Hintergründe unklar 64-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Kaiserslautern - junge Frau stellt sich
Samstag, 29.06.2024, 19:34 Ein Mann wird am Hauptbahnhof mit einem Messer attackiert. Er stirbt kurz darauf im Krankenhaus. Noch am selben Tag stellt sich eine junge Frau den Ermittlern.
Zitat Bei einem Angriff mit einem Messer ist ein 64-Jähriger in Kaiserslautern tödlich verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen soll eine 20 Jahre alte Frau den Mann am Samstagnachmittag mit einem Messer in der Unterführung des Hauptbahnhofs angegriffen haben, wie die Polizei am Abend mitteilte. Der Mann starb demnach noch am Nachmittag im Krankenhaus.
Die Tatverdächtige stellte sich kurz nach der Tat den Beamten der Polizeiinspektion in Landstuhl, nachdem die Ermittler zuvor nach ihr gefahndet hatten. Sie befinde sich derzeit in Polizeigewahrsam. Am frühen Abend war der Hauptbahnhof gesperrt, Kriminaltechniker sicherten dort Spuren, wie es hieß. Weitere Details, etwa zu den Hintergründen der Tat, sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Leiche des Opfers wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern obduziert.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Tödlicher Messerangriff in Kaiserslautern: Fluchtgefahr! US-Amerikanerin (20) in U-Haft
02.07.2024 - 17:24 Uhr
Kaiserslautern – Die tödliche Messerattacke von Kaiserslautern – was geschah wirklich im Bahnhofs-Tunnel?
Am Samstag stach dort eine junge Frau (20) einen Mann (64) nieder, er starb wenig später im Krankenhaus. Kurz darauf wurde klar: Der Mann hatte die Frau zuvor sexuell belästigt, ihr auf einer Rolltreppe von der Eingangshalle in eine Gleisunterführung an ihr Gesäß gefasst. Das zeigen Videoaufnahmen aus dem Bahnhof. .....Laut Staatsanwaltschaft stritten sich die beiden nach der Belästigung in der Unterführung. Die Frau habe dann ein Klappmesser gezogen und aufgeklappt, auf ihr Gegenüber gerichtet. Der Mann sei zurückgewichen – dann stach die Frau zu!
Zitat....Oberstaatsanwalt Gehring: „Die von der Staatsanwaltschaft und vom Ermittlungsrichter angenommene Fluchtgefahr begründet sich aus der Bewertung von Fluchtanreizen im Verhältnis zu lokalen Bindungen. Bei der Bewertung der Fluchtanreize spielt die Schwere des Vorwurfs eine wesentliche Rolle.“Die US-Amerikanerin schweigt zu den Vorwürfen, wird von einem Rechtsanwalt vertreten.
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Anklage nach tödlichem Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern Stand 2.12.2024, 11:54 Uhr Jürgen Rademacher Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine 20-Jährige, die im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen Mann getötet hatte. Allerdings lautet die Anklage nicht auf Mord oder Totschlag.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat ziemlich genau ermittelt, was an diesem 29. Juni 2024 im Hauptbahnhof passierte. Und zwar vor allem dadurch, dass die mutmaßliche Täterin vor den Ermittlern aussagte. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar nur wenig Zweifel an der Aussage, denn auch die Videoüberwachung des Bahnhofs stützt ihre Darstellung.
Mann hatte Frau im Hauptbahnhof Kaiserslautern sexuell belästigt Demnach habe der 64-jährige Mann die 20-Jährige auf der Rolltreppe im Hauptbahnhof sexuell belästigt, indem er ihr ans Gesäß fasste. Es sei in der Unterführung ein Wortwechsel gefolgt, währenddessen die Frau ein Klappmesser gezückt und Stichbewegungen in Richtung des Mannes ausgeführt habe. Dieser sei zurück gewichen, die 20-Jährige sei ihm gefolgt.
Daraufhin habe der 64-Jährige den Arm der Frau mit dem Messer gegriffen. Die Frau habe sich aus dem Griff befreit und im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft traf sie das Herz des Mannes, der innerhalb weniger Sekunden starb. Die Frau hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, dass sie nicht auf das Herz gezielt habe. Außerdem habe sie so handeln müssen, um den Mann auf Abstand zu halten und sich zu verteidigen.
Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Wichtig: Dieser Tatbestand geht nur davon aus, dass die Körperverletzung vorsätzlich passierte - die Todesfolge aber dann fahrlässig passierte. Das ist ein entscheidender Unterschied zu einem Mord oder Totschlag. Die Jugendkammer des Landgerichtes Kaiserslautern muss jetzt darüber entscheiden, ob sie die Anklage zulässt.
Sendung von heute 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4
Prozess wegen tödlichen Messerstichs am Hauptbahnhof Kaiserslautern Stand 26.3.2025, 6:04 Uhr
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern Von Autor/in Jürgen Rademacher
Eine Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen Mann niedergestochen, er starb. Heute steht die 20-Jährige vor dem Landgericht - aber nicht wegen Mordes oder Totschlags.
Die Unterführung des Hauptbahnhofes in Kaiserslautern - Frau soll Mann niedergestochen haben - Prozess beginnt Die Tat passierte in der Unterführung des Hauptbahnhofes in Kaiserslautern. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Körperverletzung mit Todesfolge vor - und das liegt an den Geschehnissen im Juni vergangenen Jahres in der Unterführung am Hauptbahnhof in Kaiserslautern. Das Geschehen wurde damals von Videokameras aufgezeichnet - und die Bilder untermauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft das, was die Frau ausgesagt hat.
Danach hatte der 64-jährige Mann die Frau vorher sexuell belästigt - er habe ihr auf der Rolltreppe der Unterführung ans Gesäß gefasst. Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte.
Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einmal zugestochen Der Mann soll daraufhin den Arm der Frau gegriffen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Frau versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben. Sie traf das Herz des Mannes, der wenige Sekunden später starb.
Entscheidet Landgericht Kaiserslautern auf minder schweren Fall? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich zugestochen hat - aber nicht mit der Absicht, den Mann zu töten. Diese Tötung sei durch Fahrlässigkeit passiert. Deshalb verzichtete die Behörde auf eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. Sollte das Gericht die 20-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen, drohen der Frau drei Jahre Haft. Erkennt es einen weniger schweren Fall, kann die Strafe lediglich ein Jahr betragen.
Prozess wegen tödlichen Messerstichs in Kaiserslautern geht weiter Stand 27.3.2025, 10:06 Uhr
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern Von Autor/in Jürgen Rademacher
Eine Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen Mann niedergestochen, er starb. Heute geht der Prozess weiter - aber nicht wegen Mordes oder Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 20-jährigen Frau Körperverletzung mit Todesfolge vor - und das liegt an den Geschehnissen im Juni vergangenen Jahres in der Unterführung am Hauptbahnhof in Kaiserslautern. Das Geschehen wurde damals von Videokameras aufgezeichnet - und die Bilder untermauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft das, was die Frau gegenüber der Polizei ausgesagt hat. Zum Prozessbeginn hat sie vor Gericht bisher nur Angaben zu ihrer Person und mutmaßlichen Alkohol- und Drogenproblemen gemacht.
ADHS Erkrankung und Alkohol- und Drogenprobleme bei Angeklagter Außerdem sei bei ihr bereits im Kindesalter eine ADHS-Erkrankung diagnostiziert worden, die mit Medikamenten behandelt werde. Inwieweit diese Medikamente eine Auswirkung auf die Tat gehabt haben könnten, soll während des Prozesses durch einen Gutachter geklärt werden.
Gegenüber der Polizei hatte die Frau ausgesagt, dass der 64-jährige Mann sie vorher sexuell belästigt hatte - er habe ihr auf der Rolltreppe der Unterführung ans Gesäß gefasst. Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte. Das zeigt sowohl das Video der Überwachungskameras im Bahnhof und eine Zeugin bestätigte vor Gericht, eine Rangelei gesehen zu haben. Im Gerichtssaal waren sowohl die Frau des Opfers als Nebenklägerin als auch die Kinder. Diese verließen den Saal, als die Videoaufnahmen gezeigt wurden.
Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einmal zugestochen Laut der Angeklagten soll der Mann ihren Arm gegriffen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Frau versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben. Sie traf das Herz des Mannes, der wenige Sekunden später starb.
Auch die Zeugin gab vor Gericht an, sie habe gehört, wie die Frau sagte, dass er aufhören soll, sie zu berühren und dann sah, wie der Mann offenbar "weggestoßen" wurde. Sie glaube auch, sich zu erinnern, ein Taschenmesser gesehen zu haben. Der Mann habe zwei Schritte nach hinten gemacht und sei dann zusammengesackt.
Die Unterführung des Hauptbahnhofes in Kaiserslautern - Frau soll Mann niedergestochen haben -
Entscheidet Landgericht Kaiserslautern auf minder schweren Fall? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich zugestochen hat - aber nicht mit der Absicht, den Mann zu töten. Diese Tötung sei durch Fahrlässigkeit passiert. Deshalb verzichtete die Behörde auf eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. Sollte das Gericht die 20-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen, drohen der Frau drei Jahre Haft. Erkennt es einen weniger schweren Fall, kann die Strafe lediglich ein Jahr betragen.
Sendung von heute 5:00 Uhr, Guten Morgen RLP, SWR1 Rheinland-Pfalz
16.04.2025 17:19 4.326 21-Jährige ersticht Mann (†64) nach Po-Grapscher: Diese Strafe erwartet sie Von Wolfgang Jung
Kaiserslautern - Nach einer sexuellen Belästigung auf einer Rolltreppe hat eine junge Frau in Kaiserslautern den übergriffigen Mann erstochen - nun hat ein Gericht die 21-Jährige deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Prozess wegen des tödlichen Messerstichs im Hauptbahnhof verurteilte das Landgericht Kaiserslautern die Angeklagte wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin sagte, man habe es als erwiesen angesehen, dass keine Notwehrlage für die junge Frau vorgelegen habe.
Bei der Tat im vergangenen Sommer habe die Angeklagte mit erhobenem Arm mit dem Messer Richtung Brust gestochen. Dies sei aus Sicht der Kammer kein Verteidigen mehr, sondern ein Angriff. "Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer."
Erleichternd wertete die Kammer, dass die Frau nicht vorbestraft sei und sich zur Tat geäußert habe.
Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen
Den Ermittlungen zufolge hatte ein 64 Jahre alter Mann auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof der Frau ans Gesäß gefasst. Beim folgenden Streit in der Unterführung des Bahnhofs zog die heute 21-Jährige ein Messer und verletzte den Mann tödlich. Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen.
Die Frau habe einen sexuellen Übergriff erlebt, der sie verängstigt habe, sagte der Vertreter der Anklage. Sie habe nicht geplant, ihren Angreifer umzubringen.
Der Verteidiger der US-Amerikanerin plädierte auf eine Jugendstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung des Mannes aus Eritrea. Die Nebenklage hatte eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags beantragt.