Mete schrie noch: „Papa!“Vater schneidet Sohn (†7) die Kehle durch Erschütternde Details vor Gericht
07.03.2024 - 18:03 Uhr
Bremen – Es ist Mitternacht, als er leise ans Bett seines Sohnes tritt. In seiner Hand: ein Fleischermesser mit 14-Zentimeter-Klinge. Was er dem kleinen Mete (†7) damit Entsetzliches angetan hat, schildert Hakan D. (47) am Donnerstag vorm Landgericht Bremen. Vorwurf der Anklage: Mord.
ZitatErgraute Haare, schmal, fahle Haut und ganz in Schwarz sitzt der gebürtige Türke da, ist geständig. Über den Entschluss, Mete im vergangenen September zu töten, sagt er: „Seit Monaten hatte ich meinen Sohn nicht mehr gesehen. Ein Sorgerechtsstreit. Er weinte abends, als ich ihn ins Bett brachte. Er war auch traurig.“ Zurück im Wohnzimmer fällt D. ein Gedicht ein. „Indem heißt es, dass manche mit einem Messer töten – schnell und kalt.“ Gegen Mitternacht schleicht er sich zu seinem Sohn. „Ich dachte, er schläft. Er riss aber die Augen auf, schrie ‚Papa‘.“
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7-jährigen Sohn erstochen: Bremer zu 13 Jahren Haft verurteilt 47-Jähriger muss wegen Mord an Sohn für 13 Jahre in Haft
Der 47-Jährige leidet laut Gutachten an einer wahnhaften Depression. Der Mann hatte erklärt, seinen Sohn aus Angst um dessen Zukunft im Schlaf getötet zu haben.
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Im Fall eines getöteten 7-Jährigen hat das Landgericht Bremen den Vater wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Keine Zweifel an der Schuld – aber an der Schuldfähigkeit An der Schuld des 47-Jährigen bestand kein Zweifel – er hatte die Tat gleich zu Beginn des Prozesses eingeräumt und beschrieben, wie er im September vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser auf seinen schlafenden Sohn eingestochen hatte. Es ging beim Urteil aber um die Frage der Schuldfähigkeit: Der Mann leidet unter einer wahnhaften Depression und war zum Tatzeitpunkt vermindert steuerungsfähig, wie die Richterin sagte.
47-Jähriger kommt in forensische Psychiatrie Er hatte angegeben, wegen des neuen Partners seiner Ex-Frau Angst um die Zukunft seines Sohns gehabt und ihn deshalb umgebracht zu haben. Wegen der psychischen Probleme verhängte das Gericht auch nicht die Höchststrafe lebenslänglich, die normalerweise für Mord vorgesehen ist. Statt ins Gefängnis kommt der Verurteilte jetzt in die forensische Psychiatrie. Er bleibt so lange hinter Gittern, bis er, wie die Richterin es ausdrückte, nicht mehr gefährlich ist und seine Strafe verbüßt hat.