August hatten die Eltern das Mädchen als vermisst gemeldet, am letzten Sonntag wurde dann ihre Leiche unweit ihres Heimatdorfes in einem Fluss gefunden. Warum derzeit dieser Kriminalfall das ganze Land aufwühlt, hat mit den Lebensumständen von Narin zu tun, die exemplarisch für eine patriarchalische, konservativ-religiöse Umgebung sind.
Zuletzt lebend gesehen wurde das Mädchen, als es am Tag ihres Verschwindens einen Korankurs besuchte. Da gleichzeitig ein islamistischer Orden in der Nähe seinen Sitz hat, kam beizeiten der Verdacht auf, die Sekte könnte mit dem Verschwinden etwas zu tun haben.
Konservative Umgebung und Familie unter Verdacht Narin Güran war Kurdin und lebte in einem kleinen Dorf, ungefähr 80 Kilometer von der Metropole Diyarbakır entfernt, im kurdisch besiedelten Südosten des Landes. Ihr Dorf liegt auf den Ländereien des kurdischen Ensarioğlu-Clans, dessen Chef, Galip Ensarioğlu, Abgeordneter der AKP in Ankara ist. Galip Ensarioğlu äußerte sich nach dem Fund der Leiche öffentlich und sagte, sein Clan und auch er persönlich kenne die Familie gut, es seien gute Leute.
Tatsächlich sind die Dörfler Pächter bei den Ensarioğlus. Noch vor wenigen Jahrzehnten waren sie quasi Leibeigene des Clanchefs. Es ist diese konservativ-religiöse Umgebung, die nach Meinung vieler Frauenrechtlerinnen, aber auch der Vertreter der kurdisch-linken DEM, der früheren HDP, den vermuteten Mord an Nasrin begünstigt hat. Hauptverdächtiger ist ihr Onkel, der gleichzeitig Dorfvorsteher ist. Er ist in U-Haft. Mittlerweile wurden aber auch ihre Eltern, ihr Bruder und insgesamt weitere 21 Personen festgenommen.
Verdacht auf Vertuschung von Missbrauch Dass die Suche nach dem Mädchen 19 Tage dauerte, hat damit zu tun, dass das gesamte Dorf gegenüber der ermittelnden Gendarmerie hartnäckig geschwiegen hat. Diese weitete daraufhin die Suche auf die gesamte Türkei aus, obwohl die Leiche wenige hundert Meter vom Dorf unter Zweigen in einem kleinen Fluss versteckt worden war. Ein Dorfbewohner hat mittlerweile zugegeben, dass der Onkel ihm den Auftrag gegeben hatte, die Leiche zu entsorgen.
Bei der DEM und unter Frauenrechtsaktivistinnen vermutet man, dass das ganze Dorf sich an der Vertuschung eines Missbrauchs des Mädchens beteiligt hat. Die Autopsie der Kinderleiche ist vorläufig abgeschlossen, hat aber noch keine genaue Todesursache ergeben. Weitere Erkenntnisse sollen nun spezielle Untersuchungen in Istanbul erbringen. Dennoch wurde das Kind bereits beerdigt. Für Empörung sorgte dabei, dass dem Kind noch ein weißes Brautkleid auf den Sarg gelegt wurde.
Patriarchalische Gesellschaftsordnung Erdoğan hat sich persönlich in den Fall eingeschaltet und erklärt, er werde dafür sorgen, dass der Täter hart bestraft werde. Er und seine Partei fürchten, dass durch den vermuteten Missbrauch und Mord an dem Mädchen das gesamte religiöse-konservative Lager des Landes in Misskredit geraten könnte. Die Türkei hat zwar relativ fortschrittliche Gesetze zum Schutz von Frauen, doch gerade die Religiösen und Konservativen machen keinen Hehl daraus, dass die patriarchalische Gesellschaftsordnung ihrer Meinung nach nicht angetastet werden solle.
Auch deshalb hatte Erdoğan 2021 beschlossen, dass die Türkei die Istanbuler Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen verlässt, weil seine Anhänger durch die Konvention die traditionelle Familie infrage gestellt sahen.
Lange Haftstrafen für türkische Familie Mord an Narin (†8): Mutter, Onkel und Bruder müssen ins Gefängnis
29. Dezember 2024 um 14:26 Uhr Warum, diese eine Frage bleibt unbeantwortet.
Vier Monate nach dem Mord einer Achtjährigen in der Türkei sind die Mutter, der Onkel und ein Bruder der kleinen Narin zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt worden. Das Gericht im südosttürkischen Diyarbakir sprach sie wegen gemeinschaftlicher und vorsätzlicher Tötung des Kindes schuldig.
Narin wurde erwürgt, ihre Leiche versteckt Die Familie hatte das Mädchen am 21. August in einem kleinen Dorf in der Provinz Diyarbakir als vermisst gemeldet. Anschließend folgte eine großangelegte Suchaktion - nach 19 Tagen wurde die Leiche des Kindes in einem Fluss in der Nähe des Heimatorts gefunden. Die Autopsie ergab nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu, dass das Mädchen am Tag seines Verschwindens erwürgt worden war.
Narins Mörder bestreiten die Tat Ein Nachbar hatte gestanden, die Leiche im Auftrag des Onkels versteckt zu haben. Mutter, Onkel und Bruder stritten vor Gericht ab, das Mädchen getötet zu haben. Das Motiv für die Tat blieb auch nach dem Prozess unklar. Der Nachbar wurde laut Agentur Anadolu unter anderem für die Zerstörung von Beweismitteln zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Anwaltskammer in Diyarbakir forderte eine härtere Strafe für den Nachbarn und kündigte Einspruch an.
Der Fall hatte zu großer Bestürzung geführt und das ganze Land wochenlang aufgewühlt. In vielen Städten kam es zu Kundgebungen und Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. (uvo; dpa)
Vollzug bei erschwerter lebenslanger Haftstrafe Artikel 25 tStVollzG legt die Bedingungen des Strafvollzugs bei einer erschwerten lebenslangen Haftstrafe fest. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe.[8] Hier steht im Einzelnen:
Art. 25 lit. a: Der Verurteilte wird in einer Einzelzelle untergebracht. Art. 25 lit. b: Der Verurteilte hat das Recht auf täglich eine Stunde Hofgang und sportliche Betätigung. Art. 25 lit. c: Mit Rücksicht auf die Sicherheitslage und bei guter Führung und Anstrengungen im Erziehungsprogramm kann der Hofgang verlängert werden und in begrenztem Umfang die Möglichkeit gegeben werden, während des Hofgangs mit anderen Gefangenen in der gleichen Gebäudeeinheit zusammenzutreffen. Art. 25 lit. d: Wenn es die Räumlichkeiten erlauben und die Leitung es angemessen findet, können handwerkliche oder berufliche Aktivitäten stattfinden. Art. 25 lit. e: Wenn die Gefängnisleitung es für angebracht hält, kann ein Verurteilter einmal in zwei Wochen bis zu zehn Minuten mit einer unter f) genannten Person telefonieren. Art. 25 lit. f: Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister dürfen den Verurteilten an einem bestimmten Tag alle zwei Wochen bis zu einer Stunde lang besuchen. Art. 25 lit. g: Der Verurteilte darf in keinem Fall außerhalb der Anstalt arbeiten oder sich aufhalten. Art. 25 lit. h: Der Verurteilte darf an keinen sportlichen oder Besserungsaktivitäten teilnehmen, die nicht von den internen Richtlinien vorgesehen sind. Art. 25 lit. i: Der Vollzug der Strafe des Verurteilten darf in keinem Fall ausgesetzt werden. Alle gesundheitlichen Maßnahmen für den Verurteilten bis auf medizinische Kontrolle und Notwendigkeiten müssen in der Vollzugsanstalt stattfinden; wo dies nicht möglich ist, sollen sie in einem vollständig ausgestatteten Staatskrankenhaus oder einer Universitätsklinik in Hochsicherheitszimmern für Gefangene erfolgen.