Dortmund: 13-Jähriger soll Obdachlosen getötet haben
Bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung am Dortmunder Hafen ist ein 31-Jähriger erstochen worden. Der mutmaßliche Täter ist laut Ermittlern noch ein Kind.
Ein 13-jähriger Junge soll einen Obdachlosen am Dortmunder Hafen getötet haben. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Ein Handyvideo zeige, wie das Kind am Donnerstagabend mit einem Messer auf den Mann eingestochen habe. Die Obduktion habe ergeben, dass das 31-jährige Opfer durch mehrere Messerstiche getötet worden sei. Es stehe fest, »dass ihm die tödlichen Stiche von einem der strafunmündigen Kinder beigebracht wurden«.
Im Vorfeld gab es den Angaben zufolge eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem Kind. Es gebe zudem auch entsprechende Aussagen von den ebenfalls vorübergehend festgenommenen drei weiteren Minderjährigen. Die Polizei hatte am Donnerstagabend vier minderjährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Es handelte sich um den 13-Jährigen, ein weiteres gleichaltriges Kind und um zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.
Die beiden strafunmündigen 13-Jährigen waren bereits nach ihrer Anhörung aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Das Opfer war einige Stunden nach der Tat als ein 31 Jahre alter Mann identifiziert worden, der zuletzt keinen bekannten Wohnsitz hatte.
»Eine Beteiligung an der Straftat des Kindes ist aktuell nicht anzunehmen« Zeugen hatten eine Auseinandersetzung beobachtet und die Polizei gerufen. Die vier Minderjährigen waren geflohen, aber Minuten später vorläufig festgenommen worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand sei nun davon auszugehen, dass die Vier »zufällig am Hafen auf das Opfer trafen«, hieß es am Freitag. Es soll zu Beleidigungen zwischen dem 13-Jährigen und dem Mann gekommen sein. Es folgte demnach eine Rangelei, der 13-Jährige soll dann zugestochen haben.
Das Handyvideo, das seine Tat zeige, stamme vom 14-Jährigen, sagte der Staatsanwalt. Der mutmaßliche Täter sei Bulgare. Das mögliche Tatmesser sei von einem Polizeihund in Tatortnähe aufgespürt worden.
Die zwei Jugendlichen hatte sich den Angaben zufolge anwaltlich vertreten lassen und kamen am Freitag ebenfalls auf freien Fuß. »Eine Beteiligung an der Straftat des Kindes ist aktuell nicht anzunehmen«, teilten die Ermittler mit.
ZitatEs handelte sich um den 13-Jährigen, ein weiteres gleichaltriges Kind und um zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.
Diese Gewaltbereitschaft und nicht nur das mitführen von Messern, sondern auch der Einsatz der Messer ist mehr als erschreckend. Wie wachsen solche Kinder auf? Es fehlt an Respekt, Empathie und Gewissen?
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
In der letzten Zeit wird die Zunahme von gewaltbereiten Kindern gerne auf Corona geschoben
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13-Jähriger ersticht Obdachlosen Eine schlimme Tat ohne Strafe? Meinung · Die Öffentlichkeit ist entsetzt, dass der gewaltsame Tod eines Obdachlosen in Dortmund ungesühnt bleibt. Doch ganz ohne Folgen bleibt die Tat für die tötenden Kinder nicht.
Von Martin Kessler Politikchef Martin Kessler
07.04.2024 , 14:07 Uhr
Die Tat macht fassungslos: Ein 13-Jähriger – so zeigt es ein Handyvideo – ersticht einen Obdachlosen im Dortmunder Hafen und kommt ungeschoren davon. Denn das Kind ist nicht strafmündig. Nach der Festnahme wird der mutmaßliche Täter ebenso wie drei andere minderjährige Tatverdächtige wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen und den Eltern übergeben.
Fast reflexhaft wird nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre gerufen. Wie nach dem Fall im siegerländischen Freudenberg, als zwei Mädchen, zwölf und 13 Jahre alt, eine gleichaltrige Mitschülerin umbrachten. Ein solcher Ruf ist verständlich, aber voreilig. Er sagt mehr über unsere Hilflosigkeit und Wut aus als über eine angemessene Reaktion auf diese Tat.
Das deutsche Strafrecht setzt – anders als etwa in angelsächsischen Ländern – die Schuldfähigkeit des Täters oder der Täterin voraus. Da gibt es aber bei Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, berechtigte Zweifel, ob sie die Konsequenzen ihrer schlimmen Tat wirklich übersehen. Nach dem Urteil der meisten Psychologen und Pädagogen haben sie noch nicht diesen Grad an ethischer Reife erlangt. Das muss man akzeptieren, auch wenn das Ausmaß der Gewalt erschüttert und viele zu Recht fragen, was da im Einzelnen oder auch allgemein falsch gelaufen ist. Heißt das nun, dass die Kinder-Täter komplett unbehelligt bleiben? Immerhin steigt die Gewaltkriminalität bei jungen Menschen unter 14 Jahren seit einiger Zeit bedenklich an. Die Gesellschaft, gerade auch ein Obdachloser, hat ein Recht, vor solchen Verbrechen geschützt zu werden. Zunächst sind die Eltern gefragt. Sie müssen ihre Aufsichts- und Erziehungspflicht wahrnehmen. Wenn die versagen, muss das Jugendamt einspringen. Es muss solche Verhältnisse sehen und entsprechend präventiv handeln. Wenn die Mittel nicht ausreichen, muss der Staat sie zur Verfügung stellen – wie bei der Verbrechensbekämpfung auch.
Im Falle von Freudenberg oder Dortmund ist es dafür allerdings zu spät. Hier geht es um die Konsequenzen aus dieser Tat. Haben die Eltern ihre Pflichten vernachlässigt? Sind die Kinder aus anderen Gründen völlig aus der Bahn geraten? Und wie lässt sich das wieder beheben? Das sind die Fragen, mit denen sich Eltern und Jugendbehörden beschäftigen müssen. Sind die Eltern nicht einsichtig, gibt es auch Zwangsmittel. Die gehen bis zur unfreiwilligen Unterbringung der Kinder in einer geeigneten Institution.
Aber: So schlimm ihre Taten sind, die Kinder benötigen auch Hilfe. Zum Beispiel eine klare Ansprache darüber, dass sie schweres Unrecht begangen haben. Und einen Weg, der ihnen die künftige Richtung weist und sie resozialisiert. Der Weg kann beschwerlich und lang sein. Die Täter werden vermutlich das Geschehene ein Leben lang mit sich herumtragen. Auch das ist eine Art Strafe.