Er folgte ihr nachts aus der BahnJunge (15) will Frau (34) vergewaltigen Polizisten nahmen den Verdächtigen (15) wenige Straßen vom Tatort entfernt fest Von: BIANCA WEINER 14.08.2023 - 15:50 Uhr
Bochum (NRW) – Der Triebtäter verfolgte sein Opfer nachts durch die dunklen Straßen von Bochum. Dann fiel er über die Frau (34) her, wollte sie vergewaltigen.
Unfassbar: Der Verdächtige ist erst 15!
► Die Übergriffe begannen am frühen Sonntag kurz vor drei Uhr in einer Bahn. Der Jugendliche habe sie verbal sexuell angemacht, berichtete die Frau später der Polizei. Als sie aussteigen wollte, habe er sie daran gehindert. Erst zwei Haltestellen später schaffte die Bochumerin es, rauszukommen. Doch der Widerling heftete sich an ihre Fersen. Drei Zeuginnen eilen Opfer zu Hilfe. Nahe einer Tankstelle packte der Täter zu. Die Polizei: „Er stieß die Frau in einen Fußweg, schlug auf sie ein und versuchte sich sexuell an ihr zu vergehen.“ Das Opfer wehrte sich verzweifelt, schrie um Hilfe. Drei mutige Zeuginnen gingen gerade noch rechtzeitig dazwischen.
Jetzt ermittelt das Fachkommissariat für Sexualdelikte gegen den Jugendlichen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei unter Tel. 0234 909-4120 oder -4441 (Kriminalwache).
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Beim Lesen verschiedener anderer Artikel zu diesem Fall hat man den Eindruck, dass dem Alkohol die Schuld am Benehmen dieser polizeibekannten Kanaille gegeben werden soll. Der ist 15 und gehört zu dieser Uhrzeit ganz gewiss nicht auf die Straße.
Bei Minderjährigen sollte man die Eltern ebenfalls bestrafen - Verletzung der Aufsichtspflicht. Es kann nicht sein, dass die Nachts ihr Unwesen treiben und die Eltern nicht in die Pflicht genommen werden.
ZitatDie häufig gestellten Fragen & Antworten zu Ausgehzeiten Empfohlen wird jedoch folgendes: Jugendliche ab 14 Jahren sollen höchstens bis 22 Uhr wegbleiben, Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis höchstens 23 Uhr ausgehen und die Ausgehzeit für Jugendliche ab 16 Jahren geht bis 24 Uhr.
ZitatZu welcher Uhrzeit müssen Kinder spätestens zu Hause sein?
In Deutschland gibt es dazu keine Gesetzgebung, wann ein Kind Zuhause sein soll. Das heißt, dass auch hier Eltern gefragt sind, eine altersgerechte Regelung zu finden und ihrer Aufsichtspflicht entsprechen nachkommen müssen.
Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?
Zitat Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften. Im schlimmsten Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Wenn eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auch angeklagt werden. Bevor es dazu kommt, muss die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht richterlich festgestellt werden.
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