Josephine P. wohnt jetzt in Berlin Onkel brannte mit 14-jähriger Nichte durch: Treffen sie sich jetzt wieder? Samstag, 19.03.2016, 15:32
Im März 2015 war die damals 14 Jahre alte Josephine P. mit ihrem 47-jährigen Onkel Gerrit H. nach Südfrankreich geflüchtet. Die beiden beteuerten, dass sie sich liebten. Dem Onkel war daraufhin jeglicher Kontakt verboten worden. Jetzt soll es ein heimliches Treffen gegeben haben. Es ist ziemlich genau ein Jahr her, als die damals 14 Jahre alte Josephine P. aus Schildow (Oberhavel) mit ihrem Onkel Gerrit H. verschwand. Doch das Mädchen war angeblich nicht entführt worden, sie wollte aus Liebe zu ihrem Onkel mit ihm durchbrennen.
Fünf Wochen lang waren die beiden verschwunden, bis sie von der Polizei in Südfrankreich gefunden werden konnten.
Da das Mädchen immer wieder beteuerte, freiwillig mit ihrem Onkel mitgegangen zu sein, mussten die Ermittlungen gegen den 47-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen eingestellt werden. Nun soll sich das junge Mädchen heimlich mit ihrem Onkel getroffen haben, berichtet die "Bild"-Zeitung.
Josephine P. wohnt in Berlin-Friedenau und will Eltern das Sorgerecht entziehen lassen Die inzwischen 15-Jährige hat ihre Eltern verklagt und wohnt inzwischen in Berlin-Friedenau. Sie will ihren Eltern das Sorgerecht entziehen lassen, erklärt eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg. Ihr Anwalt sagt, dass seine Mandantin einen starken Willen habe. "Sie weiß, was sie will."
Der 47 Jahre alte Onkel Gerrit H. hatte für das Mädchen seine Familie verlassen und sie in einer Neuruppiner Klinik besucht. Daraufhin hatte ihr Vater Anzeige erstattet. Es sei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Jugendlicher ermittelt worden, wie die "Bild"-Zeitung die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Marianne Böhm zitiert. Ende Februar war das Kontakt- und Näherungsverbot gegen ihren Onkel wieder aufgehoben worden.
Wenn die Erziehungsberechtigten den Kontakt untersagen.
Wenn die Justiz das ausgesprochene Kontakt und Annährungsverbot wieder kippt, das die Eltern dem zugestimmt haben wäre mehr als fraglich, dann hofiert sie damit den Notgeilen Onkel. Und ignoriert eine eigene sinn- volle Massnahme um Jugendlich vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen.
Zudem wundert mich woher "das liebe Kind" das Geld hat um einen RA und eine Wohnung zu bezahlen. Oder macht da wieder der dämliche Steuerzahler dank eines Gutachten den Zahlemann? Und wer hat dem Wohnungswechsel zugestimmt? Solange das Kind die Eltern verklagt haben die trotzdem das Sorgerecht. Auf den Ausgang dieser Klage bin sicher nicht nur ich sehr gespannt.
lg e
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15-Jährige darf mit 30 Jahre älterem Mann zusammen sein Eltern dürfen die Beziehung eines Teenagers zu einem älteren Mann nicht verhindern. Das urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg.
01.11.2016, 16:25
Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)jetzt mitteilt. Das Urteil fiel bereits am 24. März.
Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Richter: Kontaktverbot kein angemessenes Mittel
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchen bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen. Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, "zielorientiert und stabil" geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.
hello hier wurde der Jugendschutz komplett ausgehebelt. Dazu das Recht der Eltern. Egal was so genannte "Experten" dazu ausführen.
[Zudem hat das OLG der eigenen Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beigemessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, "intensiv, zielorientiert, erlebnisgestützt und stabil" geäußert, laut Gericht eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die angesichts des Alters und der Reife des Mädchens zu beachten sei.]
Als Elternteil hätte ich hier einen sehr harten Schnitt gemacht. „Wenn du mit dem alten Sack leben willst – OK. Dann aber ohne uns!“
lg eugene
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hello Wenn in Berlin eine Richterinnen umgebracht werden kann, das als Suizid dar gestellt wird. Was will man von der Justiz dann dort erwarten? Der Fisch stinkt immer vom Kopf.
lg eugene
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Als 14-Jährige mit Onkel durchgebrannt – Josephine (17) und Gerrit (49) noch immer ein Paar am 18.01.2018 um 13:39 Uhr
Heute ist sie 17 und noch immer mit Gerrit zusammen Die beiden haben große Pläne Berlin. Sie war gerade einmal 14 Jahre alt, als sie sich in ihren angeheirateten Onkel verliebt. Was zunächst wie eine kleine Schwärmerei erschien, entwickelte sich zu einer Beziehung – einer verbotenen Liebe. Denn ihr bereits verheirateter Onkel ist 32 Jahre älter als sie. Doch trotz aller Widrigkeiten sind die beiden auch heute noch ein Paar.
In einem RTL-Interview berichteten die beiden nun, wie es ihnen in den vergangenen Jahren ergangen ist. Denn ihr Fall sorgte bereits 2015 für Schlagzeilen. Damals brannte die zu dem Zeitpunkt 14-jährige Josephine mit ihrem Onkel Gerrit durch. Sie reisten nach Spanien und Frankreich. Wochenlang suchte die Polizei nach den beiden .
Josephine und ihr Onkel in Frankreich aufgegriffen Irgendwann wurden sie zusammen in der Nähe eines Campingplatzes in Südfrankreich aufgegriffen . Josephine wurde an einen sicheren Ort gebracht, wie es damals hieß. Gegen den damals 47-Jährigen wurde allerdings kein Haftbefehl erlassen, da Chatprotokolle, die die Polizei ausgewertet hatte, gezeigt hätten, dass das Mädchen die Flucht wollte. Ermittlungen gegen Gerrit wurden letztendlich eingestellt.
Doch für Josephines Eltern war die Sache damit nicht erledigt. Sie versuchten weiterhin, die Beziehung zu verhindern und ließen das junge Mädchen sogar in die Psychiatrie einweisen. Für Josephine war es „die Hölle“, wie sie dem Sender sagte.
Gericht erlaubt ihre Liebe Das Oberlandesgericht Brandenburg kam später zu dem Urteil, dass die Diagnose über eine psychische Erkrankung „zweifelhaft zustande gekommen“ sei. Und noch viel wichtiger: Sie erlaubten die Beziehung, obwohl Josephine noch minderjährig ist. Außerdem bescheinigten sie Josephine überdurchschnittliche Intelligenz und Willensstärke und waren sich sicher, dass sie für sich selbst entscheiden kann.
Das bekräftigte Josephine auch in dem RTL-Interview erneut: „Ich wollte diesen Kontakt und habe aus meinem eigenen Willen die Gefühle entwickelt – auch den Willen eine Beziehung mit ihm zu führen. Ich wurde nicht manipuliert von ihm.“
Josephine und Gerrit planen Hochzeit Der Kampf liegt mittlerweile knapp drei Jahre zurück und noch immer sind die beiden glücklich miteinander. Sie leben sogar zusammen in einer kleinen Wohnung in Berlin. Für die Zukunft haben sie bereits große Pläne: Im kommenden Jahr wollen sie heiraten – dann ist Josephine auch volljährig.
Damit, dass sie immer wieder anecken und von vielen nicht verstanden werden, haben sie sich abgefunden.
Das Interview mit dem Paar zeigt RTL am Donnerstag, 18. Januar, in den Magazinen „Guten Morgen, Deutschland“, „Punkt 12“ und „Explosiv“. (jei)
Schildow in Brandenburg Gerichtsbeschluss: Josephine (16) darf ihren Onkel (48) lieben
B.Z. 2. November 2016 08:11 Aktualisiert 08.07.2019 11:44 Bereich: Umland Themen: Berlin AktuellBerlin NewsJosephine Josephine (damals 14) aus Schildow war 2015 mit ihrem Onkel Gerrit H. (damals 47) nach Südfrankreich durchgebrannt – aus Liebe zu ihm. Ihre Eltern wollten ein Verbot der Beziehung durchsetzen. Sie scheiterten damit vor Gericht.
Der Fall hatte 2015 für Schlagzeilen gesorgt. Die damals 14-Jährige Schülerin Josephine aus Schildow/(Oberhavel) war im Frühjahr mit ihrem angeheirateten Onkel Gerrit H. (damals 47) nach Frankreich durchgebrannt. Beide beriefen sich auf auf die Liebe. Nach dem Paar wurde gefahndet. Die beiden wurden schließlich entdeckt. Das Mädchen kam im April letzten Jahres zurück nach Hause. Doch Josephine hielt weiter zu ihrem Onkel, wollte die Beziehung durchsetzen – sogar vor Gericht.
Wie jetzt bekannt wurde, hatte sie damit bereits im März dieses Jahres Erfolg. Ihre Eltern müssen es hinnehmen, dass ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem über 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Eltern lieferten Josephine in die Psychiatrie ein Josephines Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für Gerrit H. allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen.
Den Richtern zufolge ist der Entscheidung von Josephine ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde.
Die heute 16-Jährige habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil” geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.