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Dresden/Luxemburg: Hammer-Urteil des Europäischen Gerichtshofs | Migration | Zurückweisungen an Binnengrenzen rechtswidrig!
Hammer-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Zurückweisungen an Binnengrenzen rechtswidrig! 21.09.2023 - 17:57 Uhr
Luxemburg/Dresden – Wegen explodierender Flüchtlingszahlen fordern die Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster (62) und Michael Stübgen (63, beide CDU) Grenzkontrollen, um illegale Migranten direkt an den Grenzen zurückweisen zu können. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (46) forderte das von Innenministerin Nancy Faeser (53, SPD).
Jetzt macht der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Union einen Strich durch die Rechnung. Der EuGH erklärt in seinem Urteil (C-143/22) Zurückweisungen an Binnengrenzkontrollen für rechtswidrig!
Im Urteil heißt es: „Die Rückführungsrichtlinie findet nämlich grundsätzlich Anwendung, sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluss an seine illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in diesem befindet, ohne die Voraussetzungen für die Einreise oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, und damit dort illegal aufhältig ist.“Die Rückführungsrichtlinie besagt: Dem Betroffenen muss jedoch grundsätzlich eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt werden. Die zwangsweise Abschiebung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Rechtsanwalt und Migrationsexperte Philipp Pruy (36) erklärt in BILD die Entscheidung des EuGH: „Vereinfach ausgedrückt sind Zurückweisungen von schutzsuchenden Ausländern an den Grenzen innerhalb der EU (sog. Binnengrenzen) in aller Regel rechtswidrig.“ TAG24
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