Bluttat in Gelsenkirchen (NRW): Frau (20) erstochen, Polizei fasst Ehemann in Belgien
12.07.2024 - 15:54 Uhr
In Gelsenkirchen ist eine 20-jährige Frau mit mehreren Messerstichen getötet worden. Nachbarn hatten einen Streit gehört und die Polizei informiert. Bei dem Täter (30) soll es sich nach ersten Informationen um ihren rumänischen Ehemann und den Vater der drei gemeinsamen Kinder handeln.
Zitat Die belgische Polizei konnte den Mann in seinem Fahrzeug stoppen und festnehmen!Die belgische Polizei konnte den Mann in seinem Fahrzeug stoppen und festnehmen! Der Mann war nach der Bluttat nach Oberhausen geflohen, baute dort einen Unfall. An einer Ampel touchierte sein Auto mehrere Fahrzeuge. Danach türmte der Täter nach Holland. Die Polizei suchte ihn mit einem Großaufgebot.
ZitatDie tote Frau wurde auf dem Boden der Küche in der gemeinsamen Dachgeschosswohnung gefunden. Nach BILD-Informationen soll ihr die Kehle durchgeschnitten worden sein.
Innerhalb kürzester Zeit hatten sich vor dem Tathaus viele Familienmitglieder und Bekannte der toten Frau versammelt. Sie hatten die drei Kinder des Ehepaares an sich genommen und sollen sich zunächst geweigert haben, sie dem Jugendamt zu übergeben, überreichten sie allerdings dann doch einem Behördenmitarbeiter. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet.
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Essen/Gelsenkirchen. Ein Familienvater aus Gelsenkirchen-Schalke steht ab diesem Montag wegen Mordes vor dem Landgericht Essen. Tatvorwurf: Femizid.
Ein Familienvater aus Gelsenkirchen muss sich von Montag an wegen Mordes vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Der 31-Jährige soll am 12. Juli vergangenen Jahres seine Ehefrau erstochen haben.
Die Ärzte hatten mehr als 20 Stiche in den Hals- und Gesichtsbereich gezählt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine 20 Jahre alte Frau umgebracht hat, weil er nicht akzeptieren wollte, dass sie sich von ihm getrennt hatte.
Ehemann flüchtete nach der Tat mit dem Auto nach Belgien
Nach der Tat war der damals 30-jährige Ehemann mit dem Auto nach Belgien geflüchtet, wo er von der Polizei gestoppt werden konnte. Auf der Flucht rammte er noch in Gelsenkirchen mehrere Fahrzeuge und fuhr anschließend weiter.
Gewaltsamer Tod in Gelsenkirchen Ehefrau vor den Augen der Kinder erstochen – 13 Jahre Haft für 31-Jährigen Essen · Ein Mann aus Gelsenkirchen tötet seine Ehefrau. Die drei gemeinsamen Kinder lässt er anschließend am Tatort zurück. Jetzt ist er verurteilt worden.
07.05.2025 , 15:34 Uhr Eine Minute Lesezeit
Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Mutter aus Gelsenkirchen ist der Ehemann der Frau am Mittwoch zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der 31-Jährige hatte seiner Frau am 12. Juli vergangenen Jahres mit einem wuchtigen Küchenmesser mindestens 20 Mal in den Hals und in den Kopf gestochen. Die 20-Jährige war in der Küche der gemeinsamen Wohnung verblutet.
Die Tat passierte laut Urteil des Essener Schwurgerichts vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder. Das jüngste war erst acht Monate alt, das älteste drei Jahre. „Diese Kinder sind ihr Leben lang derart traumatisiert, dass man sich das gar nicht vorstellen kann“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung. „Sie spielen sogar die Stichbewegungen nach - wie bei einem Schattenspiel. Dabei tun sie so, als ob sie sich gegenseitig umbringen. Das ist ganz, ganz schlimm.“
Flucht nach Belgien Die dreifache Mutter war 16, als sie laut Urteil mit dem rumänischen Angeklagten verheiratet wurde. Die Beziehung war aus Sicht der Richter jedoch von ständigem Streit geprägt. Im Prozess hatte der Angeklagte seine Verteidigerin vortragen lassen, dass seine Frau nicht gekocht und nicht geputzt habe. Außerdem hat er zugegeben, sie auch früher schon geschlagen zu haben. Auch kurz vor der Tat soll es wieder Streit gegeben haben.
Der Angeklagte war nach der Bluttat mit dem Auto nach Belgien geflüchtet, hatte aber in Antwerpen von der belgischen Polizei gestoppt und festgenommen werden können. Im Prozess hatte er behauptet, dass ihn seine Frau im Streit zuerst mit einem Messer angegriffen habe. Was anschließend vorgefallen sei, wisse er nicht mehr. Diese Version haben ihm die Richter jedoch nicht abgenommen. Bestreiten wollte der 31-Jährige die Tat nicht.
Das Urteil lautet auf Totschlag. Es ist nicht rechtskräftig.