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Köln: Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant? | Polizei nimmt zwei Terror-Verdächtige (15/16) fest
Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Köln geplant? Polizei nimmt zwei Terror-Verdächtige fest Haftbefehl erlassen
9.11.2023 - 16:08 Uhr
Köln (NRW) – Am Mittwoch warnte der Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang vor einer extrem hohen Terrorgefahr. Jetzt ist klar, warum.
Zwei jugendliche Islamisten wollten vermutlich am kommenden Freitag in Köln einen Terror-Anschlag verüben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhielt Hinweise zu einem verdächtigen Telegram-Nutzer in einer Terror-Gruppe des Islamischen Staates, der dort auch ein Video veröffentlichte.
Zitat▶︎ In dem Video rief dieser Telegram-Nutzer zum Heiligen Krieg gegen den Westen auf und kündigte einen Anschlag an. Als Zeitpunkt für einen Anschlag nannte er Freitag, den 1. Dezember. Sofort wurden bundesweit alle beteiligten Sicherheitsbehörden alarmiert. Zum Glück war der Telegram-Islamist schnell identifiziert, es handelt sich nach BILD-Informationen um [orange]Edris D. (15) aus Burscheid. Der junge Deutsch-Afghane war Polizei und Verfassungsschutz bislang nicht als terrorverdächtig bekannt, es gab keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse.
ZitatSchnell fanden die Ermittler raus, dass der 15-Jährige aus Burscheid auch engen Kontakt zu dem russischen Staatsangehörigen und Telegram-Nutzer Rasul M. (16) aus Wittstock (Brandenburg) hat. Er ist als Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat bekannt und aufgrund des Verbreitens von Terror-Propaganda polizeilich bekannt. M. ist in Brandenburg deshalb auch als sogenannte „Relevante Person”, also terrorverdächtig eingestuft.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatZiele sollten nach BILD-Informationen ein Weihnachtsmarkt oder eine Synagoge in Köln sein. Auch eine mögliche Ausreise nach dem Anschlag soll geplant worden sein.
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Reul: Konkreter Anschlagsplan auf Weihnachtsmarkt Stand: 18:05 Uhr
Die beiden unter Terrorverdacht festgenommenen Jugendlichen sollen sich auf einen bestimmten Weihnachtsmarkt als Anschlagsziel verständigt haben. «Ein junger Mann hat in einer Chat-Gruppe über Anschlagspläne geschrieben. Am Ende hat man sich auf einen ganz konkreten Anschlagsplan auf einen Weihnachtsmarkt verständigt. Es wirkte sehr konkret», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwochabend in Düsseldorf.
ZitatDer Hinweis auf die Jugendlichen sei aus dem Ausland gekommen. ...«Wir müssen die Augen schön offen halten, auch was unsere Weihnachtsmärkte angeht», sagte Reul.
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Terror-Verdächtiger (15) wollte „Ungläubige“ anzünden - Festnahme auf dem Weg zur Schule Auslands-Geheimdienst warnte vor Weihnachtsmarkt-Attentat 30.11.2023 - 14:16 Uhr
Am frühen Mittwochmorgen nahmen Elitepolizisten in Burscheid (NRW) Edris D. (15) unter Terrorverdacht fest. Der Deutsch-Afghane trug einen Rucksack, wollte zum Unterricht. Mit einem Komplizen aus Brandenburg soll er einen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen geplant haben.
Zitat„Wir haben nichts geahnt, plötzlich kam die Polizei“, sagt die Mutter des Jugendlichen dem BILD-Reporter durch die Tür. Sie steht offensichtlich noch immer unter Schock.
BILD auf Spurensuche im Bergischen Land … Lesen Sie die ganze Geschichte mit BILDplus! BILD
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Ermittler sicher! Rasul M. (16) plante Weihnachtsmarkt-Anschlag - Die Hass-Nachrichten des Terror-Teenagers
01.12.2023 - 19:07 Uhr
Wittstock – Zwei Jugendliche, verbunden durch einen Chat auf dem Handy – und offenbar durch Hass auf „Ungläubige“, die sie brennen sehen wollten.
Ermittler sind sich: Rasul M. (16) und ein Freund planten einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen, bei dem ein Kleinlaster und Benzin zum Einsatz kommen sollten. Jetzt sitzt der 16-Jährige aus Wittstock (Brandenburg) in U-Haft.
▶︎ Wie BILD erfuhr, war der gebürtige Tschetschene schon vor seiner Festnahme wegen Verbreitung von islamistischen Hass-Videos
Wer ist der Teenager, der einen Weihnachtsmarkt angreifen wollte?
ZitatSpurensuche im Leben des jungen Islamisten. Rasul M. wurde im April 2007 in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny geboren. 2014 reiste er laut Behörden mit seinen Eltern in Deutschland ein. Die Sicherheitsbehörden in Brandenburg führen ihn als islamischen Sunniten.
Er sei „sozial isoliert, sucht Kontakt im Internet“ heißt es in internen Dossiers über ihn. Er ist an einer Schule für Lernbehinderte, spricht Tschetschenisch, Russisch, Deutsch. Für die Vernehmungen brauchte es trotzdem Dolmetscher.
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Der junge Mann ist seit 2014 in Deutschland und braucht einen Dolmetscher? Er war 7 Jahre alt und wurde demnach hier eingeschult? Jetzt ist er 16.
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Verurteilung wegen eines geplanten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt mit einem Kraftfahrzeug rechtskräftig
Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 542/24
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Januar 2025 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Neuruppin verworfen.
Das Landgericht hat den zum Urteilszeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten am 2. August 2024 wegen "Verabredung zum Mord sowie des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in zwei Fällen" zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen radikalisierte sich der in Brandenburg wohnende russische Angeklagte über das Internet und identifizierte sich schließlich mit der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Unter anderem befürwortete er Terroranschläge des IS in Deutschland. Im Januar und April 2023 veröffentlichte er in eigenen, frei zugänglichen Accounts in sozialen Netzwerken im Internet Videos des IS, in denen die Flagge der Vereinigung und damit ein Kennzeichen dieser zu sehen war. Der IS ist durch Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 12. September 2014 mit einem Betätigungsverbot in Deutschland belegt. Im November 2023 verabredete sich der Angeklagte mit einer in Nordrhein-Westfalen lebenden gleichgesinnten Person, die er über eine Chatgruppe von IS-Sympathisanten kennengelernt hatte, im Rahmen einer Chatkommunikation dazu, gemeinsam für den IS einen terroristischen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen zu verüben. Beide vereinbarten, einen Kleintransporter anzumieten, mit diesem am 30. November 2023 über den Weihnachtsmarkt zu fahren und so möglichst viele als "Ungläubige" erachtete Besucher zu töten. Anschließend wollten sie weitere, nicht von dem Fahrzeug erfasste Personen mit einem Kampfmesser umbringen. Das gesamte Geschehen wollten sie filmen und das Video nach der Tat im Internet veröffentlichen. Zwei Tage vor dem geplanten Anschlag wurden der Angeklagte und sein Chatpartner verhaftet, weil Polizeibehörden auf die Chatkommunikation aufmerksam geworden waren.
Gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht hat.
Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Verurteilung wegen einer Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB hat sich als rechtsfehlerfrei erwiesen, weil der Angeklagte und sein Chatpartner dahin übereingekommen waren, mit dem beabsichtigten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt den Straftatbestand des Mordes (§ 211 StGB) in den Varianten einer heimtückischen und gemeingefährlichen Begehungsweise sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen zu verwirklichen. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Neuruppin - 12 KLs 3/24 – 51 Js 6/23 - Urteil vom 2. August 2024
Karlsruhe, den 16. Januar 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle