Seit 70 Jahren vermisst: Gericht soll Verschollenen für tot erklären VonStefanie Fischhaber
Der neunjährige Bernhard Grodl wird seit 1954 vermisst. Jetzt beschäftigt sein Schicksal das Amtsgericht Miesbach: Er soll für tot erklärt werden.
Miesbach – Auf den ersten Blick wirkt es kurios: Ein Junge, der seit fast 70 Jahren vermisst wird, soll Jahrzehnte später für tot erklärt werden. Das schreibt das Amtsgericht Miesbach in einem „Aufgebot“, das in unserer Zeitung veröffentlicht wurde. Am 22. Juli 1954 machte sich der neunjährige Bernhard Grodl auf den Weg in ein Münchner Schwimmbad. Seit diesem Tag wird er vermisst.
Vermisster soll für tot erklärt werden: Grund ist Erbfolge Der Grund dafür ist allerdings weniger spektakulär, wie der für diesen Fall zuständige Nachlassrichter vom Amtsgericht Miesbach erklärt: „Das spielt häufig bei der Erbfolge eine Rolle“, erklärt er. Häufig werden Vermisste jahrelang nicht für tot erklärt, weil die Angehörigen noch Hoffnungen haben oder es nicht übers Herz bringen würden, erzählt der Richter. Doch wenn es um die Erbschaft geht, müssen die Verschollenen als tot gelten, damit sie keine Ansprüche haben.
Auch im Fall von Bernhard Grodl handelt es sich um einen Erbschaftsnachlass. Der Vater des mittlerweile 78-Jährigen verstarb 2012. Da Bernhard zu diesem Zeitpunkt noch nicht als tot galt, hatte er Anspruch auf sein Erbe. Der Erbe wurde zu diesem Zeitpunkt aber schon seit fast 60 Jahren vermisst. Eine sogenannte Abwesenheitspflegerin wurde deshalb einbestellt. Ihre Aufgabe war es, seine Auszahlungen zu verwalten und seine Rechte wahrzunehmen. „Seine Rechte wahrnehmen“ bedeutete in diesem Fall, dass die Vertreterin den Vermissten ausfindig machen sollte.
Amtsgericht soll verschollenen Neunjährigen für tot erklären Zehn Jahre später verlief die Suche noch immer erfolglos, die polizeilichen Ermittlungen waren schon vor Jahrzehnten eingestellt worden. Noch nicht einmal der letzte Wohnort des Jungen sei bekannt gewesen, erzählt der Richter.
Die Vertreterin des Erben, eine Miesbacher Anwältin, beantragte schließlich ein Verfahren zur Verfügung des Todes beim Amtsgericht Miesbach. Der Bekanntmachung zufolge hat der Vermisste noch bis zum 30. September Zeit, sich beim Amtsgericht zu melden. Andernfalls wird Bernhard Grodl für tot erklärt.
Amtsrichter: Toterklärungen sind eher Einzelfälle
Dass er Menschen für tot erklären muss, käme nicht gerade häufig vor, sagt der Nachlassrichter. Nach dem Zweiten Weltkrieg habe es viele Meldungen wegen Kriegsverschollenen gegeben, doch mittlerweile handle es sich nur noch um Einzelfälle. Dass Bernhard Grodl auch nach fast 70 Jahren noch als lebend galt, sei nicht unüblich, meint der Amtsrichter. Eine automatische Frist, nach der Vermisste für tot erklärt werden, gibt es nämlich nicht. Eine Verfügung des Todes müsse immer durch eine Person mit „berechtigtem Interesse“, zum Beispiel durch Erben, beantragt werden.
Wie es nun im Fall Bernhard Grodl weitergeht? Sein Anspruch auf das Erbe seines Vaters verfällt, sollte es bis zum Fristende kein Lebenszeichen von ihm geben. Dann wird ein neues Erbverfahren um die Auszahlungen, die der Vermisste erhalten hätte, eingeleitet.
Das B.G. nochmal auftauchen wird, davon geht wohl niemand mehr aus. Somit ist auch nachvollziehbar, dass in der Erbsache nun dieser Schritt gegangen werden muss.
Trotzdem wäre es gut, wenn man über seinen Verbleib damals noch etwas herausfinden könnte.
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Reportage „Wo sind unsere Kinder?" Vermisste Jungen aus München / Au Siegfried Metz und Bernhard Grodl 1954
Details Titel Reportage „Wo sind unsere Kinder?" Vermisste Jungen aus München / Au Siegfried Metz und Bernhard Grodl 1954 Entstehung Urheber Georg Fruhstorfer (1915-2003); Fotograf, Journalist Zeit 1954 Ort München <Au> Sammlung Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek Fotoarchiv Georg Fruhstorfer
Zitat Zitat Siegfried Metz wurde wahrscheinlich umgebracht. Doch die Polizei hat den Fall nie aufgeklärt.
1979 legt Kriminalkommissar Fritz Schrötter, der 1974 die Vermisstenstelle der Kripo als Chef übernommen hatte, den Abschlussbericht einer fünfjährigen Ermittlungsarbeit vor.
[quote]Der sollte zeigen, dass der homosexuelle Hilfsarbeiter Norbert B. den kleinen Siegfried Metz und einen weiteren Buben, den gleichaltrigen Bernhard Grodl, getötet hat. Der 29 Jahre alte mutmaßliche Täter war da aber schon tot. Und hinterließ vor allem offene Fragen.
Ja, offene Fragen und Familien, die ihre Lieben nicht beisetzen konnten. Ermittelt wurde allerdings ein mutm. TV
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Zitat von Helios im Beitrag #8Ein freiwilliges Verschwinden in diesem Kindesalter erscheint mir absolut ausgeschlossen zu sein. Er ist vermutlich damals einem Verbrechen zum Opfer gefallen.
In einem der Beiträge wird erwähnt, dass man einen Tatverdächtigen in beiden Fällen ermittelt hat, dieser jedoch nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden konnte, da er verstorben war?.
Zitat Zitat Siegfried Metz wurde wahrscheinlich umgebracht. Doch die Polizei hat den Fall nie aufgeklärt.
1979 legt Kriminalkommissar Fritz Schrötter, der 1974 die Vermisstenstelle der Kripo als Chef übernommen hatte, den Abschlussbericht einer fünfjährigen Ermittlungsarbeit vor. Der sollte zeigen, dass der homosexuelle Hilfsarbeiter Norbert B. den kleinen Siegfried Metz und einen weiteren Buben, den gleichaltrigen Bernhard Grodl, getötet hat. Der 29 Jahre alte mutmaßliche Täter war da aber schon tot. Und hinterließ vor allem offene Fragen.
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Verstehe ich richtig, dass du der Meinung bist, dass der verstorbene TV nur in den Fokus geraten ist, weil er homosexuell und Hilfsarbeiter war, also aufgrund von Vorurteilen und nicht aufgrund der Ermittlungen?
Hilfsarbeiter war damals und ist auch heute noch immer ein Begriff für ungelernte Kräfte. In der Regel werden diese Heute aber Helfer, wie z.B. Bauhelfer, Küchenhilfe, Hilfskraft genannt und auch heute sind darunter schwule Menschen. Das macht sie doch nicht automatisch zu Verdächtigen?
Es ist nur eine Verständnisfrage.
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Früher war das nichts negatives, wenn jemand Hilfsarbeiter war. Das war eine ganz gängige Berufsbezeichnung und niemand hätte deswegen jemand einer Tat eher verdächtigt.
Wäre klasse, wenn man anhand einer Berufsbezeichnung und "schwul" einen Verdächtigen ausmachen könnte.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
REückwirkend betrachtet haben wir das auch heute noch genauso : gestrauchelte Jugendtrainer (bi-der hetero), Chorleiter, Erzieher in KiTas oder anderen Einrichtungen oder bei Pflegern . Da ist bei berechtigten Verdachtsfällen eben die Wahrscheinlichkeit sehr hoch , fündig zu werden , da berufsmäßig eben ein enger Kontakt zu diesen Personen besteht. Zieht leider die korrekt arbeitende Mehrheit aus diesen Berufen ebe3n so in ein Zwielicht........
ZitatVerstehe ich richtig, dass du der Meinung bist, dass der verstorbene TV nur in den Fokus geraten ist, weil er homosexuell und Hilfsarbeiter war, also aufgrund von Vorurteilen und nicht aufgrund der Ermittlungen?
Hilfsarbeiter war damals und ist auch heute noch immer ein Begriff für ungelernte Kräfte. In der Regel werden diese Heute aber Helfer, wie z.B. Bauhelfer, Küchenhilfe, Hilfskraft genannt und auch heute sind darunter schwule Menschen. Das macht sie doch nicht automatisch zu Verdächtigen?
Ich bin nicht konkret der Meinung, der Verdächtige sei aufgrund seiner Neigung und seiner Arbeit verdächtig geworden. Es könnte aber sein. Vorurteile gab es damals wie heute. Und dass es schon mal zu Ermittlungsfehlern kommen kann, ist nicht unbekannt. Oder kann das jemand negieren?
Da es noch "viele offene Fragen" gibt, lässt mich vermuten, dass der Mann nicht hundertprozentig als der wahre Täter entlarvt wurde. Und wenn er damals schon tot war, wieso ermittelte man gegen ihn?
ZitatDa es noch "viele offene Fragen" gibt, lässt mich vermuten, dass der Mann nicht hundertprozentig als der wahre Täter entlarvt wurde. Und wenn er damals schon tot war, wieso ermittelte man gegen ihn? Der Fall gilt als ungeklärt.
Das wird man bei diesen Altfällen auch nicht mehr erfahren? Es gibt keine Informationen darüber. Wo liest Du heraus, dass man den mutm. Täter nicht als den wahren Täter entlarven konnte? Die Ermittlungen führten zu ihm. Er wurde namentlich benannt. Natürlich gilt der Fall als ungeklärt, einen toten TV kann man nicht verurteilen, somit kann der Fall auch nicht als geklärt abgeschlossen werden, impliziert aber doch nicht, dass man den TV nicht überführen konnte oder hat?
Im Grunde egal, da offene Fragen sowieso nicht mehr geklärt werden können und jede Spekulation sich erübrigt.
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