Nacktfotos und Missbrauch Menschliche Abgründe tun sich vor Gericht auf NEUSTRELITZ · 14.01.2015
Ein Video vom Liebesspiel, Computer voller jugend-pornografischer Inhalte und ein Rentner, der betrunken einer Zehnjährigen zu nahe kommt – dieser Tag am Amtsgericht hat es in sich.
Am Neustrelitzer Amtsgericht gab es am Mittwoch gleich zweimal Einblick in die Abgründe menschlichen Verhaltens. Zunächst wurde ein 79-jähriger Neustrelitzer wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf eine zweijährige Bewährungsstrafe, verurteilt. Am Nachmittag standen dann zwei junge Neustrelitzer vor Gericht, denen die Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Schriften vorgeworfen wurde.
Beide Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nacktfotos ihrer einstigen Freundinnen – ohne dass die jungen Damen davon wussten – geschossen und verbreitet zu haben, hatte die beiden jungen Männer vor Gericht gebracht. Dass beide geständig waren, mag sich auf das Strafmaß günstig ausgewirkt haben.
Kumpel schickt Bilder weiter
So gab der mit 21 Jahren Jüngere von ihnen zu, intime Fotos seiner damals 17-jährigen Freundin ohne deren Wissen und erst recht ohne deren Einwilligung über das Nachrichten-Programm ICQ an seinen älteren Kumpel geschickt zu haben, der sie seinerseits weiter versandte.
Der 25-Jährige räumte außerdem ein, von seiner damaligen Freundin 40 Nacktfotos gemacht zu haben. Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig. Zudem filmte der 25-Jährige sich und sie beim Liebesspiel. Nach der Trennung löschte er keineswegs das Video, obwohl er das zugesichert hatte. Zudem befanden sich auf seinem Rechner und anderen Speichermedien mehr als 700 Video- und Fotodateien mit kinder- beziehungsweise jugendpornografischem Inhalt.
Diese Dateien seien beim Datensichern von anderen Geräten, die der Angeklagte reparierte, auf seinem Rechner gespeichert worden. Dass er sich um die näheren Inhalte nicht weiter gekümmert habe, konnte er in der Verhandlung offenbar glaubhaft versichern. Die ihm zugedachte Freiheitsstrafe von fünf Monaten wurde auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt, sein 21-jähriger Kumpel muss eine Geldstrafe von 400 Euro zahlen.
Rentner nötigt Zehnjährige zum Kuss
Wegen sexueller Handlungen an einem zehnjährigen Mädchen hatte sich zuvor der 79-jährige Angeklagte zu verantworten. Anlässlich eines Besuchs bei deren Familie habe er die Kleine mehrfach geküsst, schließlich gar zu einem Zungenkuss genötigt. Als er ging, habe er dem Kind ans Gesäß gefasst.
Der Mann sei zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert gewesen, erklärte Richter Matthias Vaske. Die Polizei habe auch zwei Stunden nach der Tat immer noch einen Alkoholwert von zwei Promille festgestellt. Da er seine Tat vor Gericht einräumte, blieb der Zehnjährigen eine Anhörung erspart. Außer der Bwährungsstrafe ist der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden, die an den Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommerns gehen soll.