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Österreich/Wien-Simmering: Mädchen (14) tot in Wohnung gefunden | Urteil: Bewährungsstrafe
14-jähriges Mädchen tot in Wohnung von Afghanen aufgefunden
06.03.24, 14:01 | Aktualisiert: 07.03.24, 14:08 Teilen In Wien-Simmering wurde eine 14-Jährige tot in einer Wohnung gefunden - sie wurde offenbar unter Drogen gesetzt und missbraucht.
Wien, NÖ. Nächster Horror um ein Teenager-Mädchen, diesmal in Simmering in der Hasenleitengasse: Eine 14-jährige Niederösterreicherin aus dem Bezirk Bruck an der Leitha soll mit Suchtgift gefügig gemacht und von einem Afghanen (26) missbraucht worden sein - sie wurde tot in der Wohnung des eigentlich abgelehnten Asylwerbers aufgefunden.
So viel konnte oe24 über den aktuellen Fall, der nur wenige Tage, nachdem die ungeheure Missbrauchs-Causa um eine 12-jährige Wienerin durch eine Migranten-Bande bekannt wurde, herausfinden:
Zitat Demnach dürfte der 26-Jährige das Mädchen mit Drogen in seine Unterkunft in einem Gemeindebau gelockt haben. Dort soll sie an einer Überdosis gestorben sein, während oder nachdem der Zuwanderer und mutmaßliche Dealer mit ihr Sex hatte. Seinen Angaben nach freiwillig.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Ermittlungen laufen 14-Jährige tot in Wiener Wohnung entdeckt Drogenrückstände an verstorbenem Mädchen gefunden
Veröffentlicht: 06. März 2024 14:20 Uhr Aktualisiert: 06. März 2024 14:43 Uhr
Eine 14-Jährige ist gestern tot in Wien-Simmering aufgefunden worden. Am Körper des Mädchens wurden Rückstände von Drogen gefunden. "Es gibt derzeit keine Hinweise auf ein Sexualdelikt und es gibt derzeit auch keine Hinweise auf ein Suchtmitteldelikt", sagte eine Behördensprecherin.
Zitat Im Zusammenhang mit dem Tod einer 14-Jährigen, die am Dienstag gegen 11.30 Uhr leblos in der Wohnung eines 26-Jährigen in Wien-Simmering aufgefunden wurde, gehen die Behörden aktuell nicht von Fremdverschulden aus. Das bekräftigte die Staatsanwaltschaft am Mittwochabend. "Es gibt derzeit keine Hinweise auf ein Sexualdelikt und es gibt derzeit auch keine Hinweise auf ein Suchtmitteldelikt", sagte Behördensprecherin Nina Bussek der APA. Der Mann gelte nicht als Beschuldigter.
Zitat Ermittlungen zur Todesursache
Zuvor hatte die Landespolizeidirektion erklärt, der 26-Jährige habe die Rettungskette in Gang gesetzt, weil die Jugendliche keine Lebenszeichen mehr zeigte. Die Rettungskräfte begannen demnach noch mit der Reanimation, konnten aber nichts mehr für das Mädchen tun. Das Landeskriminalamt ermittle wegen eines bedenklichen Todesfalls, sagte Polizeisprecherin Barbara Gass der APA.
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Gerichtsurteil Bewährungsstrafe nach Drogentod von 14-Jähriger in Wien 28. Oktober 2024, 17:33 Uhr
Ein Urteil gab es in jenem Fall, in dem eine 14-Jährige in einer Wohnung eines 27-Jährigen tot aufgefunden wurde. Auslöser für den Tod der Minderjährigen war Drogenkonsum. Der Wohnungsmieter bekam eine Bewährungsstrafe wegen des unerlaubten Umgangs mit Suchgiften, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Man hielt fest, dass der Angeklagte weder direkt mit dem Ableben des Mädchens noch mit einem Missbrauch des Kindes zu tun hatte.
WIEN/SIMMERING. Schnell war in gewissen Boulevardmedien nach dem Fund einer verstorbenen 14-Jährigen in einer Wohnung eines 27-Jährigen die Rede davon, dass sich der Wohnungsmieter dafür verantworten müsse. Er solle sie in dem Fall vom März absichtlich unter Drogen gesetzt und anschließend missbraucht haben. Eilig sah sich die Polizei damals gezwungen, über ihren "X"-Kanal öffentlich bekannt zu geben, dass vieles "nicht bestätigt" werden kann.
Gleichwohl stand jener 27-jährige Mann am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht, der das tote Mädchen im März gemeldet hatte. In seiner Version, welche die Ermittler wohl auch Glauben schenkten, habe er nicht direkt mit ihrem Tod oder gar einem Missbrauch zu tun. Im Gegenteil, er habe sogar die Rettungskette nach dem Fund in Gang gesetzt. MeinBezirk berichtete damals:
14-Jährige tot in Wien Mann bestreitet, mit Todesfall etwas zu tun zu haben Verantworten musste er sich deshalb auch wegen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften, nicht jedoch wegen Mord, Totschlag oder unterlassener Hilfeleistung. Und trotzdem war das Medienecho bei der Verhandlung am Montag riesig. Zu riesig, wie Richter Peter Sampt in Richtung Medienvertreter erklärte: "Ich möchte schon betonen, wir führen hier kein Mordverfahren, keine unterlassene Hilfeleistung. Das hat die Staatsanwaltschaft alles eingestellt".
Sechs Monate Bewährung Worum ging es am Montag also noch: Der Angeklagte wurde lediglich wegen einer Bestimmung im Suchtmittelgesetz (SMG) belangt, auf die bis zu drei Jahre Haft stehen, wenn dieser einer bzw. einem Minderjährigen den Gebrauch von Drogen ermöglicht.
Der Mann hatte bereits zugegeben, dass er das Mädchen kurz zuvor am Bahnhof Wien-Mitte kennengelernt hatte. Die 14-jährige Niederösterreicherin habe ihn gebeten, ihr Cannabis überzulassen. Er sei davon ausgegangen, dass sie bereits volljährig sei. Dies bestätigte auch ein Freund, der damals dabei war und der am Montag aussagte.
Bei der Ursprungsbefragung des Angeklagten, damals noch als Zeuge, gab dieser jedoch an, dass das Mädchen sehr wohl meinte, "15 bis 16 Jahre" alt zu sein. "Die geänderte Verantwortung ist taktisch und nicht glaubwürdig", erklärte Richter Sampt am Montag dazu.
Erneutes aufeinandertreffen Einen Tag nachdem der Angeklagte das Mädchen das erste Mal getroffen hatte, nahm er sie mit in seine Wohnung. Auch dort soll er ihr geringe Mengen Cannabis überlassen haben. Am nächsten Morgen machte er dann den Fund der Toten und alarmierte die Rettungskräfte.
Der 14-Jährigen konnte jedoch nicht mehr geholfen werden. Im Körper der Jugendlichen wurden – neben dem Cannabis – weitere Rückstände von Substanzen gefunden. Am Montag erhielt der 27-Jährige einen Schuldspruch von sechs Monaten bedingter Haft, womit Bewährung möglich ist. Der Mann erbat sich jedoch noch Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.