Wurde das Mädchen verbrüht?: Oma findet Enkelin (2) tot in Wohnung In einem Wohnhaus in der Paracelsusstraße in Halle wurde die Leiche eines Kindes gefunden
13.05.2024 - 07:11 Uhr
Halle (Sachsen-Anhalt) – Ist ein Kleinkind in Halle Opfer eines schrecklichen Falles von häuslicher Gewalt geworden?
Am Sonntagmorgen ist in einer Mietwohnung die Leiche eines zweijährigen Mädchens gefunden worden. Bislang machte die Polizei keinerlei offiziellen Angaben zu dem Fall. Nach Informationen aus Ermittlungskreisen soll es allerdings Hinweise auf ein Tötungsdelikt geben, wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) berichtet. Die Polizei ermittelt. Demnach sollen an dem kleinen Körper mehrere rote Flecken entdeckt worden sein, die auf Verbrennungen hindeuten.
Zitat Mutter habe nicht gemerkt, dass ihr Kind tot ist Die Mutter des Kindes behauptet gegenüber der „MZ“, dass der Durchlauferhitzer seit geraumer Zeit defekt ist und eine Dusche des Kindes die Ursache für den Tod sei. Am Abend zuvor hätte der Vater das Mädchen gewaschen, wobei das Wasser von lauwarm plötzlich auf heiß umgesprungen sei. Die Eltern behaupten weiter, dass sie nicht erkannt hätten, dass die Tochter Verbrennungen erlitten hatte. Sie haben das Mädchen ins Bett gelegt, wo sie am Sonntagmorgen schließlich tot aufgefunden wurde. Mutter und Vater hätten angeblich auch nicht bemerkt, dass ihr Kind gestorben ist. Sie seien mit der zwei Jahre älteren Tochter unterwegs gewesen, die Oma habe schließlich das leblose Mädchen entdeckt. Weiteres Kind in Sicherheit gebracht
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Wenn ich merke, da kommt heisses Wasser, ziehe ich sofort das Kind weg und behalte später im Auge, ob sich Verbrennungen zeigen.
Die waren mit dem anderen Kind unterwegs und merkten nicht, das die Kleine tot ist?
Dann wurde das Kind anscheinend aber weder vorher gefüttert noch sonst etwas bevor die Eltern die Wohnung mit dem anderen Kind die Wohnung verlassen haben.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Da kann man gespannt sein, was das Jugendamt schon im Vorfeld wußte.Auf der einen Seite gibt es Paare, die einen Kinderwunsch sich nicht erfüllen können, auf der anderen Seite solche schlimmen Fälle von Gewalt gegen Kinder bis hin zu Tötungen. Einfach unfaßbar.......
Ermittlungen abgeschlossen Totes Mädchen aus Halle: Eltern und Oma wegen Mordes angeklagt 25. September 2024, 13:53 Uhr
Artikel hören Nachdem im Mai in Halle ein zweijähriges Mädchen in Folge einer Verbrühung gestorben ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Halle jetzt Anklage. Die Eltern des Kindes und die Großmutter müssen sich wegen Mordes durch Unterlassen verantworten, so die Anklage.
von MDR SACHSEN-ANHALT
Teilen Nach dem Tod eines zwei Jahre alten Mädchen im Mai in Halle ist Anklage gegen die Eltern und die Oma erhoben worden. Wie die Staatsanwaltschaft Halle MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, wird ihnen Mord durch Unterlassung und Verdeckung einer Straftat vorgeworfen. Der Vater werde außerdem wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Trotz Verbrennungen keinen Arzt geholt Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Vater das Kind absichtlich in eine Wanne mit heißem Wasser getaucht haben, um es zu erziehen. Es erlitt dabei Verbrennungen am Rücken und starb einen Tag später. Der Anklage nach holten Eltern und Großmutter keinen Notarzt. Damit sollen sie verhindert haben wollen, dass die Tat entdeckt und das Kind aus der Familie genommen wird.
Die drei Angeklagten würden die Tat bestreiten. Es sei ein Badeunfall gewesen. Der Prozess wird den Angeklagten vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Halle (Saale) gemacht. Termine gibt es noch nicht.
An Verbrennungen gestorben Mordprozess beginnt im November: Familie wegen toter Zweijähriger aus Halle angeklagt 01. November 2024, 12:36 Uhr
Artikel hören Vor dem Landgericht Halle wird ab dem 11. November der Tod eines zweijährigen Mädchens verhandelt. Die Eltern und die Großmutter des Kindes werden beschuldigt, gemeinschaftlichen Mord durch unterlassene Hilfeleistung begangen zu haben. Das Opfer war im Mai im halleschen Paulusviertel tot aufgefunden worden.
von MDR SACHSEN-ANHALT
Teilen Nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens in Halle müssen sich die Eltern und die Großmutter des Kindes vor dem Landgericht verantworten. Ihnen wird unter anderem zur Last gelegt, gemeinschaftlich einen Mord durch unterlassene Hilfeleistung begangen zu haben, wie das Landgericht Halle mitteilte.
Dem 36 Jahre alten Vater wird zudem vorgeworfen, das Kind gefährlich verletzt und misshandelt zu haben, während es unter seinem Schutz stand. Die Verhandlungen sind auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt, der Prozessauftakt ist für den 11. November vorgesehen.
Schwere Verbrühungen der Haut Das Mädchen war am 12. Mai 2024 leblos aufgefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass es an schweren Verbrühungen der Haut gestorben war. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Eltern und die Großmutter des Kindes ein. Der Vater soll die Tochter in heißes Wasser getaucht und ihr schwere Verbrennungen zugefügt haben. Aus Angst vor Konsequenzen sollen die Angeklagten daraufhin versucht haben, die Verletzungen selbst zu behandeln, was schließlich zum Tod des Kindes geführt habe.
Gegen den Vater wurde aufgrund von Fluchtgefahr ein Haftbefehl erlassen. Während ihm Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden, müssen sich die Mutter und die Großmutter wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
In einer Wohnung in Halle wird im Mai eine tote Zweijährige mit schweren Verbrennungen gefunden. Angeklagt ist auch ihr Vater: Er soll das Kind aus Verärgerung in eine heiße Badewanne getaucht haben. Hohe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess um ein totes zweijähriges Mädchen im Landgericht Halle (Saale): In Hand- und Fußfesseln wird der angeklagte Vater vom Sicherheitspersonal in den Verhandlungsaal geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor.
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Im Mai soll er seine zwei Jahre alte Tochter in eine Badewanne mit heißem Wasser getaucht haben, weil sie sich angeblich beschmutzt hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll der Vater versucht haben, das Verhalten des Kindes "durch Schmerzeinwirkung zu ändern". Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungen und hätte dringend ärztliche Hilfe benötigt. Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und die Großmutter. Aus Angst vor Polizei und Jugendamt hätten sie beschlossen, die Verletzungen lediglich mit Brandsalbe und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind.
Auch die 36 Jahre alte Mutter sowie die 64 Jahre alte Großmutter des Kindes sind angeklagt - wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Aufgewühlte Stimmung im Gerichtssaal
Nach Angaben des Richters waren die intensiven Sicherheitsmaßnahmen zum Auftakt notwendig, nachdem es vergangene Woche in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle zu einem Zwischenfall gekommen war. Der Vater, der seit dem Tod seiner Tochter in Untersuchungshaft sitzt, wirkte zu Beginn des Prozesses sichtlich aufgewühlt. Als die Presse versuchte, Fotos von ihm sowie der anderen Angeklagten zu machen, schnippte er einem Journalisten einen Papierordner gegen den Kopf.
Die Staatsanwaltschaft gab an, dass das Ausmaß der Verletzungen den Angeklagten spätestens am Tag nach dem Vorfall klar erkennbar sein musste. Ihnen wird zur Last gelegt, zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst zu haben, dass Hausmittel zur Behandlung nicht ausreichten. Dennoch hielten sie an ihrer Entscheidung fest, keine medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Zustand des Kindes verschlechterte sich bis zum Tod zunehmend. Den Angaben zufolge hatten die schweren Verbrennungen zu einer systematischen Entzündungsreaktion im Körper des Mädchens geführt.
Nur die Mutter äußerte sich zu den Vorwürfen
Der Vater und die Großmutter äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen und kündigten an, erst später Stellung zu nehmen. Der Verteidiger der Mutter des Kindes verlas hingegen eine handschriftliche Erklärung seiner Mandantin. Darin erklärte die Mutter, dass sie dem Vater geraten habe, ärztliche Hilfe für das Kind in Anspruch zu nehmen, was dieser jedoch abgelehnt habe. Sie bereue es nun, seinem Willen gefolgt zu sein.
Zum Prozessauftakt am Montag waren noch keine Zeugen geladen, diese sollen erst bei den nächsten Verhandlungsterminen aussagen. Die Verhandlung ist auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt.