Ermittler über Grausamkeit entsetzt - Paar soll Prostituierte zu Tode gequält haben Frau (40) und Mann (47) wegen Mord-Verdachts in U-Haft 30.11.2023 - 16:40 Uhr
Koblenz (Rheinland-Pfalz) – Ein Paar soll in Koblenz eine Prostituierte grausam zu Tode gequält haben. Ermittler nahmen deshalb eine Frau (40) und einen Mann (47) fest. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.
ZitatGesicherte Aufnahmen und Verletzungen des Opfers seien „selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler.Laut Staatsanwaltschaft wurde in der Nacht auf den 22. November der Rettungsdienst zu einer Wohnung in Koblenz alarmiert. Einsatzkräfte fanden dort eine Frau, die bereits einen Herzstillstand hatte. Außerdem wies die 31-Jährige schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf und war in einem „katastrophalen Gesamtzustand“, so die Staatsanwaltschaft. Kurz darauf starb sie im Krankenhaus. Ermittlungen ergaben, dass die Bulgarin offenbar Prostituierte war. Die Tatverdächtigen, auch Bulgaren, lebten im selben Haus wie ihr Opfer. Sie sollen ebenfalls im Rotlichtmilieu arbeiten.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Getötete Prostituierte aus Koblenz zahlte an Verdächtige: Waren bulgarische Landsleute ihre Zuhälter? Von Katrin Steinert 19. März 2024, 16:21 Uhr
Die Ermittlungen zum grausamen mutmaßlichen Mord an einer 31-jährigen Bulgarin, die im Koblenzer Rauental lebte und als Prostituierte arbeitete, kommen voran. Jetzt werden weitere Details bekannt.
Anklage gegen bulgarisches Duo: Mord und Zwangsprostitution vorgeworfen Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen eine 40-jährige Bulgarin und einen 48 Jahre alten Bulgaren erhoben. Ihnen wird unter anderem Mord und besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft gibt Einblicke in die grausamen Details der Vorwürfe.
Koblenz. Die Anklageschrift, die kürzlich zugestellt wurde, enthält schwere Vorwürfe gegen das bulgarische Duo. Sie sollen gemeinschaftlich eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Landsfrau grausam getötet haben. Zudem wird ihnen zur Last gelegt, die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Währenddessen soll das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt worden sein.
Der Vorwurf lautet auch auf Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Es wird angenommen, dass die Beschuldigten ihr Opfer über mehrere Monate hinweg ihrer Freiheit beraubt und während dieser Zeit ihren Tod verursacht haben.
Opfer durchlitt Erniedrigung, erzwungene Prostitution und grausame Qualen Laut Anklageschrift haben die Beschuldigten, die seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind, die Verstorbene von April bis zum 22. November 2023 mehr als sieben Monate in menschenverachtender Weise grausam zu Tode gequält. Dabei sollen sie den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben. Durch fortwährende Misshandlungen und wiederholte Erniedrigungen soll die Verstorbene gefügig gemacht und zur Prostitution gezwungen worden sein. Die Einnahmen aus der Prostitution sollen die Beschuldigten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwendet haben. Die Verstorbene durfte das Wohnanwesen über den gesamten Tatzeitraum nicht verlassen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Handlungen der Beschuldigten als gemeinschaftlich begangenen Mord, in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Zwangsprostitution sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Beide Beschuldigte befinden sich derzeit noch immer in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht festgelegt worden.
Anklage ist kein Schuldspruch Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Angeschuldigten verbunden. Für die Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Bezogen auf die Anklagepunkte sieht das Gesetz im Falle einer Verurteilung folgende Strafen vor: Wegen eines besonders schweren Falls der Zwangsprostitution: 1 Jahr bis 15 Jahre Wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge: 3 Jahre bis 15 Jahre Wegen Mordes: Lebenslang (PM/Red)
Landgericht Koblenz Prozessauftakt um Zwangsprostitution und Mord Koblenz · Monatelang sollen sie eine junge Frau wie eine „Sklavin“ gequält und zur Prostitution gezwungen haben, bis sie stirbt. Vor Gericht werden einem Mann und einer Frau nun grausame Details vorgeworfen.
14.05.2024 , 11:35 Uhr 2 Minuten Lesezeit
Weil sie eine Frau wochenlang misshandelt und unter qualvollen Schmerzen bis zu ihrem Tod zur Prostitution gezwungen haben sollen, müssen sich ein Mann und eine Frau seit Dienstag vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Die 40-jährige Frau und der 48-jährige Mann sind wegen Mordes, Freiheitsberaubung und Zwangsprostitution angeklagt. Zum Prozessauftakt machten die Angeklagten keine Aussagen. Regungslos verfolgten sie die Verlesung der Vorwürfe mithilfe einer Dolmetscherin.
Die beiden bulgarischen Staatsangehörigen sollen die mit ihnen zusammenlebende 31-Jährige zwischen April 2023 und November 2023 schwer misshandelt und eingesperrt haben, wie der Staatsanwalt sagte. Über Internetportale sei das Opfer als Prostituierte angeboten und durch Gewalt und Erniedrigungen zu Sex mit anderen gezwungen worden. Die Beschuldigten seien seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig. Mit den Einnahmen aus der Zwangsprostitution sollen sie demnach ihren Lebensunterhalt finanziert und ihre Familie im Ausland unterstützt haben.
Anklage: Opfer wie eine „Sklavin“ behandelt
Die Angeklagten sollen ihr Opfer mehr als zehn Jahre gekannt haben, wie es weiter hieß. Doch für die 31-Jährige war das Zusammenleben laut Anklage von Folter und Schmerz geprägt. Der Staatsanwalt schilderte am Dienstag grausige Details: Demnach habe sie wie eine „Sklavin“ im Badezimmer schlafen müssen und sei von ihren Peinigern unter anderem mit einem Besenstiel geschlagen und mit Elektroschocks gequält worden. Sie wies den Angaben zufolge zum Zeitpunkt ihres Todes über 30 unbehandelte Knochenbrüche auf. „Das Opfer musste einen lang andauernden und qualvollen Sterbeprozess erleiden“, sagte der Staatsanwalt.
„Spätestens ab Sommer 2023 liefen die Geschäfte nicht mehr so wie gewünscht“, sagte der Staatsanwalt. Als Folge dessen hätten die Angeklagten ihr Opfer in „hemmungsloser Eigensucht“ noch stärker misshandelt. „Trotz der massiven körperlichen Schädigung ließen sie sie weiter anschaffen“, sagte der Staatsanwalt. Er sprach von einer „menschenverachtenden und gefühllosen Gesinnung“ der Angeklagten. Schließlich fanden Rettungskräfte in der Nacht zum 22. November 2023 die 31-jährige Bulgarin bewusstlos in einer Wohnung in Koblenz. Die Angeklagten sitzen seit November 2023 in Untersuchungshaft. Die Frau starb kurz darauf im Krankenhaus. In dem Verfahren sind zunächst Termine bis Mitte Juni angesetzt.