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Hamburg: Gangs gehen mit Messern aufeinander los | 1 Schwerverletzer (19) lebensgefahr | 14 Festnahmen (Syrer, Afghanen, Iraner- ca. 20 Personen)
14 Festnahmen in HamburgGangs gehen mit Messern aufeinander los In Handschellen sitzen die Jugendlichen an der Alster
Von: Noel Altendorf und Marco Zitzow 26.08.2023 - 12:49 Uhr
ZitatDie feine Flaniermeile an der Binnenalster wurde wieder einmal Schauplatz eines Gewaltverbrechens! Hamburg – Am frühen Samstagmorgen kam es am Jungfernstieg zum Streit zwischen mehreren jungen Männern. Nach BILD-Informationen soll es sich um rund 20 Syrer, Afghanen und Iraner handeln, die gegen 4.30 Uhr unter anderem mit Messern aufeinander losgingen.
Zitat Polizisten rasten los, stellten die jugendlichen Kontrahenten. 14 Verdächtige wurden festgenommen! Ein junger Mann (19) wurde mit mehreren Stichen verletzt. Tatwaffe könnte ein Messer oder auch eine abgebrochene Flasche sein, so die Polizei. Der Mann kam ins Krankenhaus, er schwebt in Lebensgefahr!
Zitat Ersten Ermittlungen zufolge waren zwei größere Gruppen in Streit geraten. Ob sich der Konflikt spontan nachts entwickelte oder es zu einem gezielten Treffen kam, untersucht jetzt die Mordkommission......Noch am Samstagvormittag sind Ermittler der Mordkommission und Kriminaltechniker am abgesperrten Tatort im Einsatz. Es wurden 71 (!) Blutspuren gesichert. Die Beamten nehmen dort Proben, um DNA von beteiligten Personen zu sichern. Um 11.12 Uhr waren die Mordermittler mit ihrer Tatortarbeit fertig. Dann rückte die Stadtreinigung an, um Hamburgs Flaniermeile vom Blut zu reinigen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Wie ich finde, ein interessanter Bericht, der z.B. auch Zuständigkeiten aufzeigt.
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Die Einrichtung von Waffenverbotszonen durch Polizei oder Ordnungsbehörden 25. Mai 2023
Dr. phil. Manfred Reuter, Hennef 1 Zum Thema
In den letzten Jahren wird in den Printmedien vermehrt über die Einrichtung sog. „Waffenverbortszonen“[2] an Bahnhöfen bzw. in bestimmten Stadtgebieten berichtet. So findet man in einer der großen regionalen Zeitungen des Landes, der Kölnischen Rundschau, 11 diesbezügliche Berichte zwischen Januar und Mitte Oktober 2022.[3] Dabei überwiegen positive Berichterstattungen deutlich. Kritische Anmerkungen, soweit sie überhaupt vorkommen, sind die Ausnahme.
Zitat Den Presseartikeln zufolge steige die Anzahl von Gewaltdelikten und insbesondere der Einsatz von Waffen, wie beispielsweise von Messern, Schreckschusspistolen oder Elektroschockern, seit Jahren kontinuierlich an. Die Sinnhaftigkeit solcher Verbotszonen wäre sowohl bei den BürgerInnen als auch bei den Polizeibediensteten unstreitig. Nicht zuletzt die zahlreichen Sicherstellungen von Waffen zeigen die Notwendigkeit solcher Waffenverbotszonen. Daher wäre die Forderung nach der Einrichtung dauerhafter an Stelle der derzeitig nur temporär eingerichteten Zonen berechtigt.[4]
Wir sagen NEIN! zur Waffenverbotszone Publiziert am 15. März 2023 von DIE LINKE. im Römer
Zitat (...) Also fangen wir noch einmal von vorne an. Erst einmal klingt eine Waffenverbotszone ja gut, denn grundsätzlich wollen wir natürlich nicht, dass Menschen mit Waffen durch Frankfurt laufen. Allerdings ist das Tragen von Waffen in Deutschland generell verboten, dazu braucht es keine gesonderten Waffenverbotszonen. Das zu kontrollieren, passiert übrigens auch jetzt schon. Zum Beispiel hat die Polizei im Bahnhofsviertel am Sonntag sowie zwischen Dienstag Nachmittag und Mittwoch Morgen anlassbezogen kontrolliert. Hier wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt und entsprechend Strafanzeigen gestellt, auch wegen des Mitführens von Messern, wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
(...)
Zitat Was auch sicher ist: Gerade hier in Frankfurt kann sich die Polizei keinen weiteren Vertrauensverlust leisten.
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Das Führungsverbot für Anscheinswaffen und Messer Das Waffengesetz verbietet das Führen von Anscheinswaffen und Messern. Verstöße gegen § 42a WaffG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem steht es der Polizei frei, die betreffenden Messer einzuziehen. Den Betroffenen droht unter Umständen eine Anklage wegen illegalen Waffenbesitzes. Für Anscheinswaffen und Messer gibt es keinen Waffenschein – deshalb ist das Führen derselben generell verboten. Wer auf das Führen von Messern angewiesen ist, dem steht die Beantragung einer behördlichen Ausnahmegenehmigung frei.
ZitatDer Inhalt von § 42a Waffengesetz (WaffG) § 42a I Nr.3 WaffG verbietet das Führen von Messern mit einer einhändig feststellbaren Klinge, auch als Einhandmesser bezeichnet. Feststehende Messer sind verboten, wenn die Länge ihrer Klinge 12 Zentimeter überschreitet. § 42a II WaffG regelt die Ausnahmen zu diesem Verbot. Eine solche Ausnahme liegt vor bei:
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