Ehemann steht wegen Totschlags an Ukrainerin vor Gericht 18.04.2023 15:06 Ehemann gesteht, seine Jugendliebe erstochen zu haben
Berlin - Er soll seine Frau vor den Augen ihrer beiden Kinder in einem Streit um Geld aus der Haushaltskasse erstochen haben: Nach dem gewaltsamen Tod einer 44 Jahre alten Ukrainerin in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft hat der Ehemann vor dem Berliner Landgericht gestanden. Der 51-jährige Angeklagte muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten. Er sei verantwortlich für die Tat und bereue zutiefst, erklärte der 51-Jährige am Dienstag zu Beginn des Prozesses wegen Totschlags. Allerdings habe er an die Sekunden des Messerangriffs keine Erinnerungen.
Zitat Der Mann mit georgischer Staatsbürgerschaft und die Ukrainerin waren im Sommer 2022 vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Rund drei Monate später war es am 1. Oktober vergangenen Jahres in der gemeinsam bewohnten Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen zu der Messerattacke gekommen. In einem Streit um das Haushaltsgeld der Familie habe der Mann seine Frau attackiert, heißt es in der Anklage. Im Beisein der gemeinsamen sechsjährigen Tochter und der damals 17-jährigen Tochter der Frau habe er mit einem Messer in Richtung des Herzens der 44-Jährigen gestochen.
Der Prozess geht am 26. April weiter.
Erstmeldung vom 18. April um 5.44 Uhr, aktualisiert am 18. April um 15 Uhr. TAG24
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Prozesse: Ukrainerin erstochen: Ehemann zu fünf Jahren Haft verurteilt 31. Mai 2023, 16:57 Uhr Quelle: dpa Berlin/Brandenburg Hinweis ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Nach dem gewaltsamen Tod einer 44 Jahre alten Ukrainerin in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft ist der Ehemann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 51-Jährigen am Mittwoch des Totschlags schuldig. Zu dem Geschehen sei es nach wiederkehrenden und sich steigernden Beleidigungen gekommen, hieß es im Urteil. Der geständige Angeklagte habe sich in einer affektiven Situation befunden, als er seiner Frau im Beisein ihrer beiden Töchter einen tödlichen Messerstich versetzt habe.
Der Mann mit georgischer Staatsbürgerschaft und die Ukrainerin waren im Sommer 2022 vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Rund drei Monate später war es am 1. Oktober vorigen Jahres in der gemeinsam bewohnten Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen zu der Messerattacke gekommen. «Was ich getan habe, ist unentschuldbar», hatte der Angeklagte erklärt. Die Frau sei seine Jugendliebe gewesen. Sie hätten 2014 geheiratet und zunächst in der Ukraine ein gutes Leben geführt.
-w- In Berlin habe immer wieder Streit um Geld aus der Haushaltskasse gegeben, hieß es weiter im Urteil. Der Mann, der vor der Flucht im Wesentlichen für die Finanzen der vierköpfigen Familie zuständig war, sei in Berlin überfordert gewesen. «Seine Frau nahm alles in die Hand, alles Geld landete bei ihr.» Der Mann habe um Geld bitten müssen, wenn er zum Friseur wollte oder eine Kleinigkeit benötigte. «Er war unzufrieden mit dem Rollentausch.»
Der Angeklagte sei so unzufrieden gewesen, dass er zurück in die Heimat fahren wollte, so das Gericht. Er habe kurz vor der Tat um Geld für die Reise gebeten. «Sie verweigert Geld, immer wieder.» Es sei zu Beschimpfungen und Beleidigungen gekommen - «dann läuft das Fass über». Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten und ging davon aus, dass sich der Mann in einem Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit befunden habe. Juristisch handele es sich um einen minderschweren Fall des Totschlags.
Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von vier Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.