Witten: Kindermörder stellt Antrag auf Entlassung:
Ein Mann aus Witten, der drei Kinder ermordet hat, will nach 22 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Darüber wird heute am Landgericht Arnsberg verhandelt. Der Fall ist besonders grausam: Mit über 100 Messerstichen tötete der damals 25-jährige im Haus seiner Eltern die Kinder, ihre Leichen warf er anschließend in einen See bei Kamp-Lintford. Verurteilt wurde er zu lebenslanger Haft - die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Jetzt stellte der Wittener einen Antrag auf Entlassung. Dazu wird er heute gehört, auch Gutachter sind geladen. Eine Entscheidung fällt aber erst in einigen Wochen. Ein ähnlicher Antrag 2013 scheiterte.
Justiz Wittener Kindermörder startet neuen Anlauf für Entlassung 11.09.2014 | 20:00 Uhr
Witten. Dirk Z. aus Witten will nach 21 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Sein Anwalt hat einen dementsprechenden Antrag gestellt. Der damals 25 Jahre alte Wittener wurde in den Neunzigern verurteilt, weil er im Haus seiner Eltern zwei Mädchen und einen Jungen ermordet hatte.
Kommt der Wittener Kindermörder Dirk Z. nach 21 Jahren Haft frei? Wie unsere Zeitung erfuhr, hat sein Anwalt einen Antrag auf Entlassung gestellt. Derzeit werde ein Gutachten erstellt, heißt es aus Justizkreisen. Auf dessen Grundlage entscheidet die Strafvollstreckungskammer Arnsberg, ob Z. freikommt . Er soll in der JVA Werl sitzen.
Z. ist seit 1993 in Haft. Der damals 25-jährige Feuerwehrmann hatte am 25. Juli vor 21 Jahren im Haus seiner Eltern an der Dortmunder Straße zwei Mädchen und einen Jungen (12 bis 14 Jahre) ermordet. Er würgte sie, stach 113-mal auf sie ein. Die Leichen versenkte er in einem See. Über seine Tat hatte er einen Freund informiert, der die Polizei alarmierte. Es wurde immer vermutet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei und Z. Angst hatte, dass die Kinder dies verraten würden.
Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Es erkannte eine besondere Schwere der Schuld, weshalb eine Entlassung frühestens nach 20 Jahren möglich war.
Versuch im Jahr 2013 war gescheitert Ein voriger Versuch des Kindermörders war Ende 2013 gescheitert . Damals war ein Gutachten zwar positiv für ihn ausgefallen und Arnsberg hatte sich für eine Entlassung entschieden. Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte aber Einspruch ein. Das Oberlandesgericht Hamm nahm daraufhin die Entscheidung zurück.
INFO Wenn Entlassung, dann auf Bewährung Falls Z. freikäme, würde ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt. Falls nicht, kann er in zwei Jahren einen neuen Antrag stellen. Die Staatsanwaltschaft war 2013 unsicher, „ob er keine Straftaten mehr begeht“. Z. habe die Taten nicht genug aufgearbeitet.
Nun also ein neuer Anlauf. Wenn das Gutachten vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft wieder Stellung nehmen, dann kommt es zu einer erneuten Entscheidung. Diese, so heißt es, könnte noch in diesem Jahr fallen. Ob die Staatsanwaltschaft noch immer Bedenken habe, so kurz nach ihrem letzten „Nein“? Kein Kommentar, heißt es. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Außerdem wolle man das Gutachten abwarten. Am Ende müsse man eine abgewogene Entscheidung treffen, die das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit, aber auch das Freiheitsinteresse von Z. berücksichtige.
Kindermörder verbreitet "immer noch Angst" in Witten
WERL/WITTEN - Was auf den Fluren der Werler JVA „mit Bauchschmerzen“ gesehen wird, wie Bedienstete schildern, greifen die „Ruhrnachrichten“ auf: Auch 20 Jahre nach seiner Tat mache der Kindermörder Z. „immer noch Angst“, schreibt die Zeitung.
Und das, obwohl er weiter in der JVA Werl sitze, nachdem sein Antrag auf vorzeitige Freilassung Ende 2013 zunächst vom Landesgericht (LG) Arnsberg befürwortet, dann aber vom Oberlandesgericht Hamm trotz günstiger Sozialprognose per Gutachter abgelehnt wurde, nachdem die Bochumer Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte.
Dennoch werde Z. weiter auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. So sieht es das Gesetz vor. Auch das OLG Hamm sah in seiner Urteilsbegründung genau darin die Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit Z. überhaupt einen neuen Antrag auf Entlassung stellen kann.
Das könnte er rein theoretisch jederzeit, zitieren die Ruhrnachrichten Michael Skirl, Leiter der JVA Werl. „Es gibt keine festen Fristen dafür, wann er das wieder tun kann. Aber gut beraten wäre er, wenn er sich an den Zeitvorgaben des OLG orientieren würde.“
Nach der Revision war von rund zwei Jahren die Rede, in denen Z. weiter auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden sollte. Das geschieht über eine stufenweise Lockerung des Vollzugs: Zunächst darf der Häftling in Begleitung von zwei Vollzugsbeamten die Anstalt verlassen, muss sich aber ihren Weisungen fügen.
In der nächsten Stufe hat der Häftling „begleiteten Ausgang“: Zeit und Ort sind begrenzt, der Häftling darf sich in diesem Rahmen frei bewegen, ein Vollzugsbeamter lässt ihn nicht aus den Augen. Hat sich der Häftling bewährt, darf er allein für eine bestimmte Zeit das Gefängnis verlassen.
Und als letzter Schritt steht „Urlaub“ an, das heißt: Der Häftling darf über Nacht draußen bleiben. In welcher Stufe sich Z. befindet, sagte Skirl aus Datenschutzgründen nicht. Anzeiger-Informationen nach gab es aber bereits Urlaub für den Mann, er wird am Freitag zurückerwartet – und das sorgt für Gesprächsstoff unter den Bediensteten, die den Gefangenen nach all den Jahren gut kennen.
Wann Z. in welche Stufe kommt, das entscheidet der Leiter der Abteilung, in der Z. lebt. Und selbst wenn alles gut geht, kommt Z. nicht automatisch frei: Über einen neuen Antrag müssen wieder die Gerichte entscheiden.
In Witten ist das Thema emotional besetzt. Zwei Mädchen und einen Jungen hat der Wittener 1993 im Haus seiner Eltern getötet. „Bestialisch“, wie Medien schrieben. Der damals 26-jährige Feuerwehrmann hatte zwei Mädchen (12 und 14 Jahre alt) und einen Jungen (13) gewürgt und über 100-mal mit einem Messer auf die Kinder eingestochen.
Zuvor soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein; die Kinder sollen gedroht haben, Z. zu verraten. Nach der Bluttat versenkte er die Leichen in einem See bei Kamp-Lintfort. Das Gericht sprach im Urteil von „absolutem Vernichtungswillen“ und verurteilte Z. 1994 zu lebenslanger Haft. - bus/is
Dreifacher Wittener Kindermörder bleibt vorerst in Haft 20.11.2015 | 15:45 Uhr Dreifacher Wittener Kindermörder bleibt vorerst in Haft
In der JVA Werl sitzt der dreifache Kindermörder Dirk Z. derzeit ein.Foto: Hans Blossey Witten. Das Oberlandesgericht kassiert einen anderslautenden Beschluss der Strafvollstreckungskammer Arnsberg. Daher kommt der dreifache Wittener Kindermörder Dirk Z. nicht frei. Richter sehen noch keine günstige Sozialprognose.
Der dreifache Wittener Kindermörder Dirk Z. bleibt vorerst in Haft. Das beschloss der 1. Senat des Oberlandesgerichts Hamm. Damit scheitert auch sein zweiter Anlauf, aus der JVA Werl entlassen zu werden. „Aus Sicht des Senats kann dem Verurteilten derzeit noch keine günstige Sozialprognose gestellt werden“, sagt OLG-Pressesprecher Christian Nubbemeyer. Die bislang gewährten Lockerungen reichten dafür nicht aus. Die Richter seien der Auffassung, „dass weiter mit Dirk Z. gearbeitet werden muss“, bevor er auf freien Fuß kommen kann.
Damit kassiert das OLG zum zweiten Mal einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer Arnsberg in Sachen Dirk Z. ein. Die hatte im Juli beschlossen, dass der Häftling zu entlassen sei.
Besondere Schwere der Schuld Der Wittener hatte 1993 drei Kinder im Haus seiner Eltern getötet. Der damals 26-jährige Feuerwehrmann hatte zwei Mädchen (12 und 14 Jahre alt) und einen Jungen (13) gewürgt und über 100-mal mit einem Messer auf sie eingestochen. Zuvor soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein; die Kinder sollen gedroht haben, Z. zu verraten.
Das Gericht hatte Z. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Zitat von Gast im Beitrag #524.02.2019 19:42 Er ist schon längst auf freiem Fuß
Diese Aussage stimmt so nicht, denn er wurde ja erst 2020 entlassen.
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