ZitatSelbst eine medikamentöse Therapie kann eine Persönlichkeitsstörung nicht vollständig eliminieren.
Dessen bin ich mir absolut bewusst, deshalb ja auch meine Bedenken, dass 6 Patienten sich mit 2 Pflegern ausserhalb des Geländes aufhalten. Es ist doch - real- bei jedem Ausgang mit etwas zu rechnen, dass muss noch nicht einmal Flucht sein. Tätliche Angriffe auf Pfleger z.B.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrungen im forensischen Bereich, gab es sehr oft nur Angriffe auf Pfleger, wenn bestimmtes Klientel massiv Alkohol getrunken hatte.
Landgericht Heidelberg Urteil gegen psychisch Kranken nach Tötung einer 30-Jährigen in Wiesloch erwartet In einem Geschäft in Wiesloch soll der Mann eine Frau erstochen haben. Er war in einer Psychiatrie untergebracht. Nun soll ein Gericht entscheiden, ob er auch für diese Tat dort eingewiesen wird
VOR 6 STUNDEN VON STEFANIE JÄRKEL
Heidelberg. Das Heidelberger Landgericht will voraussichtlich am Montag entscheiden, ob ein psychisch kranker Mann nach der Tötung einer 30-Jährigen in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) in die Psychiatrie muss. Zuvor sollen noch ein Sachverständiger gehört und die Plädoyers gehalten werden, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Beschuldigte soll die ihm unbekannte Frau im September in einem Geschäft mit einem dort entwendeten Schälmesser getötet haben. Die 30-Jährige starb kurz nach der Attacke in einem Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter war vom Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in der Wieslocher Innenstadt geflohen.
Zum Prozessauftakt war Öffentlichkeit ausgeschlossen Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 34-Jährige zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Damit wäre der Somalier schuldunfähig.
Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es folgte damit einem Antrag der Verteidigung sowie der Eltern der Getöteten als Nebenkläger. dpa
Urteil: Psychisch Kranker nach Tötung weiter in Psychiatrie 18. März 2024, 16:37 Uhr Lesezeit: 1 Min.
Das Gericht stufte die Tat in Wiesloch als Mord ein. Der heute 34-Jährige gilt allerdings als nicht in der Lage, seine Schuld einzusehen. Er würde es wieder tun, sagte er laut Gericht im Verfahren.
Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.
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Heidelberg (dpa/lsw) - Ein psychisch kranker Mann muss nach der Tötung einer 30-Jährigen im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) weiter in Sicherheitsverwahrung. Das Landgericht Heidelberg ordnete am Montag die unbefristete Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Das Gericht stufte die Tat als heimtückisch und Mord ein. Der Täter könne aber das Unrecht der Tat nicht einsehen. Dadurch sei wiederum seine Schuldfähigkeit aufgehoben. Der Mann leidet laut einem Sachverständigen mutmaßlich an einer paranoiden Schizophrenie.
Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Beschuldigte die ihm unbekannte Frau in einem Geschäft mit einem dort entwendeten Schälmesser. Das Opfer starb kurz nach der Attacke in einem Krankenhaus. Der Täter war zuvor vom Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in der Wieslocher Innenstadt geflohen.
Das Verfahren hatte auf Antrag von Staatsanwaltschaft und den Eltern als Nebenklägern unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Wie der Richter sagte, hatte der Beschuldigte die Tat während des Verfahrens gestanden und gesagt, er würde es wieder tun. Er sei davon überzeugt, dass die Frau einer Kriegspartei angehöre. Es gelte, sie zu töten.
Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte seit 2021 wegen sieben Delikten wie vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation im PZN untergebracht. Der sogenannte Maßregelvollzug ist für Straftäter vorgesehen, die etwa psychisch krank oder süchtig sind.
Der Richter gab mit der Unterbringung in der Psychiatrie dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. „Es gilt, die Allgemeinheit zu schützen“, sagte der Richter bei Verkündung des Urteils.
Die Flucht des Täters aus der Psychiatrie und die Tötung der jungen Frau löste auch eine politische Debatte zur Sicherheit im Maßregelvollzug aus. Zum Prozessauftakt Ende Februar teilten PZN, Polizei und die Stadt Wiesloch mit, man habe gemeinsam am Sicherheitskonzept gearbeitet. So seien etwa Schnittstellen zwischen Polizei und PZN optimiert worden. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe vor allem die Gebäudesicherheit in den Blick genommen. Im Fall einer sogenannten Entweichung im Maßregelvollzug - wenn also ein Patient unerlaubt fernbleibt oder weggeht - sollen zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ort des Geschehens geleitet werden.