“Ich war ihm ausgeliefert!” – Vergewaltigung in der Ehe – eine Frau bricht ihr Schweigen veröffentlicht von da Hogn | 28.01.2015 | kein Kommentar
Sabine ist eine tapfere Frau. Sehr tapfer sogar. Nach jahrelangem Schweigen und stillem Erdulden bricht sie nun ihr Schweigen. Sie hat Anzeige erstattet. Anzeige gegen den Mann, den sie einst so sehr geliebt hat. Sabine heißt eigentlich gar nicht Sabine, ihren wahren Namen dürfen wir nicht nennen. Auch nicht, wo sie heute lebt oder wie sie aussieht. Denn Sabine hat noch immer Angst vor dem Mann, der ihr Leben zerstört hat.
Eigentlich begann alles wie in einem romantischen Liebesfilm: Sie lernen sich kennen, er begehrt sie, trägt sie auf Händen. Bald werden sie ein Paar, lieben sich. Sie ziehen zusammen, ein gemeinsamer Sohn kommt zur Welt. Weitere Kinder folgen. Die perfekte Beziehung. Doch dann beginnt die Fassade Stück für Stück zu bröckeln. Der Mann verliert seine Arbeit, Geldprobleme tauchen auf. Trotzdem hält Sabine zu ihm. Schließlich liebt sie ihren Mann.
“Er hat mich brutal geschlagen und vergewaltigt”
“Damals war ich einfach blind. Ich habe es nicht erkannt”, sagt Sabine heute. Denn schon damals wird ihr Mann übergriffig. Nicht ihr gegenüber, sondern gegenüber den Kindern. “Er hat sie geschlagen und ihnen gedroht, falls sie mir etwas sagen.” Der Frau fällt es immer noch schwer, darüber zu reden, sie macht sich Vorwürfe, es nicht früher bemerkt zu haben. “Irgendwann ging er dann auch auf mich los. Er hat mich brutal geschlagen und irgendwann dann auch vergewaltigt.”
Erst jetzt wird ihr klar, wie hilflos sie ist. Sie leben weit weg von ihrer Familie, das wollte er so. Sie hat kaum noch Kontakt zu ihren Eltern, das wollte er so. Sie hat fast keine Freunde, zu denen sie gehen könnte. Er wollte das so. “Ich konnte nirgends hin. Ich war ihm quasi ausgeliefert. Und außerdem hatte ich schreckliche Angst, er könnte meinen Kindern etwas antun.”
Erst nach Monaten und etlichen weiteren Übergriffen gelingt ihr die Flucht. Stück für Stück baut sie sich ein neues Leben auf, ein Leben ohne Gewalt. Doch die Angst bleibt, denn der Täter ist noch immer auf freiem Fuß. “Ich habe ständig Angst, dass er plötzlich wieder vor der Tür steht. Ich bin mir sicher, er würde mich umbringen.” Ob der Anklage stattgegeben und dem Täter der Prozess gemacht wird, steht noch nicht fest. Das Verfahren dauert noch an. Doch für die mutige junge Frau ist klar: “Ich kämpfe, bis der Kerl seine Strafe bekommt!”
Gewalt in der Ehe – die Zahlen
Jede siebte Frau in Deutschland wird Opfer sexueller Gewalt Die Hälfte davon erlebte sexuelle Gewalt durch den (Ex-)Partner 70 Prozent der Übergriffe passieren in den eigenen vier Wänden Nur 20 Prozent in Parks, Tiefgaragen, usw. Fast die Hälfte der betroffenen Frauen reden mit niemanden über die Tat, erst recht nicht, wenn der Täter der (Ex-) Partner ist 8000 Vergewaltigungen werden jährlich angezeigt; in Schweden viermal so viele – hier herrscht eine andere Rechtslage Weniger als 5 Prozent der Taten werden tatsächlich angezeigt, d. h. aus 8.000 Anzeigen werden 160.000 tatsächliche Taten pro Jahr Verurteilungsquote (2001-2006): 13 Prozent – Gründe für eingestellte Verfahren: Verdächtiger nicht identifiziert, Mangel an Beweisen, Aussage gegen Aussage, Betroffene wirkt nicht mit Nur 3 Prozent Falschanschuldigungen 99 Prozent der Gewalttaten werden durch Männer verübt Es gibt 40 Frauenhäuser in Bayern __________________
Autor Robert Grantner aus Zenting ist Redakteur beim Bayerischen Fernsehen. Er und seine Kollegin Julia Häglsperger haben sich mit dem Thema “Jetzt mal ehrlich – Sexuelle Gewalt und die Ohnmacht der Frauen“ näher beschäftigt. Ihre Produktion wird am 9. Februar ausgestrahlt, es schließt sich eine Talkrunde an.
Vom eigenen Mann vergewaltigt Von Ursula Grütter. Aktualisiert am 01.05.2015
Alles erstunken und erlogen: Dies ist die Kernaussage eines Mannes, der sich am Donnerstag vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen Vergewaltigung und Betrug verantworten musste. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Am Regionalgericht Emmental-Oberaargau wurden gestern Szenen einer mazedonisch geprägten Ehe ausgebreitet. So nannte es zumindest die Frau, welche als Privatklägerin auftrat. In ein langes Kopftuch gehüllt, sass sie vor dem Richter. Beinahe wöchentlich habe ihr Mann sie geschlagen, sagte sie. Er allein habe über das Geld verfügt, über ihr Leben bestimmt.
Bis er sie am 23.April 2011 gemäss ihren Aussagen vergewaltigte. Das war der Wendepunkt in ihrem Leben.
Angefangen hatte es mit einem SMS, gesendet von einem Kollegen. Eigentlich war es bloss eine unverfängliche Nachricht. Doch das sei in ihrer Kultur nicht erlaubt, erklärte die 29-Jährige dem Richter. Sie dürfe ohne das Einverständnis ihres Mannes keinen Kontakt mit anderen Männern haben, auch nicht per SMS.
Der Mann wurde wütend und verzog sich für drei Tage ins Tessin zu Landsleuten. Dann sei er zurückgekommen und habe sie trotz ihrer Abwehr zu sexuellen Handlungen gezwungen, schilderte die Frau. Ihre Anwältin taxierte dies als Machtdemonstration und bewusste Demütigung. Zwei Tage später wurde der Frau im Beisein der Familie verkündet, dass der Mann sich von ihr trenne.
Bei der Polizei verpfiffen
Schüchtern und unterwürfig wirkte die Frau im Gerichtssaal nicht. Sie äusserte sich sprachlich gewandt und trat resolut auf. Dies veranlasste Gerichtspräsident Roland Richner, nachzufragen, wieso sie das Verhalten des Mannes akzeptiert habe. Mazedonischen Männern müsse man gehorchen, auch in der Schweiz, so ihre Antwort. Dieses Argument brachte sie auch bezüglich Versicherungsbetrügen vor, die sie nach eigenen Angaben mit dem damaligen Ehemann begannen hat. Sie selber war es, die bei der Polizei vorsprach und die Betrügereien offenlegte. Damit habe sie verhindern wollen, dass er weiter die Versicherungen hintergehe, liess sie den Richter wissen.
Habe sie nicht, ihre Motivation sei eine ganz andere gewesen, hielt dem der amtliche Verteidiger des Mannes entgegen. Die ganze Geschichte mit der Vergewaltigung sei ebenso erfunden, wie eine angebliche Beteiligung seines Mandanten bei Versicherungsbetrügen. Als die Trennungsabsichten des Ehemannes publik wurden, habe sie die «Schande» von sich auf den Mann lenken wollen. Und noch ein Ziel habe die Frau damit verfolgt: Bei einer Verurteilung verliere der Mann vielleicht die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Der Beschuldigte fasste seine Sicht der Dinge für den Richter in einem Satz zusammen: «Sie sagt viel zu viel, aber nicht die Wahrheit.» Er habe mit seiner Frau in besagter Nacht zweimal Sex gehabt, ganz ohne Zwang. Und die Versicherungsbetrüge mit einer Gesamtsumme von über 20'000 Franken seien zum grossen Teil das Werk seiner Frau und ihres Vaters gewesen.
Einzig einen versuchten Diebstahl in die Landi Lyssbachtal und eine geringfügige Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz gab er zu.
Aussage gegen Aussage
Für das Eindringen in das Landi-Gebäude, den Versuch, dort den Tresor aufzubrechen, und den Diebstahl einer Schachtel Mars-Riegel beantragte der Verteidiger eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Demgegenüber sah es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass der Mann zudem seine Frau sexuell genötigt und vergewaltigt hat. Ebenso seine Beteiligung an den Versicherungsbetrügen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt. Nicht zur Anklage bringen konnte der Staatsanwalt die Tätlichkeiten im Rahmen der häuslichen Gewalt. Hierfür war die Beweislage zu dünn.
Der Gerichtspräsident folgte dem Antrag des Staatsanwalts zu grossen Teilen. Er erachtete das Aussageverhalten der Frau als glaubwürdig. Wie bei einer Vergewaltigung üblich stehe Aussage gegen Aussage, und da gelte es, die Glaubwürdigkeit besonders genau zu analysieren. Glasklar sei die Sache nicht, doch für eine Verurteilung reiche es aus. Da der Mann nicht vorbestraft ist und arbeitet, sprach das Gericht die 20-monatige Freiheitsstrafe bedingt aus, mit einer Probezeit von zwei Jahren. (Berner Zeitung)
USA Trumps Anwalt relativiert Vergewaltigung in der Ehe
Der Jurist in Diensten des Milliardärs hat Vergewaltigung in der Ehe für rechtlich ausgeschlossen erklärt. Jetzt entschuldigte er sich für seine Äußerungen.
29. Juli 2015 10:10 Uhr
Nicht nur Donald Trump selbst, auch Mitglieder seiner Wahlkampfmannschaft lösen in den USA Kontroversen aus. Trumps Anwalt Michael Cohen sorgte jetzt mit Äußerungen über Vergewaltigung in der Ehe für Empörung. Mit Blick auf entsprechende Vorwürfe von Trumps erster Ehefrau Ivana hatte Cohen gesagt, dass eine Ehefrau "per Definition" nicht von ihrem Ehemann vergewaltigt werden könne.
Hintergrund ist das Scheidungsverfahren von Anfang der 1990er Jahre, in dem Trumps Ex-Frau dem Milliardär vorgeworfen hatte, sie vergewaltigt zu haben. Trumps Ex-Gattin hatte die Vorwürfe später zurückgezogen. Ein Journalist der Website Daily Beast hatte die Vorwürfe nun noch einmal recherchiert. In diesem Zusammenhang hatte Cohen der Publikation mit "ekelhaften" Konsequenzen gedroht und Vergewaltigung in der Ehe als rechtlich unmöglich abgetan.
Für dieses Verhalten hat sich der Anwalt nun entschuldigt. Cohen erklärte, der falsche Vorwurf der Vergewaltigung gegen Trump habe ihn aufgebracht. "In meinem Schock und Ärger habe ich einen nicht gut formulierten Kommentar abgegeben, an den ich selbst nicht glaube und für den ich mich in Gänze entschuldige."
Auch Trump nahm seinen Mitarbeiter mit der Erklärung in Schutz, dass dieser sehr verärgert gewesen sei. Trumps Wahlkampfteam veröffentlichte ein Statement seiner Ex-Frau Ivana, in dem sie ihre Zuneigung zu Trump bekennt und ihm Glück für den Wahlkampf wünscht.
Trump ist einer von 16 republikanischen Bewerbern, die sich 2016 die Nominierung als Präsidentschaftskandidat der Partei sichern möchten. Er hat sein Geld mit Immobilien und als Fernsehmoderator verdient. Der 69-jährige Unternehmer sorgte bereits mit seiner Bewerbungsrede Mitte Juni für Aufruhr, als er Einwanderer aus Lateinamerika als Vergewaltiger und Kriminelle bezeichnete. Trotzdem lag er zuletzt in Umfragen unter Republikanern vor seinen Mitbewerbern.
Ende vergangener Woche: Donald Trump sagt, man habe ihn fehlinterpretiert.
Bewährungsstrafe nach Geständnis Die eigene Ehefrau vergewaltigt
Jörg Z. (34) hat ein Verbrechen begangen: Vergewaltigung in der Ehe. Normalerweise kommt man dafür mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Der gelernte Koch aus Treuenbrietzen ist in dieser Woche vor dem Schöffengericht Brandenburg gleichwohl mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.