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Tschechien/Plzen: Mann (36) zündet Böller in Vagina seiner Ex-Frau (35) | Anklage: Versuchter Mord | Prozess
Brutale Tat Mann zündet Böller in Vagina seiner Ex-Frau Von t-online, aj Aktualisiert am 20.05.2024 - 05:14 Uhr
Ein 36-jähriger Mann aus der Ukraine muss sich vor einem Gericht in Plzen verantworten, weil er beschuldigt wird, im vergangenen September einen Feuerwerkskörper in der Vagina seiner Ex-Frau gezündet zu haben. Die 35-Jährige wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden. Das berichten lokale Medien und zitieren aus der Gerichtsverhandlung, die seit Mittwoch läuft.
ZitatDie Versionen zum Tathergang, die der mutmaßliche Täter und das Opfers schilderten gehen auseinander. Er behauptete vor Gericht, es habe sich bei dem Vorfall nicht um Absicht gehandelt, sondern um einen Unfall während eines Sexspiels. Sie dagegen schilderte die erschütternden Momente seiner mutmaßlichen Tat und äußerte ihre Todesangst. Die Frau und der Mann leben den Berichten zufolge bereits getrennt, waren aber noch nicht geschieden. Er habe sie immer wieder um eine Versöhnung gebeten. An dem Abend des Vorfalls kam sie zum ein Abendessen zu ihm. Dort soll er sie überwältigt und gefesselt haben. "Anschließend führte er einen Feuerwerkskörper in ihre Genitalien ein und zündete ihn an, obwohl er wusste, dass die Explosion des Feuerwerkskörpers das Opfer töten könnte", heißt es den Berichten zufolge in der Anklageschrift.
ZitatDie Frau erzählte, dass dies nicht das erste Mal gewesen sei. Schon zuvor habe der Mann ihr einen Feuerwerkskörper in die Vagina gesteckt, um ihr Angst einzujagen. Dieses Mal habe er es aber tatsächlich mit einem Feuerzeug angesteckt und explodieren lassen....
Die Anklage lautet auf versuchten Mord; gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und die Ausweisung aus der Tschechischen Republik.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*