Mann tot, Frau verletzt: Großfahndung nach Messer-Killer in Bayern
19.08.2024 - 13:15 Uhr
Nürnberg (Bayern) – Tödliche Messerattacke in Schwabach in Bayern.
Gegen 4.40 Uhr am Montagmorgen gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein: An der Dr.-Georg-Betz-Straße in Schwabach (Bayern) sei ein lautstarker Streit zu hören.
Vor Ort entdeckte die Polizei einen leblosen Mann (42), der auf dem Boden lag, Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. „Für den Mann kam jede Hilfe zu spät“, so ein Polizeisprecher zu BILD. Der Tatort wurde mit einer weißen Folie und einem Zaun abgesperrt
► Der Tote hatte Stichverletzungen im Oberkörper– die Polizei geht daher von einem Verbrechen aus. Der Täter ist auf der Flucht – die Polizei suche ihn auch mit einem Hubschrauber, so der Sprecher.
ZitatDie Frau (40) des Todesopfers wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Laut Michael Konrad vom Polizeipräsidium Mittelfranken schwebt sie nicht in Lebensgefahr. Die Ermittler vermuten, dass die Frau versucht hat, den Angriff auf ihren Mann abzuwehren. „Sie ist unsere allerwichtigste Zeugin“, so Polizeisprecher Konrad. Die Polizei will sie so schnell wie möglich befragen, aber wann sie dazu in der Lage sein wird, ist noch unklar.
Zitat Lauerte der Täter dem Opfer auf? Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden, aber aufgrund der Stich- und Schnittverletzungen der Opfer vermuten die Ermittler ein Messer. Die Beziehung zwischen Täter und Opfer ist noch unklar, aber Konrad schließt eine Zufallstat aufgrund von Uhrzeit und Tatort aus. Nach BILD-Informationen war der Rumäne auf dem Weg zur Arbeit, als der Täter ihn abpasste. Die Mordermittler wollen nun die Familie und das berufliche Umfeld des Getöteten befragen, um Hinweise auf den möglichen Täter zu bekommen.
ZitatNur ungenaue Täterbeschreibung Bisher gibt es nur eine rudimentäre Personenbeschreibung: ein großer, stämmiger Mann mit schwarzem Kapuzenpullover. Die Polizei schätzt, dass von dem Flüchtigen keine Gefahr für Dritte ausgeht, sucht aber weitere Zeugen, die Verdächtiges rund um die Tat oder den Täter bei der Flucht beobachtet haben.
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Gerichtsprozess in Nürnberg: Hat Angeklagter den Ehemann seiner Geliebten getötet? 11.07.2025 11:34 Nebenbuhler ermordet? Angeklagter weist im Prozess Schuld von sich Von Michael Donhauser
Nürnberg - Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach hat der Angeklagte am Landgericht Nürnberg-Fürth die Schuld an der Tat zurückgewiesen.
Er habe nicht – wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt – in voller Absicht und geplant auf das Opfer eingestochen, ließ er über seine Verteidigerin erklären.
Vielmehr habe es ein Gerangel gegeben, in dessen Folge es zu den Verletzungen gekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst erstochen hat.
Er sei davon ausgegangen, dass die Frau von ihrem Ehemann nicht gut behandelt worden sei. Er hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen anfing.
Über Jahre unterhielten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch in seiner Erklärung angab.
Frau wollte dazwischengehen und wurde selbst verletzt
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln.
Die Frau hatte der Anklage zufolge noch versucht, bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz vor ihrer Wohnung dazwischenzugehen und dabei selbst Verletzungen erlitten. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.
Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil er sich im August vergangenen Jahres mitten in einem Wohngebiet in der mittelfränkischen Stadt abgespielt hatte.
Nachbarn waren durch Schreie auf die Tat aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Der Angeklagte war wenige Tage später festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen.
Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat für den Prozess insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August gesprochen werden.