Landgericht Rostock: Hier wurde eine Mutter wegen Mordes verurteilt. Dienstag, 19.12.2023, 22:47
Während die Mutter sich mit ihrem Freund in dessen Wohnung vergnügte, starb ein Stockwerk tiefer der erkrankte einjährige Sohn. Den hatte die Mutter in einem Autokindersitz fest geschnallt. Das Urteil erging wegen Mordes.
Die Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen, versank aber während der einstündigen Begründung immer tiefer in ihrem Stuhl. Lebenslange Haft wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn, verkündete Richter Peter Goebels am Dienstag das Urteil gegen die 24-Jährige aus Güstrow, die frisch geschminkt, in grünem Parker und in Fußfesseln zum 18. Verhandlungstag im Landgericht Rostock erschien.
ZitatSohn war an Kinderautositz festgeschnallt Die Frau ließ ihren akut an Durchfall erkrankten Sohn verdursten und verhungern. Sie habe ihre Fürsorgepflicht gröblich vernachlässigt, so die Strafkammer. Das Kleinkind war in seiner Todesnacht im September 2021 in einen Kinderautositz festgeschnallt. Die Mutter verbrachte die Nacht indessen bei ihrem Freund und Nachbarn nur eine Etage über ihrer Wohnung, ohne sich um den Jungen zu kümmern.
ZitatDie Angeklagte habe die Todesgefahr und den möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, weil sie mit ihrem Freund verabredet gewesen sei, und dem alles untergeordnet habe, so der Richter. Die Frau habe aus purer Eigensucht gehandelt. Stundenlang habe sie WhatsApp-Nachrichten geschrieben. Auch ihren damals vierjährigen Sohn habe sie schwer vernachlässigt. „Die Kinder waren für Sie ein Störfaktor." Wenn die Frau bei ihrem Freund gewesen sei, dann habe es zwar ein Babyfon gegeben. Dies sei aber entweder nicht in Betrieb gewesen, oder sie habe es einfach ignoriert.
Zitat „Deutliche Anzeichen für Verhungern“ Die beiden Kinder ließ die Deutsche am Abend der Tatnacht alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück. Der Einjährige starb in der Nacht zum 20. September 2021 infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Die Mutter sei zu keinem Zeitpunkt steuerungsunfähig gewesen und habe gewusst, dass das Kind bei Durchfall viel Flüssigkeit brauche. Dabei hätte sie nach Worten des Richters nur einige Stufen runtergehen müssen, um nach dem Jungen zu schauen. „Sie hätten ihr Techtelmechtel unterbrechen können.“ Dies habe sie aber nicht gewollt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zitat “Das Jugendamt hat hier vollkommen versagt.“ Der sechsjährige Sohn der Angeklagten lebt seit September 2021 beim Kindesvater.
Der Verteidiger hatte für seine Mandantin eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und sechs Monaten gefordert, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kann der Verteidiger noch in den Spiegel schauen? GsD hat das Gericht anders geurteilt.
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