09.05.2023 13:17 Mutter soll behinderten Sohn (†17) ermordet haben: Geständnis unter Tränen
Hildesheim - Man mag es kaum aussprechen: Eine Mutter soll ihren behinderten Sohn getötet haben. Vor Gericht in Hildesheim beschreibt sie das für sie mühsame und anstrengende Leben mit dem 17-Jährigen, ihre eigenen Leiden daran - zum Schluss hatte sie nur noch einen Wunsch. Der zwischenzeitlich ausgesetzte Prozess gegen die 53-Jährige begann am Dienstag erneut. Die Frau schilderte die schwierige und kraftraubende Zeit mit ihrem Sohn.
Zitat "Ich wusste nicht mehr weiter", sagte sie unter Tränen. "Ich wollte nur, dass es aufhört." Sie habe nur noch einschlafen wollen - habe ihr Kind aber "über alles geliebt". Ihre Verteidigerin erklärte, eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes sei anzustreben. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer de Lippe hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom - eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Sie habe schon während der Kindergartenzeit oft zu spüren bekommen, dass der Junge "anders war als andere Kinder", sagte seine Mutter. Häufig habe er Wutausbrüche gehabt, 2019 seien auch noch Psychosen hinzugekommen. Er musste rund um die Uhr gepflegt werden.
Die 53-Jährige soll laut Anklage am 16. März 2021 in Sarstedt unter dem Einfluss der starken psychischen Belastung beschlossen haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten - weil sie den Belastungen der Betreuung nicht mehr gewachsen gewesen sei. Dazu soll sie dem ahnungslosen 17-Jährigen einen Pudding mit einer tödlichen Medikamentendosis gegeben haben. Anschließend soll sie versucht haben, sich selbst mit vergiftetem Apfelmus zu töten. Die Frau, deren Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein soll, konnte wiederbelebt werden, der Sohn starb.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
24.05.2023 17:54 1.224 MUTTER SOLL BEHINDERTEN SOHN (†17) GETÖTET HABEN: "ICH WUSSTE NICHT MEHR WEITER" Hildesheim - Im Prozess gegen eine wegen heimtückischen Mordes angeklagte Mutter (53), die ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis gefordert.
Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte eine Bestrafung wegen Mordes, wie ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Mittwoch sagte.
Die Verteidigung sah dagegen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und beantragte wegen Totschlags eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Das Urteil im Prozess gegen die 53-Jährige soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.
Zu Prozessbeginn hatte die Frau zugegeben, ihren Sohn getötet zu haben. "Ich wusste nicht mehr weiter", sagte sie zu der schwierigen und kraftraubenden Zeit. "Ich wollte nur, dass es aufhört."
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer de Lippe hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom - eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen.
Medikamente im Pudding töteten den 17-Jährigen Die 53-Jährige soll laut Anklage am 16. März 2021 in Sarstedt unter dem Einfluss der psychischen Belastung beschlossen haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten - weil sie dem Druck der Betreuung nicht mehr gewachsen gewesen sei.
Dazu soll sie dem 17-Jährigen einen Pudding mit einer tödlichen Medikamentendosis gegeben haben. Anschließend soll sie versucht haben, sich selbst zu töten. Die Frau konnte wiederbelebt werden, der Sohn starb.
Nach Angaben des Gerichtssprechers gehen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen übereinstimmend davon aus, dass die Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte.
Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, findet Ihr bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.
Hildesheim Mutter soll 17-jährigen Sohn getötet haben: Urteil erwartet Aktualisiert am 31.05.2023, 03:02 Uhr
Von dpa Dieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Hildesheim - Im Prozess gegen eine wegen heimtückischen Mordes angeklagte Mutter, die ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet haben soll, wird heute (11.00 Uhr) das Urteil erwartet.
Mehr News aus Niedersachsen finden Sie hier
Das kündigte das Landgericht Hildesheim an. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer drei Jahre Gefängnis wegen Mordes. Die Verteidigung sah dagegen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und beantragte wegen Totschlags eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zu Prozessbeginn hatte die 53-Jährige zugegeben, ihren Sohn getötet zu haben: "Ich wusste nicht mehr weiter", sagte sie.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer de Lippe hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom - eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Die 53-Jährige soll laut Anklage am 16. März 2021 in Sarstedt beschlossen haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten - weil sie den Belastungen der Betreuung nicht mehr gewachsen gewesen sei. Sie soll dem 17-Jährigen einen Pudding mit einer tödlichen Medikamentendosis gegeben haben. Anschließend soll sie versucht haben, sich selbst zu töten. Die Frau konnte wiederbelebt werden, der Sohn starb.
Mutter wegen Mordes an behindertem Sohn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
31.05.2023, 15:13
Wegen der Ermordung ihres schwerbehinderten Sohnes nach jahrelanger Überlastung ist eine Mutter vom Landgericht im niedersächsischen Hildesheim zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die zuständige Kammer ging nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch zwar von einem Mord aus, sah aber auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Mutter, die zum Tatzeitpunkt unter einer Depression gelitten und nach der Tötung ihres 17-jährigen Sohns 2021 einen Suizidversuch unternommen hatte. Wesentliches Kriterium für die Verhängung der für einen Mord vergleichsweise niedrigen Strafe war demnach außerdem der Umstand, dass die 53-Jährige über Jahre hinweg durch die Situation der Familie stark belastet war und im Alltag keine ausreichende Unterstützung erhielt. Darüber hinaus war sie geständig.
Die Beschuldigte aus Sarstedt hatte ihrem Sohn nach Feststellungen des Gerichts im März über das Essen eine giftige Medikamentendosis verabreicht. Danach vergiftete sie sich zudem selbst, um Suizid zu begehen. Der Sohn starb demnach aufgrund der Vergiftung. Die Angeklagte konnte hingegen wiederbelebt werden.
Bereits die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die mit der Pflege ihres unter anderem unter Psychosen leidenden und permanent auf Betreuung angewiesenen Kinds überfordert und psychisch extrem stark belastet war. Auch sie ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Laut Gerichtssprecher bestätigte ein psychiatrischer Sachverständiger im Prozess diese Einschätzung.
Der Fall war insgesamt juristisch komplex. Als Mord wurde die Tat angeklagt, weil die Vergiftung über das Essen von der Staatsanwaltschaft als eine heimtückische Begehungsweise gewertet wurde. Heimtücke ist eines der Merkmale, die laut deutschen Strafrecht aus einem Tötungsverbrechen einen Mord werden lassen.
In der Folge musste während des Prozesses unter anderem auch geklärt werden, ob der Sohn aufgrund seines gesundheitlichen Zustands generell überhaupt in der Lage gewesen wäre, Argwohn zu empfinden und mit einem Angriff auf sein leben zu rechen. Wenn nicht, hätte er auch nicht heimtückisch ermordet werden können.
Das Gericht folgte in dem Urteil letztlich aber unter anderem der Einschätzung eines zu der Verhandlung hinzugezogenen Sachverständigen. Dieser ging davon aus, dass der getötete Sohn grundsätzlich dazu in der Lage war, Argwohn zu empfinden.
Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Haft bestraft. Im Fall von verminderter Schuldfähigkeit gilt allerdings ein Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Das Strafmaß lag damit nahe an der Mindeststrafe, die das Gericht verhängen musste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich.
Der BGH verwarf die Revision der Frau als unbegründet. (Themenbild) Das Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen eine 54-jährige Mutter aus Sarstedt (Landkreis Hildesheim) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Frau, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Im Juli dieses Jahres wurde die 54-Jährige wegen Mordes zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie hatte ihrem behinderten Sohn 2021 vergiftetes Essen gegeben, woran er starb. Sie vergiftete sich danach selbst, um Suizid zu begehen, konnte aber wiederbelebt werden. Die Kammer sah eine verminderte Schuldfähigkeit bei der Mutter, die aufgrund der Betreuung ihres 17-jährigen Sohnes stark belastet war.