Unglaublicher Missbrauch in Eisenberg: 20-Jährige vergeht sich an eigener Schwester 15.01.2015 - 08:46 Uhr
Vor dem Landgericht Gera hat ein Prozess gegen ein früheres Pärchen aus Eisenberg begonnen. Beide haben die Schwester der Frau sexuell missbraucht, die noch keine 14 Jahre alt war.
Gera. Lächelnd sitzt die 20-Jährige aus Eisenberg auf der Anklagebank im Landgericht Gera. Im Arm wiegt sie ihre neugeborene Tochter und gibt ihr die Flasche. Verantworten muss sie sich beim Prozess, weil sie von 2011 bis 2013 mit ihrem damaligen Freund ihre Schwester sexuell missbraucht hat - die war damals elf bis 13 Jahre alt.
Die Frau stammt aus schwierigen Verhältnissen, lebte zeitweise im Heim. Bei ihrem 24 Jahre älteren Freund zog sie mit 14 Jahren ein - ihre Mutter hatte das auf ausdrückliche Nachfrage des Jugendamtes erlaubt.
Ihre Schwester wuchs bei Pflegeeltern auf, die ab und zu Besuche erlaubten. "Sie kam aber zunehmend verstört von der Schwester zurück", berichtet die Pflegemutter, die ein Telefonat des Mädchens mitbekam und scharf nachfragte. Das Kind erzählte unter Tränen von den Übergriffen.
Die Aussagen bei der Polizei bildeten die Grundlage für die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Demnach hat sich der Lebensgefährte der Schwester mehrfach nachts ins Kinderzimmer geschlichen.
Während seine beiden Kinder schliefen, soll er den Übernachtungsgast unsittlich berührt haben. Außerdem habe er sich in mindestens vier Fällen am Kind vergangen, als es am Computer spielte, sagt Oberstaatsanwalt Horst Sauerbaum.
Über Monate sollen der Mann und seine Freundin das Kind regelmäßig im Doppelbett entblößt haben. Während das Paar Sex hatte, soll der Mann das Mädchen gestreichelt haben.
Nach einer Erörterung stellt die zweite Strafkammer unter Vorsitz von Berndt Neidhardt in Aussicht, dass die Angeklagte mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe davonkommt, wenn sie gesteht. Mindestens 15 Mal sei es zu solchen Übergriffen gekommen, räumt sie daraufhin ein. Zwei, drei Mal habe ihre Schwester freiwillig mitgemacht.
Angeklagter: Kind hat freiwillig mitgemacht
Der Angeklagte stellt es anders da: Es habe sich "eine gewisse Zuneigung entwickelt". Die Schwester habe gefragt, ob sie nicht mal beim Sex zuschauen dürfe. Sie habe sich dafür an die Bettkante gesetzt. Er gibt zu, das Kind gestreichelt zu haben. Anders als angeklagt, sei er aber nicht mit dem Finger in das Mädchen eingedrungen.
In diesem Punkt bleiben die Aussagen des Opfers vage. Es habe weh getan, sagt das Kind bei der Vernehmung per Videokonferenz, wiederholt aber ansonsten frühere Aussagen.
Das Mädchen wolle sich an ihm rächen, weil er ihr Privilegien wie Computernutzung und Fahrten ins Bad gestrichen habe, behauptet der Angeklagte. "Ich mache Dir das Leben zur Hölle", habe sie gesagt.
Das Mädchen streitet das ab. Dem psychiatrischen Sachverständigen Bernhard Blanz zufolge ist das Opfer glaubwürdig. Das Kind sei nur eingeschränkt in der Lage, sich eine solche Geschichte auszudenken. Die Angaben "basieren auf einem realen Erlebnishintergrund".
Seiner leiblichen Tochter erspart der nicht vorbestrafte Angeklagte die Aussage, indem er den einen angeklagten Fall einräumt. Seine Tochter habe einmal aus Neugier sein Geschlechtsteil gerieben.
Seine Mühe hat der langzeitarbeitslose Tischler damit zu rekapitulieren, von wann bis wann er verheiratet war. War es von 1991 bis 1993? Oder doch von 2003 bis 2005? "Ich habe es nicht so mit Zahlen." Vor Gericht gibt er an, drei Kinder zu haben - erst nach einem Einwurf einer Prozessbeobachterin erinnert er sich daran, dass es doch fünf Kinder sind.
Das Verfahren wird Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt.