Soll auch Vergewaltigungen begangen haben Falscher Heilpraktiker wird trotz Mord-Vorwurf aus U-Haft entlassen
Donnerstag, 13.07.2023, 19:49
Das Landgericht Flensburg hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Mörder und Vergewaltiger aufgehoben. Nach Abschluss der Beweisaufnahme gebe es zu einigen Sexualdelikten keinen dringenden Tatverdacht mehr. Wegen des Mordvorwurfs sei die U-Haft für den falschen Heilpraktiker nicht haltbar.
Ein angeblicher Heilpraktiker, der wegen des Mordverdachts an seiner Ehefrau und mehrerer Vergewaltigungen in Flensburg vor Gericht steht, muss aus der U-Haft entlassen werden. Das Landgericht Flensburg habe den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben, teilte ein Sprecher mit. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft lägen nicht mehr vor. Die Hauptverhandlung werde weiterführt.
Vorwurf: Falscher Heilpraktiker hat Patientinnen vergewaltigt und Ehefrau ermordet
Zitat Der Mann ist angeklagt, seiner schwer kranken Frau Mitte August 2022 im Kreis Schleswig-Flensburg eine Überdosis aus verschiedenen Medikamenten verabreicht und mit einem Messer auf sie eingestochen zu haben. Um den Mord als gemeinschaftlich geplanten Suizid darzustellen, soll der Angeklagte eine geringe Menge der Medikamente geschluckt und sich selbst mit dem Messer leicht verletzt haben. Zudem soll der Deutsche ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet und Patientinnen vergewaltigt haben. Zu Sexualstraftaten gibt es keinen dringenden Verdacht mehr.Der Haftbefehl war wegen der Sexualstraftaten erlassen worden, nicht wegen des Mordverdachts.
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Auch Oralverkehr mit Minderjähriger - zu „Schulungszwecken” Mann (54) gibt sich als Heilpraktiker aus, missbraucht sechs Patientinnen und ermordet seine Ehefrau
RTL Nord 12. Juni 2024 um 18:02 Uhr von Michelle Seidel und Florent Gallet „Die Mama bringt es nicht zurück”
Und trotzdem ist die Tochter der ermordeten Ehefrau von Michael W. zufrieden mit dem Urteil vor dem Landgericht Flensburg. Der Mörder ihrer Mutter missbrauchte als vermeintlicher Heilpraktiker über acht Jahre seine Patientinnen.
Tochter des Opfers: „Er war emotionslos, teilnahmslos” Seit einem Jahr muss sie dem Mörder ihrer Mutter regelmäßig in die Augen schauen. Doch das hat ab sofort ein Ende: Michael W. muss lebenslang in Haft. „Es macht uns die Verarbeitung vielleicht einfacher, aber die Mama bringt es nicht zurück”, erzählt die Tochter der getöteten Ehefrau im Gespräch mit RTL. Der 55-Jährige wird mit besonderer Schwere der Schuld wegen Mordes verurteilt. „Das war das Urteil, was wir erhofft hatten, aber zwischendurch auch nicht dran geglaubt haben. Er war emotionslos, teilnahmslos”, so die Tochter weiter.
Lese-Tipp: War Habgier der Grund für den Mord?
Über Jahre missbraucht Michael W. in seiner hauseigenen Praxis mindestens sechs Patientinnen, speichert Nacktaufnahmen der Frauen. In einer Jugendeinrichtung soll er außerdem Oralsex mit einer Minderjährigen gehabt haben. „Zu Schulungszwecken für ihren Freund”, räumt der verurteilte Mörder vor Gericht ein. Als wäre das nicht schon perfide genug, ersticht er nach acht Jahren sexueller Machenschaften seine eigene Frau.
So fing in Brunsholm alles an Der 55-Jährige hat keine medizinische Ausbildung, sondern ist von Beruf Klauenpfleger. Seine Masche: Er verspricht Frauen schnelle Genesung. Doch anstatt sie tatsächlich zu behandeln, missbraucht er sie sexuell. Dabei soll er ihnen beispielsweise erzählt haben, er wolle das Becken von innen richten. Einziges Ziel des perfiden Vorgehens: seine eigene sexuelle Befriedigung. Seine Opfer bedroht er damit, dass er heimlich aufgenommene Nacktbilder im Internet veröffentlicht, wenn sie zur Polizei gingen.
Als die Haushälterin des Ehepaars Nacktfotos findet und Anzeige erstattet, richtet sich die Gewalt des Täters gegen seine eigene Ehefrau: Aus Angst, sie könne durch die Ermittlungen von den Taten erfahren und ihn aus dem Haus werfen, tötet Michael W. die 66-Jährige mit Medikamenten und Stichen in den Bauch. Sie soll bis dahin nichts von den Taten gewusst haben. Den Mord an der an Multiple Sklerose erkrankten Frau inszeniert er als Suizid. Er schrieb einen gemeinsamen Abschiedsbrief, in dem stand, dass sie mit den Vergewaltigungsvorwürfen nicht mehr leben könnten und aus Liebe zusammen aus dem Leben gehen wollen.
Nachbar erzählt: Täter wollte auch seine Frau „therapieren” In Brunsholm hatte der 55-Jährige schon vor seiner Festnahme für Aufsehen gesorgt: Nachbarn erzählen, er sei regelmäßig nackt durch seinen Garten gelaufen. „Meine Frau fährt morgens mit dem Roller zur Arbeit und sieht ihn dann mit seinem [. . .] nackig!”, empörte sich Nachbar Stephan F. im Jahr 2023 im RTL-Gespräch. Seiner Frau habe Michael W. angeboten, bei einem Hausbesuch ihre angeblich hängende Schulter zu behandeln: „Und da hab’ ich gesagt, das kannst du mal von der Backe machen, mein Freund!”
Zu Übergriffen auf Frauen wird es wohl nie mehr kommen. Der Richter stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest: Damit ist auch nach Ende der 15-jährigen Haftstrafe eine Freilassung unwahrscheinlich.
Flensburger Urteil gegen falschen Heilpraktiker nach Mord an Ehefrau rechtskräftig 10. Juni 2025 12:30 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Das Urteil gegen einen falschen Heilpraktiker aus Schleswig-Holstein, der seine schwerkranke Frau ermordete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Mittfünfzigers zu lebenslanger Haft, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Flensburg hatte im Juni 2024 festgestellt, dass der Angeklagte die Frau 2022 aus Habgier mit einer Medikamentenüberdosis getötet hatte. (Az. 5 StR 698/24)
Zuvor war er von einer Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden. Wenige Tage vor der Tat war das Haus des Ehepaars durchsucht worden, das Handy des Manns wurde ebenso beschlagnahmt wie weitere Speichermedien. Dem Urteil zufolge befürchtete er, dass seine Frau von seinen Affären erfahren könnte oder von sexuellen Handlungen mit "Patientinnen" - der angebliche Heilpraktiker arbeitete ohne Qualifikation.
Er habe befürchtet, von seiner Frau nach Kenntniserlangung verlassen zu werden. Das hätte dem Urteil zufolge den Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz bedeutet. Außerdem habe die an Multipler Sklerose erkrankte und pflegebedürftige Frau ihn im Testament bedacht.
Das Landgericht stellte fest, dass der falsche Heilpraktiker seiner Frau im September 2022 ohne ihr Wissen und Wollen die Überdosis eines Antidepressivums verabreicht hatte. Nach vier Tagen habe das zum Tod geführt. Der Mann habe den Tod noch zu beschleunigen versucht, indem er der Frau zweimal mit einem Messer in den Bauch stach.
Um die Tat als einseitig misslungenen Doppelsuizid zu tarnen, habe er das Antidepressivum auch selbst eingenommen, allerdings in viel geringerer Dosierung. Außerdem habe er sich selbst Messerstiche zugefügt, die aber überwiegend harmlos waren. Ein nach der Tat entdeckter vermeintlicher Abschiedsbrief der Frau stammte nicht vom Opfer, sondern wurde vom Angeklagten selbst verfasst.
Das Landgericht sah gleich zwei Mordmerkmale - neben Habgier auch Heimtücke, weil das Mittel heimlich verabreicht worden wae. Es stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren praktisch ausschließt. Der Angeklagte wandte sich mit einer Revision an den BGH. Dieser fand bei seiner Überprüfung des Flensburger Urteils aber keine Rechtsfehler, weshalb es rechtskräftig wurde.