04.01.2013 | 11:31 Uhr POL-FL: Mord nach 42 Jahren geklärt
Flensburg (ots) - Flensburg - Jahrzehntelange Ermittlungen und kriminaltechnischer Fortschritt führen zum mutmaßlichen Täter Am 07.01.1970 wird eine damals 20-jährige Frau durch Eisenbahnbedienstete in einem kleinen Waldstück unweit ihrer Wohnanschrift in Flensburg-Weiche wenige Meter abseits des damaligen Güterbahnhofgeländes tot aufgefunden. Die Auffindesituation ließ ein Gewaltverbrechen mit sexueller Motivation vermuten. Das Opfer wies massive Verletzungen auf. Zudem fehlten einige Wertgegenstände der jungen Frau, so dass auch ein Raubmotiv nicht auszuschließen war. Die Obduktion des Leichnams ergab, dass die Getötete unter massiver Gewalteinwirkung und letztlich durch Strangulation zu Tode gekommen war. Die damaligen Ermittler der Kripo Flensburg konnten die Geschehnisse des 6. Januar 1970 fast lückenlos bis zur mutmaßlichen Tatzeit, gegen 22:30 Uhr, rekonstruieren. Sie gingen davon aus, dass es etwa 40 m vor Erreichen des Elternhauses zu dem Überfall durch den Täter gekommen war. Nach Tatausführung hatte der Täter den Leichnam versteckt, indem er ihn mit am Tatort vorgefundenen Kartonagen bedeckte. Er bemächtigte sich der Handtasche des Opfers und nahm vermutlich Brieftasche und Geldbörse an sich. Von Seiten der Kriminalpolizei wurden die Ermittlungen insbesondere in den ersten Jahren nach der Tat mit hoher Intensität geführt, ohne daß sich letztlich ein ausreichend konkreter personenbezogener Tatverdacht ergab. Es war durch die weiteren Ermittlungen schließlich ein Personenkreis von etwa 70 Männern herausgearbeitet worden, der als Täter in Betracht kam. Nachdem erste Ergebnisse neuerer hochaufwendiger kriminaltechnischer Untersuchungen Anlass zu der Hoffnung gaben, dass DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters nachzuweisen sein könnten, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft damit begonnen, von diesen Personen Mundschleimhautabstriche auf freiwilliger Basis zu nehmen. Ende August 2012 teilte das LKA mit, dass die vergleichenden molekulargenetischen Untersuchungen zu einem möglicherweise weiterführenden Ergebnis geführt hätten. Eine der eingesandten Speichelproben weise eine außergewöhnliche Übereinstimmung mit den am Opfer gesicherten tatspezifischen Spuren auf. Die zugehörige Person, ein zur Tatzeit 20jähriger Bundeswehrsoldat, der seinerzeit in der Briesenkaserne stationiert war, komme als Verursacher von am Opfer nachgewiesenen DNA-Spuren in Betracht. Der Bundeswehrsoldat war bereits im Jahre 1970 wenige Tage nach der Tat aufgrund verschiedener Umstände in den Fokus der Ermittlungen geraten, ein ausreichender Tatnachweis konnte seinerzeit aber nicht geführt werden. Angesichts der aktuellen serologischen Erkenntnisse wurden die Ermittlungen in diese Richtung erneut aufgenommen und ausgeweitet. Es ergab sich dabei ein weiteres Indiz, welches den Tatverdächtigen zusätzlich - neben der DNA-Übereinstimmung - schwer belastet. Die Mordkommission Flensburg geht daher angesichts des DNA-Analyseergebnisses und weiterer kriminalistischer Indizien und Beweise von der Täterschaft des ehemaligen Soldaten aus. Der Tatverdächtige, der in einem Ort unweit von Flensburg lebte, konnte nicht mehr mit den gegen ihn vorliegenden Verdachtsmomenten konfrontiert werden, weil er im Juli 2012 aufgrund eines natürlichen Todes verstarb. Diese Pressemeldung ergeht im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Flensburg Rückfragen bitte an: