Staatsanwältin sicher Afghane erwürgt Ehefrau, weil sie ihm nicht gehorchte
11.03.2024 - 15:48 Uhr
Radeberg – Weil sie sich ihm nicht unterordnen wollte, sogar von Trennung sprach, soll der Afghane Hasib H. (32) die Mutter seiner drei Kinder (3 bis 8 Jahre) im Schlafzimmer der Familie erwürgt haben. Vor dem Landgericht Görlitz stritt der Angeklagte am Montag die Tat ab.
Zitat Staatsanwältin Ines Grajcarek (62): „Das Motiv des Angeklagten war, dass seine Ehefrau seinen Moral- und Wertevorstellungen nicht mehr gehorchen und sich ihm nicht mehr unterordnen wollte.“ Offenbar hatte Basira H. (27) auch einen anderen Mann, ebenfalls Afghane, kennengelernt, den sie mehrfach in Dresden besuchte.
Die Familie kam im September 2021 nach Deutschland, wohnte in einer Plattenbauwohnung in Radeberg (Sachsen). Hasib H. streitet den Mord ab.
Zitat Am Todestag seiner Ehefrau wäre die Familie in Dresden gewesen, dann sei man zu Fuß nach Radeberg zurückgelaufen. „Meine Frau bat mich Döner zu kaufen. Ich bin mit den drei Kindern los, als ich zurückkam, stand die Wohnungstür offen, meine Frau lag leblos neben dem Bett“, sagt der Angeklagte, der nach eigenen Angaben in Afghanistan Wirtschaft studierte.Hasib H. rief selbst den Polizei-Notruf, sagte: „Meine Frau ist kaputt.“ Eine Polizeistreife eilte in die Wohnung, Basira H. hatte noch einen schwachen Puls, als ihr Herz aufhörte zu schlagen, versuchten die Beamten die Frau zu reanimieren, alarmierten den Notarzt, wenig später war die junge Mutter trotz aller Bemühungen tot.
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ZitatKripo-Ermittler Steffen G. (60): „Die Familie war durch mehrere Einsätze wegen häuslicher Gewalt bekannt. Das Paar wollte sich trennen.“ Ein Nachbar berichtete vor Gericht, dass er sich einmal zwischen das Ehepaar stellte, als die Frau völlig aufgelöst aus ihrer Wohnung kam, hinter ihm Schutz vor dem Ehemann suchte.
Hasib H. räumte zwar ein, dass es Beziehungsprobleme gab, man habe sich aber wieder versöhnt. „Ich habe meiner Frau Parfüm geschickt. Sie wollte auch ein viertes Kind von mir. Sie hat sich von dem anderen Mann getrennt.“ Diesen Freund von Basira H. schließt die Staatsanwaltschaft als möglichen Täter aus, er wäre nie in Radeberg gewesen.
Der Prozess geht weiter.
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Gewaltsamer Tod in Radeberg Mordprozess beginnt: So reagiert der angeklagte Ehemann Von dpa 11.03.2024 Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann soll seine Ehefrau und Mutter seiner Kinder erwürgt haben. Neun Monate nach der Tat wies er alle Vorwürfe von sich.
Am Montag hat der Mordprozess gegen den Mann begonnen, der beschuldigt wird, seine 27-jährige Ehefrau in Radeberg erwürgt zu haben. Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod wies der Angeklagte alle Vorwürfe von sich. Er liebe seine Frau und seine Kinder, zu einer solchen Tat sei er nicht imstande gewesen, erklärte sein Verteidiger. Das Paar stammt aus Afghanistan.
Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Frau am Abend des 11. Juni 2023 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung aus niederen Beweggründen mit einem Schal erwürgt haben. Sein Motiv: Sie habe seinen Moral- und Wertevorstellungen nicht mehr gehorchen und sich ihm nicht mehr unterordnen wollen.
Spuren des Ehemanns am Tatort in Radeberg gesichert Er sei zur Tatzeit nicht in der Wohnung gewesen, schrieb der Angeklagte aus der U-Haft an die Ermittler, als er zur Beerdigung wollte. Er sei mit den Kindern einkaufen gewesen und habe vergeblich versucht, seine Frau von unterwegs zu erreichen, las der Vorsitzende Richter der Strafkammer vor.
Bei der Rückkehr sei die Wohnungstür offen gewesen, seine Frau habe regungslos auf dem Schlafzimmerboden gelegen. Er habe anschließend sofort den Notruf gewählt. Der Beschuldigte erwähnte, dass seine Frau Kontakt zu einem anderen Afghanen gehabt habe.
Die Polizei sicherte am Tatort und an der Verstorbenen genetische Spuren, darunter auch von einem anderen Mann. Eine eindeutige Zuordnung dieser Spuren wurde jedoch aufgrund von Mischspuren erschwert, erklärte eine Gutachterin des Landeskriminalamtes vor Gericht.
Der Prozess soll am 22. März fortgesetzt werden, insgesamt sind dafür sechs weitere Verhandlungstage bis Mitte Mai terminiert.
Lebenslang im Radeberg-Mordprozess Zuletzt aktualisiert: 23.05.2024 | 16:10 Uhr Autor: Knut-Michael Kunoth teilen tweet mail Im Radeberg-Mordprozess ist heute das Urteil gefallen. Das Landgericht Görlitz verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Nach Überzeugung der Kammer hatte der 32-jährige Afghane seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Radeberg „heimtückisch und überraschend“ von hinten angegriffen und erdrosselt. Die fünf Jahre jüngere Afghanin wollte sich von ihm trennen, sie hatte einen Liebhaber in Dresden. Das habe der Angeklagte nicht geduldet. „Er hat seiner Frau das Recht abgesprochen, ohne ihn weiterzuleben“, so Richter Theo Dahm.
Beweise für die Tat, wie z.B. Zeugenaussagen, etwa von Hausbewohnern, gab es nicht. Das Gericht stützte sich auf Indizien („eine Vielzahl von kleinen Elementen“). „Der Mord war von ihm geplant und vorbereitet, er hatte ein Motiv und die Möglichkeit für die Tat. Einen anderen Täter gibt es nicht“, fasste Dahm zusammen.
So hatte der Angeklagte wenige Tage vor der Tat im Internet nach „Killingtipps“ gesucht und sich ein Video angeschaut, in dem ein Entertainer erklärt, wie ein Mann seine Frau umbringen kann.
In der Ehe kriselte es schon längere Zeit.Sie wollte ihn verlassen. Er sei nicht bereit gewesen, auf seine Frau einzugehen. Immer wenn sie von ihrem Freund aus Dresden zurückgekommen sei, habe sie sich vor ihrem Ehemann ausziehen müssen. Er habe „Spuren des Ehebruchs“ gesucht. Die Auseinandersetzungen gipfelten darin, dass die Frau für mehrere Tage Schutz im Frauenhaus suchte. Dort wurde ihr attestiert, dass sie sehr gefährdet sei. „Sie blieb wankelmütig, trennte sich nicht von ihrem Mann, sie hatte keine ausreichenden Deutschkenntnisse.“ Und auch wegen der drei gemeinsamen Kinder brachte sie es nicht fertig, einen Schlussstrich zu ziehen. Der Richter charakterisierte den Angeklagten als narzisstisch, dem die Bereitschaft fehle, auf andere einzugehen.
Der Angeklagte bestritt die Tat und beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Er behauptete , dass er zur Tatzeit nicht in der Wohnung war. Er sei mit seinen drei Kindern Döner und Getränke kaufen gewesen. Von unterwegs habe er seine Frau angerufen und zwei SMS geschickt, ohne aber Antwort zu bekommen. Als er zurückgekehrt sei, habe er seine Frau leblos auf dem Boden liegend im Schlafzimmer entdeckt. Das sah das Gericht anders. Er habe nach der Tat das Haus verlassen und sei diesen Weg gelaufen (1.762 Schritte, wie die Ermittler aus seinem Handy ausgelesen hatten). Er wollte sich damit offenbar ein Alibi verschaffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall geht in die nächste Instanz. Verteidiger Andreas Suchy, der Freispruch gefordert hatte, wird Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Er zweifelt das Urteil an. „Eine Indizienkette darf nur auf Beweistatsachen gestützt werden, aber nicht auf Vermutungen“, sagte er uns.
Der Angeklagte brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus. Er war 2021 aus politischen Gründen aus Afghanistan nach Deutschland gekommen.